Sonntag, 22. Dezember 2013

Die Luftnummer und wir, die Verbraucher

Wenn es weihnachtet, dann riecht es  nach Keksen und Knabberwaren. Es sind die Waren, die immer  umhüllt angeboten werden. Diese „Umhüllung“ genannt Lebensmittel-Verpackung schützt nicht nur gegen Schmutz, Beschädigung. Die Lebensmittel-Verpackung hat über eine klare Kennzeichnung auch die Aufgabe, die in ihr umhüllten Waren zu  vermitteln, erklären, bewerben. Nicht umsonst  fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbd)  eine klare Lebensmittelkennzeichnung und wird dabei vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt, das das Projekt „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ ins Leben gerufen hat. 

Dank klarer und wahrheitsgemäßen Kennzeichnung  und Aufmachung  von Lebensmitteln sind wir imstande, (nicht nur) beim Verzehr von Keksen und Knabberwaren Kalorien und Nährwerte im Auge zu behalten, und so zu unserem Wohl  die Bremse rechtzeitig zu ziehen.

„Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ heißt es.
Leider bleibt die Welt der geregelten Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln nicht verschont  vor den vielfältigen Problemen der mehr oder weniger legalen Verbrauchertäuschung,

Sprechen wir von der Aufmachung. Seit April 2009 können Hersteller selbst entscheiden, in welcher Packungsgröße sie ihr Produkt anbieten wollen. „Krumme“ Verpackungsgrößen sind dabei herausgekommen und sie haben nach wie vor Hochkonjunktur: Eine Tafel Schokolade muss nicht immer 100 g, sie kann auch 87 g wiegen, wog etwa eine Müslipackung früher im Schnitt 750 g, so sind es jetzt noch 590 g, Corny free mit Haselnuss ist von 250 g auf 120 g geschrumpft.
Eigentlich war die Verpackungs-Verordnung aufgehoben worden, um den individuellen Bedürfnissen bestimmter Verbraucherkreise (Singles, Senioren, Großfamilien) besser berücksichtigen zu können. Tatsächlich öffnete die Aufhebung dem Lebensmittelhandel  wunderbare Möglichkeiten  im Hinblick auf ein  vielfältigeres  Geschäftsgebaren: den neuen Spielraum für versteckte Preisehöhung zu nutzen, Gleicher Preis, weniger Inhalt = MOGELPACKUNGEN.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzh) stellt seit Jahren Listen mit häufigsten Mogelpackungen. Letzter Stand: 06.12.13. Kekse und Knabberwaren sind auch dabei.
So beispielsweise bei den Milka-Schokoladenherzen sind in der neuen Packung statt 125 g nur noch 110 g, bei unverändertem Preis. Preiserhöhung um 14%. Oder Bahlsen Erdnuss Knabberartikel: Neue Verpackung  230 g- alte Verpackung 250g, neuer Preis 2,99€ / alter Preis 2,99€ - bedeutet eine Erhöhung von 8,7%.

Als Mogelpackung im übertragenen Sinn wird eine Verpackung genannt, hinter der sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat - um mit Wikipedia zu sprechen.
So gesehen, ist die Action „Gleicher Preis, weniger Inhalt“ eine Mogelpackung per Definition, die zur Täuschung unaufmerksamer Verbraucher führt. Denn der aufmerksame Verbraucher schaut auch in der Hektik des Einkaufs auf Packungsgröße und Preise oder merkt sich die Grundpreise, oder?!!!

Was aber, wenn die in der Weihnachtszeit so begehrten Keks und Knabberwaren in ihrer Verpackung im Schnitt 40% Luft enthalten?  Bedeutet das weniger Inhalt, spr. Mogelpackung? Ja, sagen die Verbraucherzentralen, denn es liege eine optische, psychologische Täuschung vor. Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher ginge aufgrund der Ausgestaltung der Verpackung von einer größeren Füllmenge aus, als in ihr enthalten sei. Einige Beispiele: Im Cantuccini-Beutel sei noch jede Menge Platz ertastbar, in der Müsliriegel-Schachtel würden ohne weiteres noch 2 Riegel passen, im Plastikbecher würden die Mini-Zwiebäcke gerade bis zum Sichtfenster reichen.
Mag sein, dass Verpackungen mit “Luft“ mehr Füllmenge suggerieren. Sie ist tatsächlich „nicht weniger“ als die auf der Verpackung angegebene Füllmenge. Also, wie gewünscht, Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung von Keksen und Knabberware.
Hinzu kommt, dass  in diesem Warensegment manche Waren gleicher sind als die anderen. So liegt bei einer übergrößen Pralinenpackung  keine Täuschung vor.  Sie dürfen so verpackt sein, dass das Volumen der Verpackung 6-mal so groß ist, wie das Gewicht der Praline. In Zahlen: Wiegt die Praline 10g darf sie von 60 ml Verpackungsvolumen umgeben sein.

Diese von an sich optisch - psychologischer  Täuschung führt dazu, dass Streitigkeiten über sogenannte Mogelpackungen oft vor Gericht landen.  Auch wenn die Urteile oft uns, die Verbraucher, vor „Luftnummern“ schützen, wird uns nicht jede Verantwortung abgenommen. Die Rechtsprechung geht schon davon aus, dass wir Verbraucher genau hinschauen, nicht nur auf die Packungsgröße achten, sondern auch die Gewichtsangaben lesen. So hat sich der Grundsatz gebildet, dass KEINE Mogelpackung vorliegt, wenn man von außen (etwa durch Sichtfenster) den tatsächlichen Inhalt der Packung erkennen kann.

Bestehe nach wie vor die Gefahr, dass ein erheblicher Anteil von uns Verbrauchern bei einem entsprechendem Einkauf die Gewichtsangabe entweder nicht zur Kenntnis nehme oder dennoch die Entscheidung alleine nach dem optischen Eindruck fälle, was für Auswirkungen hat das?
Nehmen wir an, es kommen mehr Cantuccini in den Beutel, in die Müsliriegel-Schachtel kommen noch 2 Riegel dazu, im Plastikbecher würden die Mini-Zwiebäcke bis zur Oberkante des Sichtfensters reichen. Konsequenz: rechtmäßige Preiserhöhung und der Plastikbecher mit Mini-Zwiebäcken wäre laut Rechtsprechung sowieso keine Mogelpackung mehr. Sein Inhalt wäre von außen erkennbar.
Man zahlt nach Gewicht und nicht nach Volumen. Die Luftnummer ist demnach ohne Nebenwirkungen für den Beutel, (im Gegensatz zu den wahren Mogelpackungen nach dem Prinzip „Gleicher Preis, weniger Inhalt). Bleibt die Enttäuschung, wenn zuhause das „Volumen“ der gekauften Kekse oder Knabberwaren nicht der Vorstellung entspricht?

Ein intuitives Gespür für das, was man tut, soll bei manchen in ihrer DNA verankert sein. Es bleibt zu hoffen, dass viele von uns Verbrauchern dieses Gespür in ihrer DNA verankert haben. Dann ist vielleicht die psychologische Enttäuschung „weniger“.

                                           F R O H E  W E I H N A C H T E N,
                                                     wenige Enttäuschungen!


Mittwoch, 18. Dezember 2013

Montag, 2. Dezember 2013

Auf die Lebkuchen, fertig, los

Sie kommen wieder in der Advents- und Weihnachtszeit, wir sehen sie und erlegen der Versuchung: Die Lebkuchen.

Es sind diese süßen Erzeugnisse mit oder ohne Oblatenunterlage, die aus Massen oder Teigen gebacken werden, und bei denen neben den Hauptzutaten Honig, Mehl, Nüssen und/oder Mande eine Vielzahl unterschiedlichsten Gewürzen zum Einsatz kommen.

Nürnberger Oblatenlebkuchen
Der weltweit bekannteste Nürnberger Lebkuchen zeichnet sich durch besondere Qualitätsmerkmale aus: ein hoher Anteil von Mandel- und Nusskernen und eine geringe Zugabe von Mehl oder sogar der völlige Verzicht darauf. Und der prominenteste Vertreter im Nürnberger Lebkuchen-Sortiment, der Elisen-Lebkuchen, muss eine besondere Zusammensetzung mit mindestens 25% Mandeln, Haselnüssen oder Walnüssen aufweisen und max. 10% Mehl oder 7,55 Stärke enthalten.

Nun prominent oder nicht, es geht um Honig, Zucker, Fett, Schokolade, Nüsse -wahre Kalorienbomben! Gewissensbisse?
Abgesehen von Bitterschokolade oder Magermilchschokolade stecken in Schokolade je nach Sorte zwischen  477 und  546 kcal pro 100g.
Der Nürnberger Lebkuchen weist dagegen lediglich 385 kcal/ 100g auf, der Elisen-Lebkuchen 410 kcal/100g. Sogar Lebkuchen mit Schokolade hat immer noch nur 463 kcal/100g.

