Wenn es weihnachtet, dann riecht es nach Keksen und Knabberwaren. Es sind die Waren, die immer umhüllt angeboten werden. Diese „Umhüllung“ genannt Lebensmittel-Verpackung schützt nicht nur gegen Schmutz, Beschädigung. Die Lebensmittel-Verpackung hat über eine klare Kennzeichnung auch die Aufgabe, die in ihr umhüllten Waren zu vermitteln, erklären, bewerben. Nicht umsonst fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbd) eine klare Lebensmittelkennzeichnung und wird dabei vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt, das das Projekt „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ ins Leben gerufen hat.
Dank klarer und wahrheitsgemäßen Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln sind wir imstande, (nicht nur) beim Verzehr von Keksen und Knabberwaren Kalorien und Nährwerte im Auge zu behalten, und so zu unserem Wohl die Bremse rechtzeitig zu ziehen.
„Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ heißt es.
Leider bleibt die Welt der geregelten Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln nicht verschont vor den vielfältigen Problemen der mehr oder weniger legalen Verbrauchertäuschung,
Sprechen wir von der Aufmachung. Seit April 2009 können Hersteller selbst entscheiden, in welcher Packungsgröße sie ihr Produkt anbieten wollen. „Krumme“ Verpackungsgrößen sind dabei herausgekommen und sie haben nach wie vor Hochkonjunktur: Eine Tafel Schokolade muss nicht immer 100 g, sie kann auch 87 g wiegen, wog etwa eine Müslipackung früher im Schnitt 750 g, so sind es jetzt noch 590 g, Corny free mit Haselnuss ist von 250 g auf 120 g geschrumpft.
Eigentlich war die Verpackungs-Verordnung aufgehoben worden, um den individuellen Bedürfnissen bestimmter Verbraucherkreise (Singles, Senioren, Großfamilien) besser berücksichtigen zu können. Tatsächlich öffnete die Aufhebung dem Lebensmittelhandel wunderbare Möglichkeiten im Hinblick auf ein vielfältigeres Geschäftsgebaren: den neuen Spielraum für versteckte Preisehöhung zu nutzen, Gleicher Preis, weniger Inhalt = MOGELPACKUNGEN.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzh) stellt seit Jahren Listen mit häufigsten Mogelpackungen. Letzter Stand: 06.12.13. Kekse und Knabberwaren sind auch dabei.
So beispielsweise bei den Milka-Schokoladenherzen sind in der neuen Packung statt 125 g nur noch 110 g, bei unverändertem Preis. Preiserhöhung um 14%. Oder Bahlsen Erdnuss Knabberartikel: Neue Verpackung 230 g- alte Verpackung 250g, neuer Preis 2,99€ / alter Preis 2,99€ - bedeutet eine Erhöhung von 8,7%.
Als Mogelpackung im übertragenen Sinn wird eine Verpackung genannt, hinter der sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat - um mit Wikipedia zu sprechen.
So gesehen, ist die Action „Gleicher Preis, weniger Inhalt“ eine Mogelpackung per Definition, die zur Täuschung unaufmerksamer Verbraucher führt. Denn der aufmerksame Verbraucher schaut auch in der Hektik des Einkaufs auf Packungsgröße und Preise oder merkt sich die Grundpreise, oder?!!!
Was aber, wenn die in der Weihnachtszeit so begehrten Keks und Knabberwaren in ihrer Verpackung im Schnitt 40% Luft enthalten? Bedeutet das weniger Inhalt, spr. Mogelpackung? Ja, sagen die Verbraucherzentralen, denn es liege eine optische, psychologische Täuschung vor. Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher ginge aufgrund der Ausgestaltung der Verpackung von einer größeren Füllmenge aus, als in ihr enthalten sei. Einige Beispiele: Im Cantuccini-Beutel sei noch jede Menge Platz ertastbar, in der Müsliriegel-Schachtel würden ohne weiteres noch 2 Riegel passen, im Plastikbecher würden die Mini-Zwiebäcke gerade bis zum Sichtfenster reichen.
Mag sein, dass Verpackungen mit “Luft“ mehr Füllmenge suggerieren. Sie ist tatsächlich „nicht weniger“ als die auf der Verpackung angegebene Füllmenge. Also, wie gewünscht, Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung von Keksen und Knabberware.
Hinzu kommt, dass in diesem Warensegment manche Waren gleicher sind als die anderen. So liegt bei einer übergrößen Pralinenpackung keine Täuschung vor. Sie dürfen so verpackt sein, dass das Volumen der Verpackung 6-mal so groß ist, wie das Gewicht der Praline. In Zahlen: Wiegt die Praline 10g darf sie von 60 ml Verpackungsvolumen umgeben sein.
Diese von an sich optisch - psychologischer Täuschung führt dazu, dass Streitigkeiten über sogenannte Mogelpackungen oft vor Gericht landen. Auch wenn die Urteile oft uns, die Verbraucher, vor „Luftnummern“ schützen, wird uns nicht jede Verantwortung abgenommen. Die Rechtsprechung geht schon davon aus, dass wir Verbraucher genau hinschauen, nicht nur auf die Packungsgröße achten, sondern auch die Gewichtsangaben lesen. So hat sich der Grundsatz gebildet, dass KEINE Mogelpackung vorliegt, wenn man von außen (etwa durch Sichtfenster) den tatsächlichen Inhalt der Packung erkennen kann.
Bestehe nach wie vor die Gefahr, dass ein erheblicher Anteil von uns Verbrauchern bei einem entsprechendem Einkauf die Gewichtsangabe entweder nicht zur Kenntnis nehme oder dennoch die Entscheidung alleine nach dem optischen Eindruck fälle, was für Auswirkungen hat das?
Nehmen wir an, es kommen mehr Cantuccini in den Beutel, in die Müsliriegel-Schachtel kommen noch 2 Riegel dazu, im Plastikbecher würden die Mini-Zwiebäcke bis zur Oberkante des Sichtfensters reichen. Konsequenz: rechtmäßige Preiserhöhung und der Plastikbecher mit Mini-Zwiebäcken wäre laut Rechtsprechung sowieso keine Mogelpackung mehr. Sein Inhalt wäre von außen erkennbar.
Man zahlt nach Gewicht und nicht nach Volumen. Die Luftnummer ist demnach ohne Nebenwirkungen für den Beutel, (im Gegensatz zu den wahren Mogelpackungen nach dem Prinzip „Gleicher Preis, weniger Inhalt). Bleibt die Enttäuschung, wenn zuhause das „Volumen“ der gekauften Kekse oder Knabberwaren nicht der Vorstellung entspricht?
Ein intuitives Gespür für das, was man tut, soll bei manchen in ihrer DNA verankert sein. Es bleibt zu hoffen, dass viele von uns Verbrauchern dieses Gespür in ihrer DNA verankert haben. Dann ist vielleicht die psychologische Enttäuschung „weniger“.
F R O H E W E I H N A C H T E N,
wenige Enttäuschungen!