Cumarin
Und die Gewürzen in Lebkuchen! Ohne Bedenken?
Unter den verwendeten Gewürzen ist Zimt ein fester Bestandteil von Weihnachtsgebäck, wie auch dem Lebkuchen. In verschiedenen Zimtsorten kommt ein Aromastoff, Cumarin, in unterschiedlichen Mengen vor. Dabei ist im Wesentlichen zu unterscheiden zwischen dem milden Ceylon-Zimt und den Cassia-Arten, die höhere Mengen an Cumarin enthalten.
Aus der arzneilichen Anwendung von Cumarin ist bekannt, dass bereits relativ niedrige Dosen bei empfindlichen Personen Leberschäden verursachen können.
Dies berücksichtigend wurden für zimthaltige verzehrsfertige Lebensmittel sogenannte TDI-Werte („tolerable daily intake“= tolerierbare tägliche Dosis) eingeführt. Der TDI-Wert bedeutet diejenige tolerierbare Menge eines Wirkstoffs, die für einen Menschen bei lebenslanger täglicher Aufnahme als gesundheitlich unbedenklich gilt.
Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sei der TDI-Wert von 0,1 mg pro kg Körpergewicht, der ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann, weiterhin gültig.
Seit Januar 2011 gelten in der Europäischen Union (EU) neue Höchstgehalte für Cumarin in
verzehrsfertigen Lebensmitteln. Aber auch wenn diese neuen EU-Höchstgehalte ausgeschöpft werden sollten, seien nach der Europäische Behörde Überschreitungen des TDI-Werts nur möglich, wenn täglich große Mengen an zimthaltigen Lebensmitteln verzehrt werden. Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft.
Das BfR rät nach wir vor zum maßvollen Verzehr von Cassia-Zimt mit hohen Cumaringehalten. Verbraucher, die viel Lebkuchen verzehren (oder grundsätzlich große Mengen an Zimt verwenden) sollen auf cumarinarmen Ceylon- Zimt ausweichen.

Acrylamid
Lebkuchen sind nun mal Backwaren. Und die Welt der Backwaren wird seit 2002 von dem Begriff „Acrylamid“ erschüttert. Seit diesem Zeitpunkt bleiben Schlagzeilen nicht mehr aus: von "Gift im Lebkuchen" über "Acrylamid im Weihnachtsgebäck- nur einzelne Ausreißer" bis "Lebkuchen -  Entwarnung in Sachen Acrylamid".
10 Jahre nach dem ersten Nachweis von Acrylamid in Lebensmitteln gilt zwar Acrylamid als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“. Jedoch haben Untersuchungen noch keinen Zusammenhang zwischen Acrylamid in unserer Nahrung und dem Auftreten verschiedener Krebsarten feststellen können. Solange aber das Risiko durch Acrylamid in Lebensmitteln nicht abschließend geklärt ist, ist aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes der Gehalt an Acrylamid in Lebensmitteln so niedrig wie möglich zu halten.
In Deutschland galt seit 2002 ein vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entwickeltes Acrylamid-Minimierungskonzept mit nationalen Signalwerten. Diese wurden im Januar 2011 für die meisten Lebensmittelgruppen von europäischen Richtwerten abgelöst.
Für Waren, für die in der Kommissions-Empfehlung keine Regelungen getroffen worden sind, gelten die nationalen Signalwerte weiterhin. So für Lebkuchen der Signalwert von 1000 µg/kg.

Wie schon in den Vorjahren, wurde auch in der Vorweihnachtszeit 2012 am Chemischen  und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart, Lebkuchen und Spekulatius auf Acrylamid untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung von 49 Stichproben: Es gebe große Schwankungen im Acrylamidgehalt. Während die meisten Proben erfreulich niedrige Gehalte aufwiesen wurde bei 4 Proben Lebkuchen der aktuelle Signalwert für Acrylamid überschritten.
Die Tests zeigen allerdings eine deutliche Tendenz: Die Acrylamid-Belastung sei im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Wie neueste Untersuchungen des CVUA belegen, dürfte der Grund für das seltener Vorkommen hoher Acrylamidgehalte in Lebkuchen (Weihnachtsgebäck) darin zu sehen sein, dass  die Industrie und das Bäckerhandwerk auf die Verwendung von Hirschhornsalz als Backtriebmittel weitgehend verzichten.

Lebkuchen  wie auch Spekulatius sind nun mal  „Bestseller“ in der Weihnachtszeit, ihre häusliche Zubereitung hat auch Hochkonjunktur. Diesen fleißig Werkelnden steht CVUA zur Seite, indem es Tipps zur Vermeidung zu hoher Acrylamidgehalte beim Backen gibt:
•    Weizenmehle bilden tendenziell weniger Acrylamid als Roggenmehle; Weißmehle  (z.B. Type 405 oder 550) bilden tendenziell weniger Acrylamid als Vollkornmehle.
•    Beim Stehenlassen der Teige erhöht sich die Menge an Vorläufersubstanzen, aus
denen Acrylamid entsteht. Deshalb sollten die Teige nach der Herstellung nur so lange ruhen,
wie unbedingt nötig.
•    Auch die Backtemperatur und die Backdauer wirken sich auf den Acrylamidgehalt aus. Deshalb bei möglichst niedriger Temperatur backen. Da jeder Backofen andere Eigenschaften aufweist, können hier keine allgemeingültigen Temperaturempfehlungen gemacht werden. In vielen Fällen dürften aber bei 180°-190°C (ohne Umluft), bzw. 160°-170°C (mit Umluft) gute Ergebnisse zu erzielen sein.
•    Sie sollten auch darauf achten, dass das Gebäck im Innern nicht völlig austrocknet, denn gerade dann lauern erhöhte Acrylamidwerte.
•    Die wichtigste Rolle für die Bildung von Acrylamid spielt aber das Triebmittel, das für
das Aufgehen des Teiges und für eine schöne Porenbildung sorgt.
•    Zur Herstellung von Lebkuchen wird traditionell Hirschhornsalz (Ammoniumbicarbonat, ABC-Trieb) verwendet. Durch das Hirschhornsalz bekommt der Lebkuchen seinen besonderen
Geschmack. Leider wird ausgerechnet dadurch auch die Bildung von Acrylamid sehr stark gefördert. Wenn es geschmacklich möglich ist, sollte man daher auf Hirschhornsalz (ABC-Trieb) völlig verzichten und stattdessen Natron (Natriumbicarbonat) oder  Backpulver verwenden.
•    Bei Verwendung von Backpulver oder Natron kann in der Regel auf den Zusatz von Pottasche (Kaliumcarbonat) verzichtet werden.
•    Es gibt auch spezielle Lebkuchenteige mit einem beträchtlichen Anteil an Kartoffeln. Bei solchen Kartoffellebkuchen ist Hirschhornsalz unbedingt zu vermeiden, sonst sind extrem hohe Acrylamidgehalte vorprogrammiert.
hohe Acrylamidgehalte vorprogrammiert.
Zum Schluss noch ein weiterer Tipp
Mandeln enthalten größere Menge an Asparagin, eine Aminosäure, die beim Erhitzen
Acrylamid bildet. Deshalb sollte man beim Rösten von Mandeln folgendesbeachten:
•    Mandeln sollten nur leicht geröstet werden, sie sollten nicht dunkelbraun werden.
•    Versuche haben zudem gezeigt, dass es besser ist, die ganzen Mandeln zu rösten
und sie erst danach zu zerkleinern. Beim Rösten von gemahlenen Mandeln, Mandelstiften und Mandelblättchen entsteht deutlich mehr Acrylamid, als beim  Rösten von ganzen Mandeln.

Fazit: Ein gutes Lebkuchen-Naschen mit Augenmaß und einer ungetrübten Weihnachtszeit steht nichts mehr im Wege. Man hat die Kalorien weitgehend im Griff, denn  es  müssen nicht täglich 100 g Lebkuchen sein. Der Verzehr zu hoher Mengen an Aromastoff Cumarin mit dem Zimt ist vermeidbar,  wie auch der Gehalt an Acrylamid steuerbar.
Also, ohne Gewissensbisse und als gut informierter Verbraucher unbeeinflusst von manchen medialen Widersprüchen: Auf die Lebkuchen, fertig, los!

Donnerstag, 14. November 2013

Alte Sitten im Zeichen modernen Lifestyles: der Adventskranz

Ein bisschen Tannengrün, 4 Kerzen und fertig ist der Adventskranz. Er ist mit vielen Volksbräuchen verbunden: von Adventskranz auf einem Tisch im Wohnzimmer, Aufhängen des Kranzes an der Außenseite der Wohnungstür, oder in der Zeit vor Weihnachten verbunden mit dem Anbringen von Lichterketten an Fenstern, im Garten, auf dem Balkon.

Im Lichte unseres heutigen Lifestyles scheinen alte Sitten wie der Adventskranz merkwürdige Blüten zu treiben, die immer mehr die Gerichte beschäftigen.

Wie sieht es mit dem Bewohner eines Hauses aus, der nach alter Sitte und zum Verdruss der Nachbarn  einen Adventskranz an der Außenseite seiner Wohnungstür aufgehängt hatte? Eine Zumutung? Die Nachbarn fühlten sich belästigt. Doch sie hatten mit ihrer Forderung nach sofortiger Entfernung des Kranzes keine Chance. Das Urteil des Landgerichtes Düsseldorf lautete: Solch ein saisonbedingter Schmuck müsse geduldet werden, (Az.: 25 T 500/89)

Darf der Vermieter das Anbringen von Lichterketten an Fenstern, im Garten und/oder auf dem Balkon verbieten?
Nein, wie ein beispielhafter Fall des Landgerichts Berlin zeigt: Ein Vermieter hatte seinem Mieter unter anderem deswegen gekündigt, weil er in der Weihnachtszeit eine Lichterkette auf der Terrasse angebracht hatte. Das Gericht wies die Räumungsklage ab. Die unerwünschte Lichterkette rechtfertigt keine Kündigung. Ob es sich überhaupt um eine Pflichtverletzung handelt, lies das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich dahinstehen. Denn es handelt sich um eine inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Selbst wenn im Mietvertrag ein Verbot von Lichterketten vereinbart wäre, und der Mieter trotzdem eine Weihnachtsbeleuchtung anbringt, handelt es sich um einen so verhältnismäßig geringfügigen Verstoß, der weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte. (Az.: 65 S 390/09)

Das Thema „brennende Kerzen“ ist ein Kapitel für sich. Die Versicherungen verzeichnen jährlich tausende Schadenfälle aufgrund von brennenden Kerzen auf Adventskränzen / oder Weihnachtsbäumen.
Wenn der Adventskranz / Weihnachtsbaum brennt, ist das immer ein Fall für die Hausratversicherung. Diese zahlt den Schaden, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an – wie unzählige Urteile zum Thema „brennende Kerzen“ zeigen.
Wer den Raum nur für eine Viertelstunde verlässt und dabei brennende Kerzen aus den Augen lässt, handelt nach Auffassung des Amtsgerichts Neunkirchen grob fahrlässig (Az.: 5 C 1280/95), nach einem Urteil des Landgerichts Krefeld, zieht der Zustand, dass ein Adventskranz ungefähr 30 Minuten unbeaufsichtigt bleibt, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nach sich,(Az: 5 O 422/05

Auch die Beschaffenheit von Gesteck oder Baum wird bei richterlichen Entscheidungen berücksichtigt - genauso wie der Umstand, ob man die Wohnung verlässt oder nur das Zimmer mit den brennenden Kerzen. So sprach das Landgericht Oldenburg in einem Fall von "grober Fahrlässigkeit", als ein Versicherter Kerzen auf einem stark ausgetrockneten, älteren Gesteck angezündet und dann das Haus verlassen hatte, (Az.: 2 U 300/00).

Nicht fahrlässig handelt hingegen, wer den Adventskranz auf einem gefliesten Tisch für die Dauer einer Viertelstunde für einen Toilettenbesuch unbeaufsichtigt lässt, so die Entscheidung des Landgerichts Hof, (Az.: 13 O 471/99).

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte ebenfalls eine Versicherung zum Ausgleich des Schadens, der durch einen brennenden Adventskranz verursachte wurde. Der Entscheidung lag der Fall einer Mutter zugrunde, die mit ihren nervenden Kindern zu einem Familienausflug aufbrach und dabei in der Hektik vergaß, den brennenden Adventskranz auszupusten. Das Gericht sah im Verhalten der Mutter keine grobe Fahrlässigkeit. Das Brennen lassen eines Adventskranzes in unbeaufsichtigtem Zustand ziehe nicht ohne weiteres stets den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nach sich. Das Verhalten der Mutter müsse als unentschuldbar zu werten sein, was es im vorliegend Fall nicht gewesen sei, (Az.: 2 U 161/99).

Trotz heutiger mehr oder weniger skurriler Sexualitäts-Inhalte gibt es sie auch noch, die traute Zweisamkeit beim Kerzenlicht oder im Schein brennender Kerzen auf einem im Wohnzimmer befindlichen Adventskranz.
Ein beschauliches Adventsfrühstück im Jahr 1997! ER wollte  es perfekt haben und zündete die Kerzen des Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch an, bereitete selbst den Frühstückskaffee zu. Erst dann begab ER sich ins Schlafzimmer, nur um SIE zu wecken. Aber hier war SIE, die Verlockung! Und der Adventkranz blieb Minuten lang unbeaufsichtigt. Das Wohnzimmer geriet in Brand. Nach seiner Rückkehr ins Wohnzimmer gelang es IHM selbst den Brand zu löschen, so dass die alarmierte Feuerwehr nicht mehr eingreifen musste.  Als Brandfolge schlug sich im ganzen Haus Ruß nieder. Die Kosten der Schadensbeseitigung beliefen sich auf insgesamt 64. 399, 38 DM. Der Kampf mit der zahlungsunwilligen Hausratsversicherung  begann. Grobe Fahrlässigkeit?
Das LG Mönchengladbach in 1. Instanz  und die OLG Düsseldorf in 2. Instanzen zeigten begründetes Verständnis für menschliche Bedürfnisse, weil  
„Dem Versicherungsnehmer, der am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertages die Kerzen eines Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch angezündet und den Frühstückskaffee zubereitet hat, sich in das Schlafzimmer begibt, um seine Lebensgefährtin zu wecken, sich dort von ihr ablenken lässt und deshalb den sich entwickelnden Brand nicht bemerkt, ist in subjektiver Hinsicht kein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen, so dass der Hausratsversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei ist, (OLG Düsseldorf,  Az.: 4 U 182/98, LG Mönchengladbach, Az.: 10 O 141/98)

Und, und, und….. Es gibt eine Fülle von unterschiedlichsten Fällen.

Was bleibt noch zu sagen?
Nicht alle alten Sitten bedeuten eine Zumutung und ein unbeaufsichtigtes Brennen lassen von Adventskerzen bedeutet nicht automatisch grobe Fahrlässigkeit. Es kommt auf den Einzelfall an. Und die Richter. Es sind die Richter, die die (Lifestyle)Welt in ihrer Vielfalt als Sinnganzes betrachten, ohne dabei den Rückbezug auf das Lebensverständnis außer Acht zu lassen.

Freitag, 4. Oktober 2013

Kilokiller der letzten Stunde - dein Name ist Bokwa

Bokwa: ein von dem Südafrikaner Paul Mavi in L. A. entwickeltes  Fitness-Programm, das auch in Deutschland immer beliebter wird. Es ist eine Mischung aus Tanz und Fitness, bei dem Buchstaben und Zahlen zu afrikanischen Rhythmen „getanzt“ werden.
Der Name kommt von Boxen (“Bo“) und Kwaito (“Kwa“), einem afrikanischen Kampftanz. Die Bewegungen  bestehen im Wesentlichen aus Boxen, Kicken, Springen, Seitwärtsgehen und einem Grundschritt, der als “Bounce Bounce“ bezeichnet wird.

Im Gegensatz  zu anderen Fitness-Konzepten, wie Zumba oder Aerobic, gibt es bei Bokwa keine festen Choreographien. Das typische „Bouncen“ ist ein wiederkehrendes Wippen, das individuell als Schunkeln oder ein ausgeprägtes Hüpfen ausgestaltet werden kann.
Das Workout ist zwar einfach aber schweißtreibend. Versprechen wird die Verbrennung von 1200 Kalorien pro Training-Stunde – wenn das kein Versprechen sein soll! Zudem  sollen sowohl Herz und Kreislauf als auch Muskelkräftigung und Flexibilität gefördert werden.
Und last but not least: Bokwa ist für alle geeignet, für Junge, Junggebliebene und Alte, die an dem Nachtanzen der (imaginären)Linien von Buchstaben und Zahlen zu aktueller Musik Spaß haben. Und jeder kann nach seinem „façon“ Spaß haben, weil jeder sein Tempo selbst bestimmt.

Die Schritte ergeben sich logisch aus der Form der Buchstaben und sind deshalb leicht zu lernen und zu behalten. Aus diesem Grund braucht man sich nicht lange mit Vorübungen oder Grundschritten aufzuhalten. Stellt man sich vor, dass das jeweilige Zeichen auf den Fußboden gemalt ist, dann ergibt sich aus der Form des Zeichens die Schrittfolge. Beispiele:
•    eine "1" besteht aus zwei Schritten nach vorne, kicken mit dem Fuß einmal nach vorn und dann wieder zwei Schritte zurück;
•    ein "L" entsteht durch die Schritte für „1“ für den langen Balken, dann folgt ein Schritt zur Seite und wieder zurück zum Ausgangspunkt;
•     ein Schritt nach links, einer nach hinten, einer nach rechts, hüpfen und wieder zurück zum Ausgangspunkt. Fertig ist das "C".

Samstag, 28. September 2013

Erkältung oder Grippe?

Die Urlaubssaison ist vorbei, die Erkältungs- / Grippe-Saison steht vor der Tür. Steht nun eine Erkältung oder eine echte Grippe (Influenza)  vor der Tür? Das ist hier die Frage, und die Abgrenzung  ist gar nicht so einfach. Es gibt viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede.

Sowohl bei einer Erkältung wie auch bei einer Grippe erfolgt eine Übertragung von Mensch zu Mensch vorwiegend über Tröpfcheninfektion, beispielsweise beim Husten, Niesen oder Kontaktübertragung von den Händen und Gegenständen. 

Sowohl die Erkältung als auch die echte Grippe gehen auf Viren als Krankheitserreger zurück. Es sind aber unterschiedliche Viren.

Für die Erkältung kommen mehr als 100 Viren infrage, u. a. Rhino-Viren, Corona-Viren. Normalerweise merkt sich das Immunsystem, wenn es bereits einmal Kontakt mit einem Krankheitserreger hatte und stellt nach einer Neuinfektion rasch bestimmte Abwehrzellen (Antikörper) zur Bekämpfung bereit. Abgesehen von den mehr als 100 Möglichkeiten einen Erkältungsvirus zu erwischen, können diese Viren auch ihre Oberfläche ständig verändern.  Dann können sie von den Abwehrzellen nicht erkannt werden und so kann man trotz einer überstandenen früheren Erkältung immer wieder an einer Erkältung erkranken.

Grippe -Viren mit ihrer Bezeichnung H1N1 oder H5N1 haben mittlerweile einen hohen Bekanntheitsgrad und Reputation erlangt.
Die Erreger der Grippe teilen sich in drei verschiedene Virus-Typen auf, die als Influenza A, B und C bezeichnet werden.
Bei den Influenza-Viren reagieren die Antikörper auf die Oberflächenproteine der Virushülle, Hämagglutinine (H) und Neuraminidasen (N). Da diese wie die Erkältungsviren und wie weitere Hüllenstrukturen von den Viren umgebaut werden können, treten immer wieder neue Virusvarianten mit veränderter Oberfläche auf.  Folge wie bei einer Erkältung: die alljährlich wiederkehrenden „Grippe –Wellen“.
Beim Influenza-Typ A kommt hinzu, dass von den beiden Oberflächeneiweißen etliche Untertypen (Subtypen) vorkommen, während bei den Virustypen B und C nur jeweils eine Sorte Hämagglutinin und Neuraminidase vorhanden ist. Beim Virustyp A werden daher die Subtypen auch mit Hilfe der Anfangsbuchstaben der beiden Oberflächenstrukturen bezeichnet. Der Erreger, der die Spanische Grippe ausgelöst hatte, trägt beispielsweise die Bezeichnung Influenza A (H1N1).
Bis jetzt sind 15 verschiedene H- und 9 verschiedene N-Komponenten bekannt, was eine große Zahl von Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht (theoretisch bis zu 135). In der Tat werden neben den beiden beim Menschen gefundenen Subtypen H1N1 und H3N2 bei Tieren, besonders Vögeln, viele weitere Subtypen gefunden, die in der Regel jedoch nicht auf den Menschen übertragbar sind. Wenn dies doch geschieht, wie beim Subtyp H5N1, ist es sehr wichtig, die weitere Entwicklung des Erregers zu verfolgen, um möglichst frühzeitig einer Pandemie vorbeugen zu können.

Unterschiedliche Viren lösen unterschiedliche Symptome aus:


Symptome
Erkältung                                          
Grippe                                
Krankheitsbeginn          
langsam schleichend
schlagartig
Fieber                 
erhöhte Temperatur, selten 380C,Frösteln
hohes Fieber (über380C), schnell auftretend
Schnupfen
typisch
selten
Halsschmerzen
häufig zu Beginn
eher selten
Husten
typisch, schleimiger Husten
Trockener Husten, meist zu Beginn
Muskel-/Gliederschmerzen
typisch
typisch
Kopfschmerzen
manchmal
typisch
Krankheitsbild
Müdigkeit, Abgeschlagenheit
typisch ein schweres Krankheitsbild, meist durch hinzutretenden Zweitinfektionen, zuweilen Kreislaufschwäche
Dauer
rund 1 Woche
2 Wochen, sogar mehrere Wochen bis vollständige Erholung

Darüber hinaus können die Influenzaviren durch ihre massive Vermehrung in den Zellen die äußerste Schicht der Atemorgane zerstören. Sie können  das Immunsystem schwächen, indem sie auch die von Körper zur Abwehr gebildeten Fresszellen (Makrophagen) verringern.

Sowohl bei einer Erkältung wie auch bei einer Grippe kann es zu Sekundärinfektionen mit Bakterien kommen. Im Gegensatz zu anderen Viren breiten sich die Influenza -Viren sehr häufig über Lunge, Gehirn oder Herz aus - so die Mediziner. Dies führe dazu, dass bei einer Grippe zusätzliche bakterielle Infektionen viel schwerer verlaufen als die Influenza selbst. Mediziner weisen aber auch darauf hin, dass durch eine rechtzeitige Behandlung der Erkältung / Grippe das Risiko einer bakteriellen Sekundärinfektion deutlich gesenkt werden  kann.

Zur Vorbeugung von Erkältungen gilt es vor allem die Stärkung des Immunsystems: Bewegung an der frischen Luft, reichlich Flüssigkeit (1,5 -2l am Tag), ausgewogene, vitaminreiche Ernährung. Regelmäßig lüften ist empfehlenswert, um so für eine ausreichend feuchte Raumluft zu sorgen. Zu trockene Luft macht die Atemwege für Erkältungsviren anfälliger. Auch  manche Präparate können die Abwehrkräfte des Organismus verbessern.

All diese vorbeugenden Maßnahmen lassen jedoch das Auftreten einer Grippe vollkommen kalt. Hier hilft nur die jährliche Grippeschutzimpfung.
Anlässlich der bevorstehenden Grippesaison empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) die   Grippeschutzimpfung Älteren ab 60 Jahren, Personen mit Grundkrankheiten wie Diabetes oder Asthma, Schwangeren, medizinischem Personal und allen Betreuer von geimpften oder nicht geimpften Risikopatienten.
Laut Experten ist der Zeitraum von OKTOBER bis NOVEMBER der beste Zeitraum für die Impfung gegen Grippe.
Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko sollten zudem weitere Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Infektion mit Erkältungs-/ Influenzaviren zu verringern. Sie hören sich sehr einfach an: Abstandhalten zu Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung und regelmäßiges und gründliches Händewaschen.

Mit einem gestärkten Immunsystem und dem rechtzeitigen Antigrippe-Piks intus, dürfte ein glimpfiger Verlauf der  Erkältungs-/Grippe-Saison im Bereich des Möglichen liegen. Und ist die Erkältungs-/Grippe-Saison vorbei, da steht schon die Urlaubssaison vor der Tür, mit ihren Verführungen und Führungen - so wohltuend  für Körper und Geist.

Mittwoch, 11. September 2013

Vom Winde verweht?

Es war einmal, in Zeiten des „Lebensstils“….als ein gewisser Zeitgeist leichter auszumachen war -zumindest wenn man den Zeitgeist auf unsere Lebensformen reduziert.
Heute, in Zeiten des „Lifestyle“ gewordenen Lebensstils ist es nicht mehr so einfach. Das vielfältige Gepräge unserer realen und virtuellen Lebensformen  - von Ernährung, Wellness und Fitness bis Partnerschaft, Wirtschaftsstil oder Mode - könnte an dieser Entwicklung schuld sein. 

Denken wir an die Ernährung.
Nicht nur wir sind in allen Lebenslagen transparent geworden. Auch die Kennzeichnungen auf Lebensmitteln sind transparent und informativ geworden. Diese Kennzeichnungen sollen uns helfen, zu verstehen, wie das Leben (zumindest) in der Sache Lebensmittel mit Leichtigkeit lebenswert zu gestalten werden kann. Denn sie legen eine Fülle von Inhaltsangaben, Qualitätssiegeln und andere Kennzeichnungen dar, wie nahrhaft, gesund und hochwertig das entsprechende Lebensmittel sein soll. Aber so glatt geht es nicht immer von statten. Wie Ernährungswissenschaftler bemerken, kann bei der Fülle von Ernährungsratschlägen verschiedener an dem Markt Beteiligte zu Widersprüchen kommen, weil oft Aussagen  für allgemein gültig erklärt werden, obwohl sie keine wissenschaftliche Grundlage haben.

Themen wie BIOLEBENSMITTEL, LACTOSEFREIE LEBENSMITTEL werden lebhaft diskutiert.

So z. B. sollen die Biolebensmittel gesünder sein und besser schmecken als konventionelle. Dafür
sind wir auch bereit mehr zu bezahlen.
Ein derartiges Ergebnis lieferte tatsächlich eine Studienreihe, in der die Testpersonen wussten, dass es sich um  Biowaren handelt. Wurden die Proben blind verkostet, schmeckten die Testpersonen keinen Unterschied. Und das deckt sich mit den Ergebnissen einer Untersuchung der Stiftung Warentest mit 52 Lebensmitteln. Demnach lieferten die Testergebnisse keine Hinweise darauf, dass Bioware gesünder oder  sogar schmackhafter sei als konventionelle.

Biolebensmittel sollen ferner besser für das Klima sein, heißt es. Eine pauschale Aussage, dass Produkte mit dem Öko-Siegel immer besser fürs Klima sind, kann nicht getroffen werden.
Ökologisch bearbeiteter Boden kann wegen seiner besseren Humusversorgung allerdings mehr CO2 binden. Für die CO2-Bilanz eines Produktes kommen aber weitere Faktoren hinzu, etwa der Transportweg oder die Art des Produktes. Und pflanzliche Nahrungsmittel sind meist besser für das Klima als tierische. So erzeugt
1 kg konventionell hergestellte Butter 23.794 g CO2-Äquivalenete / 1kg Bio-Butter 22.089 g CO2-Äquivalente.
Im Vergleich:
1 kg  konventionell hergestellte Gemüse 153 g CO2-Äquivalenete / 1 kg Bio-Gemüse 130 g CO2-Äquivalente.


Genauso wenig gilt eine allgemeine Aussage für höhere
Qualität von Bio-Fleisch im Verglich zu konventionellem. Nach einer Studie des Instituts für Ökologische Forschung ist aus der Sicht des Klimaschutzes die Ökoqualität gegenüber der konventionellen aus der Schweinemast tatsächlich weit überlegen - das Minus an Treibgas-Ausstoß liegt bei 40%. Dafür liegen Öko- und Massenware bei Hähnchenfleisch gleichauf und das Rindfleisch aus der Biomast ist dem konventionellen gegenüber vollkommenunterlegen. Hintergrund: als rülpsendes Tier mehr Methanausstoß-
Das beliebte Thema Lactoseintoleranz
Die lactosefreie (Milchzucker-freie) Ernährung sei gesünder. Die angebotene Palette lactosefreier Lebensmittel  steigert sich von Jahr zu Jahr, obwohl sie nicht immer sinnvoll sind. Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) haben rund 80% der Käufer von lactosefreien Produkten keine Milchzuckerunverträglichkeit. Diese Art der Ernährung ist nur für diejenigen geeignet,  deren Körper zu wenig oder keine Laktase herstellt, ein Enzym das den Milchzucker im Dünndarm aufspaltet. Nur dann kann der Verzehr von Milch und Milchprodukten, auch in verarbeiteten Lebensmitteln, zu  vielfältigen Magen-Darmbeschwerden führen.
Der Begriff ERNÄHRUNG, ob nun bio oder konventionell, führt fließend zu den Begriffen WELLNESS und FITNESS, das A und O präventiver und unterstützender Maßnahmen in Kampf gegen starkes Übergewicht, erhöhten Blutzuckerspiegel, gestörten Fettstoffwechsel. Mittlerweile weiß jeder, dass Bewegung ein zentraler Bestandteil der Behandlung der „Volkskrankheiten“ ist. Bewegung erhöht den Energieverbrauch und trägt so dazu bei, die Blutfette zu senken und Übergewicht abzubauen.
Aber auch dieses Gebiet bleibt nicht verschont von Widersprüchen und vernichtenden Kehrtwendungen.
So würde  nach Experten-Aussagen ein übertriebener Ehrgeiz beim Sport schaden. Dass regelmäßige Bewegung grundsätzlich gesund sei, bleibe unumstritten. Ähnlich wie bei Medikamenten hänge jedoch die optimale Wirkung von der Dosis ab, und Studien würden belegen, dass eine „Überdosierung“ mehr schadet, als es nutzt.
Nüchtern morgens Joggen, um mehr abzunehmen, Sit-up, damit nach einigen Wochen bei IHM den Bierbauch zu Waschbrettbauch schmilzt oder bei IHR die „Reiterhosen“ verschwinden - alles ist nichts erklärten neulich Experten der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention
anlässlich ihrer Kongresses.

ER und SIE! Zwischen IHM-mit oder ohne Wachbrettbauch und IHR-mit oder ohne „Reiterhosen“  kommen heute nicht nur harmonische, eheliche Partnerschaften zustande. Die heutigen Partnerschaften sind viel abwechslungsfähiger:  eingetragene Partnerschaften, gleichgeschlechtliche/ gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften oder Fernbeziehungen. Und für den Fall des Falles ist zwar noch die Möglichkeit einer Scheidung geblieben oder das einvernehmliche/einseitige Verlassen-werden gegeben. Jedoch: wenn man nicht selbst sagen kann, dass es Schluss ist, ja, dann gibt es Hilfe durch den Trennungsbeauftragter. Er hilft, dass eine Trennung sauber und ohne unnötige Komplikationen vollzogen werden kann.

Das sind nur 3 Beispiele aus der langen Reihe unserer heutigen, vielfältigen Lebensformen. Es ist unser LIFESTYLE als Erscheinungsform des Zeitgeistes 2.0. 

„Der Wind des Zeitgeistes weht heute da und morgen da. Und wer sich danach richtet, der wird vom Winde verweht“ - sagte Helmut Kohl.
Wohin verweht, wäre eine Überlegung wert. Wir sind bereits im Sog der großen Trends des Zeitgeistes 2.0 mit seinen Nebeneffekten: Beschleunigung, eine oft übermäßig selbstverordnete Selbstentfaltung im Streben nach Erreichung privater und dem modernen Wirtschaftsstil angepasster, beruflicher Ziele. Es gibt kein Entkommen. Dann ist man froh über eine zeitlich begrenzte Reset-Taste zur Wiederherstellung, Erholung, irgendwo in der Sonne…echte Sonnenbräune mit seinem Lifestyle-gemäßen Nimbus gesund, dynamisch, erfolgreich , zur Abrundung vielleicht ein
DEP
Schuss Selbstbräuner und nach Austoben in der Hitze die wohltuende Wirkung eines klimatisierten Raums genießen.  Selbstbräuner? Klimaanlage? Medienberichten zufolge -  wahre Dickmacher! Die Selbstbräuner wegen ihrer Komponente Diethylphthalat (DEP) mit schwach hormoneller Wirkung, die zu Gewichtszunahme führe, die Klimaanlage, da sie das normale Schwitzen verhindert und so zusätzliche Kilos zustande bringe.
PS: Shampoos, Handcremes enthalten auch DEP!

Freitag, 16. August 2013

Gläserner Mensch / Gläserner Patient

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von unseren Lebensbereichen, in die durch den Staat oder Unternehmen eingegriffen wird: Seien es (u.a.) öffentliche und private Videoüberwachung, Briefe- und Emails-Sammelwut, Telefon/Handy-Vorratsdatenspeicherung, seien es die zahlreichen kommerziellen und behördlichen Datenbanken, die Speicherung biometrischer Daten in RFID-Chips, Kundenprofile oder Scoring- und Ratingverfahren.

Alles ist nichts im Vergleich zu den gespeicherten Metadaten in der Datenbank eines diagnostischen
Gesundheitskarte
Quelle:Flickr

Labors. Man liefert sie selbst, wenn man den Arm freimacht und sich mit einer Nadel piksen lässt oder den Mund für eine Speichelprobe aufmacht.
Da werden die intimsten Informationen preisgegeben, über bestehende Krankheiten (wie beispielsweise Übergewicht, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen, Essstörungen, Allergien, Neurodermitis, Asthma, Heuschnupfen, Krebs- und Autoimmunerkrankungen, Hörsturz und Tinnitus, Kopfschmerzen und Migräne, Burnout, Depressionen oder Alzheimer-Demenz) , ob man raucht, ob man gelegentlich ein Glas Wein trinkt oder mehrere und oft, ob man Viagra nimmt, weil…
Nicht daran zu denken, welche Daten noch hinzukommen, wenn bald die Untersuchung des kompletten Erbguts eines jeden Patienten  Einzug in den klinischen Alltag halten wird.
Manche Genanalysen gehören bereits heute zur Routine. So z. B. die Bestimmung des genetischen Fingerabdruckes für kriminalistische Zwecke, der Vaterschaftstest  zur Klärung von Abstammungsfragen.

Mit der Ganzgenomsequenzierung  wird die Möglichkeit geschaffen, nicht nur genetische Grundlagen einer bestehenden Krankheit aufzuklären, sondern auch eine etwaige genetische Veranlagung für eine bestimmte Krankheit zu ermitteln. „Neigt“ man mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, an Leukämie oder  Darm,- Brust.- Prostatakrebs zu erkranken oder doch eher  dazu einen Schlaganfall zu erleiden?
Aus den gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich damit zwar  die Chance, den Patienten individuell  mit jenen Medikamenten zu behandeln, die ihm am besten helfen. Die maßgeschneiderte Medizin rückt in greifbarer Nähe.
Wird jedoch die Totalgenom-Untersuchung zur Routine, ist man aufgrund der abgegebenen Blut-
Gläserne Frau
Deutsches Hygiene Museum
München

oder Speichelprobe nackt bis auf die Erbeinheit in den Datenbanken zu finden, nackter als bei einem Nacktscanner, bei dem von lauter Datenschutz keine realistischen Körperbilder sondern nur Piktogramme angezeigt werden dürfen.
Nur nicht an die Konsequenzen denken, wenn diese Hyper-Metadaten in den i-Sog geraten.
                                                       
Auf der Suche nach einem Überbleibsel seiner Unantastbarkeit in der wunderbaren Welt 2.0 sollte sich der gläserne Mensch /gläserne Patient auf die Zeitgeber seines Körpers besinnen - auf die innere Uhr. Sie ist in der Lage äußere Taktgeber in den inneren Takt des Menschen mit einzuarbeiten.
Das läuft über den suprachiasmatische Nucleus (SCN = liegt auf der Höhe des Nasenrückens (SUPRA) über die Kreuzung der Sehbahnen (CHIASMA)). Dort werden die Lichtinformationen verarbeitet und mit dem Zellstoffwechsel synchronisiert. Und bestimmte Hormone tragen auch ihren Beitrag bei.

Der innere Takt der meisten biologischen und psychischen Vorgänge im unseren Körper verlaufen nach natürlichen Rhythmen. Sie haben einen Zyklus von ca. 25 Stunden und werden als zirkadiane Rhythmen bezeichnet, (von lateinischen: circa = etwa, ungefähr, dies = Tag). Die Körpertemperatur, Pulsfrequenz, der Blutdruck, die Leber, Lunge, Niere, oder die Ausschüttung bestimmter  Hormone, (Glukokortikoide in der Nebennierenrinde) zeigen einen deutlichen Tagesrhythmus, hervorgerufen durch die inneren Uhren.
 Auf diese zirkadianen Rhythmen, hat weder der Betroffene selbst noch ein unbefugter Dritter so gut wie keinen Einfluss. Sie sind genetisch vorgeschrieben. Bei gesunden Menschen befinden sie sich im Einklang und harmonieren in ihrem Zusammenspiel. So verteilt der Körper mithilfe der zirkadianen Rhythmen unterschiedliche Aufgaben auf unterschiedliche Zeiten: 
•    Morgens  z. B. stellt er sich auf die Anforderungen des Tages ein: Blutdruck und Puls steigen, die Atmung beschleunigt sich;
•    Zwischen 10 und 12 Uhr erreicht die Gehirnaktivität einen Leistungsgipfel. Nach einem Leistungstief folgt dann zwischen 14 und 18 Uhr wieder ein Leistungsmaximum, wobei besonders Muskeln auf Touren kommen. Diese Zeit ist gut für körperliche Tätigkeiten;
•    Die Leberdurchblutung ist zu Tageszeit dagegen sehr gering. Die Leberzellen werden erst nachts maximal aktiviert. Da läuft die Entgiftung des Körpers auf Hochtouren;
•    Wechselt man die Zeitzonen, passt sich die innere Uhr den örtlichen Tag-Nacht-Wechsel an. Pro Stunde braucht sie etwa einen Tag bis sie wieder synchron mit den örtlichen Gegebenheiten läuft. Schneller gelingt die Anpassung an die Umstellung Winter- Sommerzeit.

Aber nicht nur die normalen Körperfunktionen laufen nach einem bestimmten Zeitplan ab, sondern auch Krankheitssymptome unterliegen gewissen Regelmäßigkeiten:
•    Die Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden, ist besonders hoch in den Stunden zwischen 8 Uhr morgens und 12 Uhr mittags. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass auch der Blutdruck in den Morgenstunden oftmals seine höchsten Werte erreicht.
•    Asthmaanfälle werden häufiger um 4 Uhr morgens beobachtet als zu anderen Tageszeiten. Unsere innere Uhr steuert auch die Weite der Bronchien. Folge: die Bronchien sind nachts enger als am Tage. Bei einem überempfindlichen Bronchialsystem kann diese Verengung derart zunehmen, dass sich daraus ein Asthmaanfall mit akuter Atemnot entwickelt;
•    Die rheumatoide Arthritis zeigt über den Tag verschiedene Beschwerdegrade. In den Morgenstunden sind die Symptome wie Gelenksteifigkeit und geschwollene Gelenke ausgeprägter als tagsüber, (Bildung von Entzündungsbotenstoffen vor Ausschüttung des entzündungshemmenden Hormons Kortisol).
•    Gegen 14 Uhr ist das Schmerzempfinden nur schwach ausgeprägt, (Endorphine hoch), abends oder nachts dagegen stärker, (Endorphine niedrig).

Auch viele Arzneistoffe wirken je nach Tageszeit unterschiedlich. Dies beruht auf den jeweiligen körperlichen Vorgängen, die zu einer bestimmten Zeit ablaufen.
Einige Beispiele
Schmerzmittel und örtliche Betäubungsmittel wirken länger, wenn sie am frühen Nachmittag verabreicht werden, als am frühen Morgen oder abends. Da die Leberdurchblutung zu dieser Zeit gedrosselt ist, erfolgt der Abbau der schmerzstillenden Substanzen nur langsam und die Wirkung hält dementsprechend länger an. Wer zum Zahnarzt muss,  sollte dies berücksichtigen und sich einen Termin gegen 15 Uhr geben lassen.

Aspirin (Acetylsalicylsäure) besitzt am Abend erwiesener Maßen eine weniger magenschleimhautschädigende Wirkung, weshalb die abendliche Einnahme vorzuziehen ist.

Da Asthmaanfälle häufiger morgens beobachtet werden, werden Medikamente gegen Asthma auch bevorzugt abends eingenommen, um das Risiko eines Anfalls möglichst gering zu halten.

Das sympathische Nervensystem versetzt den Körper in hohe Leistungsbereitschaft. Er steigert u. a. Herztätigkeit und Blutdruck.
Einige Bluthochdruckmedikamente, z.B. Betablocker, hemmen die während des Tages gesteigerte Sympathikusaktivität. Die Wirkung der Betablocker kann sich deshalb tagsüber vollständig entfalten. Nachts hingegen überwiegt der Parasympathikus - der „Ruhenerv“,   der der Regeneration und dem Aufbau körpereigener Reserven dient. Deshalb fallen zu dieser Zeit der Blutdruck und der Puls ab. Ein Betablocker würde jetzt nicht von Nutzen sein.

Wie wichtig das richtige Abstimmen der Einnahmezeiten auf den menschlichen Organismus ist, zeigt sich am Beispiel der Kortisontherapie.
Im Laufe eines Tages kommt es zu deutlichen Schwankungen in der körpereigenen Kortisonproduktion. Maximale Werte werden morgens zwischen 6 Uhr und 9 Uhr erreicht. Gegen Mitternacht produziert der menschliche Körper am wenigsten Kortison. Werden Kortisone aus therapeutischen Gründen zugeführt, z.B. bei Entzündungen oder als Immunsuppressivum nach Organtransplantationen, so geschieht dies in der Regel morgens, zeitgleich mit der körpereigenen Kortisonproduktion. Da zu diesem Zeitpunkt der Kortisonspiegel seinen Höchstwert aufweist, wird das zugeführte Kortison weniger vom Körper wahrgenommen, als dies zu späteren Tageszeiten der Fall wäre. Auf diese Weise lassen sich die Nebenwirkungen verringern.

Fazit: Gläserner Mensch / gläserner Patient – CARPE DIEM, nutze den Tag!
Der gläserne Mensch / der gläserne Patient  sollte nach Möglichkeit dem Ticken seiner inneren Uhr folgen und nach ihr leben. Denn sie schafft ein Ausgleich zwischen Aktivität und Regeneration, erlaubt einem die Anpassung an veränderte Umweltbedingungen.
Und sie ist unser unantastbares Überbleibsel  in der dem Ausspährausch verfallenen Welt 2.0.

Samstag, 20. Juli 2013

Gesundheitsbezogene Lebensqualität in Zeiten moderner Medizin: QoL, (LOL), QALYs und DALYs

Lebensqualität - ein schlagwortartiger Begriff,  oft mit gehobenem Lebensstandard oder Wohlbefinden geleichgesetzt. Er umschreibt die Existenzbedingungen von Menschen, mit  allen materiellen und mehr oder weniger definierbaren nichtmateriellen Elementen, (Glück, Zufriedenheit).

Angesichts der Fortschritte der modernen Medizin gewinnt der Aspekt der gesundheitsbezogenen Lebensqualität immer mehr an Bedeutung.
Richtete sich die „klassische“ gesundheitsbezogene Lebensqualität  nach der alten Gesundheitsdefinition der WHO mit ihren physischen, psychischen und sozialen Komponenten, so hat sie sich in Zeiten der modernen Medizin an das zu Gesundheitswirtschaft modernisierte Gesundheitswesen zu orientieren.

Gesundheitsbezogene Lebensqualität und die  Gesundheitswirtschaft!
Spricht man nun von einer GesundheitsWIRTSCHAFT  so bedeutet dies, dass das Ziel medizinischer Leistungen nicht nur darin bestehen, positiv auf die Gesundheit der Patienten zu wirken. Die medizinischen Leistungen haben zudem Kosten-Nutzen- Kalkulationen standzuhalten und bestimmten  Effizienzforderungen zu entsprechen.   Mit anderen Worten: Die Auswirkungen UND der Nutzwert von Gesundheitsleistungen müssen überprüft werden: Welche Gesundheitsleistungen werden der Wahrscheinlichkeit nach von Erfolg gekrönt? Und wenn ja, zu welchem Preis?

Zu hohem Preis- sagen manche!
Und tatsächlich belasten die Ausgaben für die gute medizinische Versorgung  die Beteiligten (Beschäftigten und Wirtschaft) mit hohen Kosten, sie hat jedoch zum Glück einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen. Denn eine gute Gesundheitsversorgung trägt dazu bei, dass die Erwerbstätigkeit und die Produktivität der Erwerbstätigen erhalten bleibt und die Menschen aus eigener Kraft für ihre eigene Lebensqualität sorgen können.

Eine der (problematischen)Folgen medizinischen Fortschritts ist die steigende Lebenserwartung. Überlegungen, ob diese zusätzlichen Jahre wirklich Jahre bei voller Gesundheit sind, ob sie produktive Jahre sind, werden  immer öfter thematisiert.
Kurz und bündig und die englische Sprache bemühend: ist 
eine steigende Lebenserwartung  = QoL (Quality of Life)?

Wahre Horrorszenarien werden uns ins Bewusstsein gebracht, so dass einem das LOL
((lautes)Lachen) vergehen kann: die moderne Medizin mache früher Todgeweihte zu kostenintensiven chronisch Kranken. Auch die moderne Medizin könne  nicht Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs heilen, sie verlängere doch das Leben der Betroffenen. Sogar HIV-Patienten können mittlerweile, wenn sie die entsprechende Therapie konsequent befolgen, noch lange leben.
Und der Kosten nicht genug! Laut Statistiken steige die Zahl chronischer Krankheiten mit atemberaubender Geschwindigkeit.

Unter solchen Umständen ist eine Überprüfung des Nutzwertes medizinischer Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Qualität und Länge des Lebens die logische Folge.
Und dabei kann als Mittel zur Nutzwertbestimmung die Messung der QoL dienen.

Die am häufigsten in diesem Zusammenhang eingesetzten Kennzahlen sind die QALYs und die DALYs:
QALY- Quality-Adjusted Life Year (Qualitätskorrigiertes Lebensjahr) und
DALY- Disability-Adjusted Life (Behinderungsbereinigtes Lebensjahr).

In diesen Angaben werden zusätzlich gewonnenen Lebensjahre, die aber nicht mit einer 100%-igen Lebensqualität gelebt werden konnten, nicht voll angerechnet um beispielsweise den wahren Nutzen einer Maßnahme darzustellen.
Beim QALY-Wertungssystem z. B.  steht „1“ für volle Gesundheit  und „0“ für den Tod. Bestimmten körperlichen Zuständen, die von schwerer Behinderung und schmerzen geprägt sind, werden negative Werte zugewiesen. QALY ist damit ein Nutzwert für ein Lebensjahr.
Bringt eine Maßnahme ein zusätzliches Jahr bei voller Gesundheit, würde dies 1 QALY ergeben.
Eine Maßnahme, die zwar 2 zusätzliche Lebensjahre bringt, jedoch  nur bei einem 0,5 Gesundheitsstatus (50% der voller Gesundheit), würde ebenfalls 1 QALY ergeben.
Pro QALY können dann die Kosten ermittelt werden. Wenn z. B. eine neue Behandlung zusätzliche 0,5 QALYs bringt und die Kosten der Behandlung pro Patient 5.000€ betragen, würden sich die Kosten
pro QALY 5.000/0,5 = 10.000 € belaufen.

Eine Alternative zur Quantifizierung der Krankheitslast ist das DALY.
Auf der DALY-Skala steht im Gegensatz zur QALY-Skala „0“ für volle Gesundheit und „1“ für Tod.
 DALYs berücksichtigen die durch vorzeitigen Tod verlorenen Lebensjahre, YLL /years of life lost) sowie die mit Behinderung gelebten Lebensjahre, YLD (years lived in disability or disease).
DALY = YLL + YLD.
Angenommen stirbt eine Frau mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 82,5 Jahren im Alter von 50 Jahren und sie wäre im Alter von 45 Jahren von einer zusätzlichen Behinderung getroffen. Das
DALY = YLL + YLD = (82,5-50) + (82,5-55)/82,5 x5 = 32,5 + 1,65 = 34,15.
D. h., die Frau hätte von ihren 50- Lebensjahren lediglich 34,15 wertvolle und produktive Lebensjahre aufzuweisen. (Nicht so ein /eine DALY-Spekulant /Spekulantin mit weniger DALYs, die auf Steigerung ihrer Kurse hoffen könnten.)

Nun mag es sein,  dass die Anwendung von QALYs und DALYs im Bereich der öffentlichen Gesundheit den politischen Verantwortlichen ermöglicht, gute und kosteneffektivste Lösungen für den Gesundheitssektor zu finden.
Als Laie kann man sich des Eindrucks nicht erwehren,  dass die Ableitung von NUTZWERTEN für Gesundheitszustände mithilfe von qualitätskorrigierten Lebensjahren /QALYs  oder  behinderungsbereinigten Lebensjahren/DALYs eigentlich spezifische Gesundheitszustände und keine allgemein gültigen  Gesundheitszustände bewertet. Diese Kennzahlen erfassen auch nicht die „Nebenwirkungen“ einer Krankheitslast für Familie, Karriere mit ggf. ihren wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen.

Die Ergebnisse von Kosten-Nutzen-Analysen mittels QALYs und DALYs sind offensichtlich von Bedeutung für Entscheidungen hinsichtlich eines möglichen Zuwachses an QoL, jedoch keine Garantie für mehr QoL.
Lächelnde vor Jüngstem Gericht
Denkt man an die deutsche Übersetzung des Begriffs „disability“ (DALY) - disable =  (kampf)unfähig, unbrauchbar machen -  so kommt man zu dem Schluss, dass die immer wieder geführten Diskussionen über „Patientenverfügung“, „Sterbehilfe“, „würdiges Sterben“ tatsächlich einen Sinn haben. Obwohl es einem dabei das LOL als Bestandteil der QoL auf der Strecke bleibt. Schade, ist doch das Lachen (es muss nicht immer laut sein) die beste Medizin!
 Quelle: Material des European Food Information Council

Dienstag, 25. Juni 2013

Die NSA und die Nahrungsmittel

Wir halten uns für (zumindest) durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, die sich gesund und ausgewogen ernähren wollen. Die Vielfalt der Angebote ist aber gewaltig, von  naturbelassenen Nahrungsmitteln bis hin zu den  industriell verarbeiteten. Dementsprechend vielfältig sind auch die Auswahlmöglichkeiten.

Gesunde Lebensmittel
In Kenntnis ihrer „inneren Werte“ gibt es für naturbelassene Nahrungsmittel seit Jahrzehnten wissenschaftliche Belege, dass sie der Gesundheit langfristig nutzen. Sie werden nicht beworben und trotzdem weiß der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, was er an ihnen hat.

Anders verhält es sich mit den industriell verarbeiteten Nahrungsmitteln. Die Problematik ist hier viel komplexer. Zum Glück werden wir damit nicht allein gelassen. Es gibt nationale und EU-weite Unterstützung.
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, dem deutlich gestiegenen Interesse der Verbraucher an nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel  Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund legte sie zum Schutz der Verbraucher vor irreführenden Nährwert-Angaben und irreführender Werbung zu gesundheitsbezogenen Aussagen einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.

Die ursprünglich zur Kennzeichnung des Gehalts an Nährstoffen geplante "Ampelkennzeichnung“ - rote, gelbe und grüne Punkte - erhielt rotes Licht. Sie sei irreführend. Wie die DGE seinerzeit zutreffend bemerkte: wie sollte den Fettgehalt eines Nahrungsmittels bewertet werden, das hauptsächlich aus ernährungsphysiologisch hochwertigem Rapsöl besteht?  Grün für den hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren, und gleichzeitig rot wegen des hohen Fettgehaltes? Welche Referenzperson wird gewählt, Kinder oder Erwachsene, Männer oder Frauen?

Da die Brüsseler Kontrahenten große Stücke auf den Verbraucher und seine Verständigkeit halten, kamen sie zu dem Schluss, ihm eine Verordnung zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mit detaillierten zahlenmäßigen Informationen zumuten zu können.
Diese nun geltende, numerische Kennzeichnung umfasst neben Brennwert, Angaben  zum Gehalt an  Nährstoffen -Kohlenhydraten, Proteinen, Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz auf 100g oder 100ml Produkt- auch Angaben zum Anteil dieser Stoffe an der „empfohlenen Tageszufuhr“ (GDA =  guideline daily amount). Als Bezugsgröße wurde die GDA  einer erwachsenen Frau zugrunde gelegt.
Diese Angaben sind auf Verpackungen  in einer gut lesbaren, mindestens 1,2 Millimeter großen Schrift anzubringen.
Quelle: bmelv.de
Nach Ablauf einer Übergangsfrist werden die Vorschriften ab dem Jahr 2016 verpflichtend.

Nicht nur, dass alle, die einkaufen gehen, ein Problem mit der bereits verwendeten  „gut lesbaren mindestens 1,2 Millimeter großer Schrift“ haben -  eine wahre Zumutung für die normale Sehstärke!
Verbraucherschützer bemängeln die geringe Übersichtlichkeit der Nährwerte-Angaben, wie auch die Tatsache, dass Angaben für Kinder oder ältere Menschen fehlen, wurde doch als Referenzperson  eine erwachsene Frau gewählt.

Der irreführenden Werbung zu besonderen gesundheitsfördernden und / oder krankheitsverhindernden Eigenschaften von Nahrungsmitteln wurde mit der „Health-Claims“-Verordnung vom 14.12.2012 einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben.  Die meisten der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassenen Claims beziehen sich auf Vitamine und Mineralstoffe. Aber es wurden beispielsweise auch Phytosterine / Pflanzensterine zugelassen. Da  diese nachgewiesenermaßen den Cholesterinspiegel senken, dürfen die mit Pflanzensterinen versetzten Nahrungsmittel weiterhin so beworben werden.

Die zugelassene Werbung für Vitamine und Mineralstoffe bedeutet, dass der Hersteller sie lediglich verwenden darf, wenn  eine in der Verordnung festgelegte Mindestmenge in seinem Lebensmittel enthalten ist. Aber dann! Dann darf der Lebensmittelhersteller mit einem Bündel an Claims werben, wofür sein Produkt gut ist: für das Immunsystem, Blutgefäße, Knochen, Zähne, Zahnfleisch, Haut, Nervensystem, Stoffwechsel und die Seele, als Schutz vor Müdigkeit und oxidativen Stress.
Dass auf diese Weise auch Zucker- und Fettbomben aufgewertet werden können, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Die Konsequenzen für die Verbraucher bleiben nicht aus, z. B. dadurch, dass Übergewicht die Risiken für Herz-Kreislauferkrankungen erhöht.
Außerdem, wer häufig zu angereicherten Produkten greift, der riskiere damit unter Umständen eine Überversorgung mit bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen und bringe seinen Stoffwechsel aus dem Gleichgewicht, so die Verbraucherschützer.

Umstritten bleiben ebenfalls Lebensmittel, die wirksame Mengen an Pflanzensterinen in einer Tagesration enthalten, und eigentlich nur für Personen mit erhöhten Cholesterinwerten geeignet sind. Wie aber eine deutschlandweite repräsentative Befragung der Verbraucherzentralen und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ergab, bleiben Warn- und Gebrauchshinweise bei der Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatz von Pflanzensterinen unbeachtet. Sie werden regelmäßig von jedermann verzehrt, selbst von Vorschulkindern.

Trotz guter Absichten scheinen die EU-weiten regulatorischen Vorschriften für wissenschaftlich belegbare Nährwert-Angaben in Lebensmitteln unerwünschte Nebeneffekte aufzuweisen.

Mit den Health-Claims steht der Hersteller auch vor der Herausforderung, seine Werbung zu gesundheitsbezogenen Eigenschaften von Nahrungsmitteln an zugelassene Werbeaussagen anzupassen. Eine gewisse Kreativität, eine flexible Formulierung, „flexibility of wording“,  wird von der EU sogar erlaubt, allerdings ohne dass dabei der Bedeutungsinhalt der Aussage verloren geht.
 Inwiefern in neuformulierten Aussagen wie

 „fördert das Wohlbefinden“, „steigert die Leistungsfähigkeit“, „Dein Magen wird sich freuen“, „Was macht… die aus? Finde es raus“, „stärkt den Tag“, „Der Morgen macht den Tag“, „Frischer, Lecker, Leichter“, „Für Dich gebacken“……

der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher einen für den Produkt spezifischen Bedeutungsinhalt erkennen kann, wird zum Rätsel.
Ob durch den kreativen, fantasievollen Umgang mit den Health Clams -Vorschriften die Grenze des Erlaubten überschritten wurde? Fantasien sind nicht angreifbar, und sie kennen auch keine Grenzen.

Wie aber die Verbraucher vor Risiken schützen, entstanden trotz  Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,  wie die fantasievolle Überschreitung des Erlaubten samt Konsequenzen abwehren?
Maßnahme, dein Name ist PROPHYLAXE.

Lebensmittel-Behörden kontrollieren zwar die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Und das BfR bewertet aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse die Risiken beim Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Es ist jedoch keine Prophylaxe!
Das Internet
Warum sich nicht in diesem Zusammenhang die Errungenschaften der IT-Kommunikationstechnologie zu Nutze machen und i. S. d. der NSA ein Organ namens NSA für den Bereich Lebensmittelindustrie ins Leben rufen?  NSA = Nutrition Security Agency bzw. BNS = Bundesamt für Nahrungsmittel Sicherheit.
IT-Kommunikationsprofis könnten auf Glasfaser zugreifen, um an Daten zu gelangen. Mit der Operation könnten Telefongespräche der Beteiligten gespeichert werden, und E-Mails und Inhalte aus ihren Netzwerken und aus sozialen Netzwerken, wo manche Vorlieben preisgegeben werden. Damit würden Informationslagen geschaffen, die eine bessere Analytik der Gefahreneinschätzung zulassen, was wiederum effektive,  prophylaktische Gegenmaßnahmen ermöglichen würde.

Wozu sonst sind Ausspähprogramme gut, wenn nicht zu unserem aller Wohl?



Sonntag, 19. Mai 2013

Vitamin D

Die Vitamin D-Forschung beweist immer neue Auswirkungen eines Vitamin D-Mangels auf die Gesundheit.
Unser Körper baut Vitamin D nur unter Sonneneinstrahlung auf. Aus diesem Grund wird ein Mangel an Sonneneinstrahlung als Hauptgrund für niedrige Vitamin D-Blutwerte angesehen.
Ein ausgeprägter Vitamin- D-Mangel kann bei älteren Menschen vorkommen, weil sie sich in der Regel weniger im Freien aufhalten und bei ihnen altersbedingt die Mechanismen der körpereigenen Herstellung von Vitamin D ohnehin herabgesetzt sind.
Außer durch eine maßvolle Sonnenexposition kann ein ausreichender Vitamin D -Spiegel durch Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel erzielt werden. Wie Wissenschaftler zeigen, sind allerdings noch nicht alle Effekte einer Vitamin D-Zufuhr auf den Menschen abschließend untersucht.

Montag, 13. Mai 2013

Die SONNE und das Sonnenschein- Vitamin D

 Endlich Frühling, wenn auch in Zeiträumen von 24 h  DAX-artige Temperaturschwankungen zu verzeichnen sind: 18⁰- 27⁰- 12⁰- 25⁰. Hauptsache, die Sonne ist nach wie vor da, in der realen Welt und nicht nur in der virtuellen Realität.

Dieser Punkt der Erkenntnis und vermehrt optimistische Wettervorhersagen machen Hoffnung auf eine Belebung des Übergangs zum Sommer und schließlich auf einen Sommer in unserem geographischen Breitengrad, mit hochwertigen Temperaturen, vielleicht sogar einem Allzeithoch.        Und er wäre auszuhalten, der sonnige Sommer. Nicht nur weil die Sonne Wärme und Frohsinn verbreitet. Unter Sonnen-Einwirkung findet eine Stärkung des Immunsystems statt, die Haut wird mit mehr Sauerstoff versorgt, Hautunreinheiten werden verringert, die Haut wird gebräunt. Und gebräunte Haut verbindet man immer noch mit Erfolg, Attraktivität, Dynamik, gesteigertem Selbstbewusstsein.

Dass Maßnahmen wie eine gesunde Ernährung, mehr Bewegung, Rauchverzicht und kein übermäßigen Alkoholkonsum gegen arteriellen Bluthochdruck helfen können, ist allgemein bekannt. Aber aus immer zahlreicheren wissenschaftlichen Studien zur Bedeutung des fettlöslichen Vitamin D
für unseren Körper geht hervor, dass gegen Bluthochdruck ebenso wie gegen Arterienverkalkung das Sonnenschein- Vitamin D seinen Beitrag 
Vitamin D
leisten kann.
So bestätigten Wissenschaftler der Universität Miami, Florida in einer Studie den Zusammenhang zwischen Vitamin D- Mangel und Verdickung der Gefäßwende und Arterienverkalkung.
Bei den Studienteilnehmern wurde u. a. der Serum -Vitamin D – Spiegel und mit Ultraschall verschiedene Messgrößen für die Verdickung und Verkalkung der Schlagader bestimmt. Es stellte sich heraus, dass mit zunehmenden Vitamin D- Werten  die Verdickung der Gefäßwände ebenso kontinuierlich abnahm, wie die Verkalkung (Plaque-Bildung). Dreizehn Prozent der Unterschiede bei der Gefäßverkalkung zwischen den Teilnehmern konnte mit der unterschiedlichen Vitamin D-Versorgung erklärt werden, wobei die Forscher andere bekannte Faktoren für die Entstehung der Atherosklerose vorab ausgeschlossen hatten.

Es ist ebenfalls bekannt, dass Blutdruck-Schwankungen in Abhängigkeit von den Jahreszeiten und vom geographischen Breitengrad auftreten können: höhere Werte im Winter als im Sommer, in kälteren Regionen höher als in warmen.
Um den Hintergrund dieses Prozesses aufzuklären, prüften Experten des KfH-Nierenzentrums Berlin-Moabit, ob oral verabreichtes Vitamin D /synthetisches Vitamin D und natürliches „Sonnenschein-Vitamin D“ den Blutdruck ähnlich beeinflussen. Dazu wurden die Studienteilnehmer einer Gruppe einer reinen UV-A-Bestrahlung ausgesetzt  und sie mussten Vitamin D - Tabletten einnehmen. In einer 2. Gruppe erhielten die Teilnehmer eine  sonnenlichtähnliche UV-B-Bestrahlung (= führt zur nativen Vitamin D-Synthese über die Haut) und mussten Placebo-Tablette schlucken.

In beiden Gruppen soll es zu einem deutlichen Anstieg des Serum- Vitamins bis auf einen Bereich gekommen sein, der nach Ansicht der Forscher heute als günstiger Bereich für die vielseitig wirkenden Vitamin-D-
Effekte gilt.
Im Hinblick auf den Blutdruck hatten die mit sonnenlichtähnlichem UV-B bestrahlte Teilnehmer allerdings deutlich stärker profitiert: Die Blutdruck- Werte fielen durchschnittlich um 5 mmHg systolisch und um 2,5 mmHg diastolisch und dieser Profit blieb auch während der vierwöchigen Beobachtung erhalten. Die sogenannten Responderraten lagen deutlich über 60 %.
Zwar fanden sich auch in der UVA-Gruppe zu 52 % bzw. 45 % Responder, doch die 24-Stunden-Blutdruckmessung zeigte in dieser Teilnehmergruppe sogar leicht angestiegene Mittelwerte.

Schlussfolgerung der Experten: Durch die wiederholte Exposition mit sonnenähnlichem Licht unterhalb der Sonnenbrandgrenze erziele man eine bessere Blutdrucksenkung als durch die orale Vergabe von Vitamin D.  Dieser Effekt sei einerseits durch sonnenbedingte Freisetzung von Stickstoffmonoxid  in der Haut– ein Stoff der zu Erweiterung der Blutgefäße führt – und andererseits durch antioxidative zellulare UV-Effekte zu erklären.
 Der Sonnengenuss als eine effektive Maßnahme gegen Bluthochdruck und Atherosklerose!

Leider hat dieser Genuss, wie eigentlich alle Genüsse, seine Nebenwirkungen.
Bei einem zu langen Aufenthalt in der Sonne kann es leicht zu viel des Guten sein.
UV-Strahlung kann Augen und Haut schädigen und zu Bindehautentzündungen oder grauem Star und im schlimmsten Fall zu Hautkrebs führen.
Für den Augenschutz gibt es die Brille und für die Haut der Sonnenschutz - sollte man meinen. Da nicht alle Wechselwirkungen von Vitamin D bekannt sind, hat jedoch das Kapitel „Sonnenschutz“ noch viele offenen Fragen. So bedürfe die behauptete Verminderung des Vitamin D-Spiegels durch den Sonnenschutz und die damit verbundene gesundheitliche Schädigung weiterer Untersuchungen. Der Zusammenhang sei nicht zweifelslos bewiesen.
Außerdem bedeutet „ein zu langer Aufenthalt in der Sonne“ nicht für alle das Gleiche, weil das „zu viel“ grundsätzlich von dem individuellen Stoffwechsel bestimmt wird.

Für den sinnvollen Genuss empfehlen Experten eine „angepasste Exposition“, bei der der Nutzen der Sonne seine Nebenwirkungen überwiegt: anfangen mit 10 Minuten und wenn die Haut gebräunt ist, den Aufenthalt in der Sonne auf 30 Minuten steigern.

Fazit: Man darf die real existierende Sonne genießen, maßvoll genießen, und der Reaktion des eigenen Körpers vertrauen. Dann klappt es auch mit der gebräunten Haut nebst ihrer positive Auswirkung auf das Selbstwertgefühl, was wiederum in Form von mehr Ausstrahlung, Dynamik die zwischenmenschlichen Wechselwirkungen nur attraktiver machen kann. Und im Hintergrund tut das Sonnenschein-Vitamin D sein Bestes gegen Bluthochdruck und Atherosklerose.