Entwicklung des Schönheitsideals im Laufe eines Jahrhunderts!
Und es werden beispielshaft nur Frauen gezeigt, obwohl Schönheitsideale seit Jahrtausenden das tägliche, berufliche und gesellschaftliche Leben von Frauen UND Männern beeinflusst.
Vielleicht, weil immer noch
„Für eine FRAU (ist) SCHÖNHEIT unbedingt WICHTIGER ist als INTELLIGENZ, denn für MÄNNER (ist) SEHEN LEICHTER ist als DENKEN“
wie Lil Dagover mal sagte?
Samstag, 31. Januar 2015
Die Unentbehrlichen und ihr unendliches Upgrade
Lebensmittel sind nichts anderes als Stoffe, die einen bestimmten kalorischen Nährwert besitzen, also so viel Kohlenhydrate, Fett , Proteine und einen entsprechenden Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen enthalten, dass sie dem Körper als Energiespender, Aufbaustoff dienen und seine Funktionsfähigkeit aufrechterhalten können.
Es sind nur ein paar Stoffe, über die mittlerweile jeder verständige Durchschnittsverbraucher im Bilde sein dürfte.
Aber Angesicht der Infoflut, die gegenwärtig auf uns im Zusammenhang mit diesen unentbehrlichen Mitteln zum Leben niederprasselt, hat man den Eindruck, uns bis dato blind in einem Dickicht aus Kohlenhydraten, Proteinen & Co. bewegt, auf Geratewohl mal da, mal dort etwas herausgepickt, vertilgt … und trotzdem (dem Glück sei Dank) überlebt zu haben.
Wenn dem so ist, dann ist damit nun endlich Schluss! Dank weit umfassender Regelungen werden nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel auf sicheren Boden der wissenschaftlichen Tatsachen gestellt, („Health Claims Verordnung“ (HCVO), i. Kr. getreten am 14.12.2012) und durch europaweit einheitliche und klare Vorgaben zu ihrer Kennzeichnung für eine qualitätsgesicherte Informationsvermittlung Sorge getragen, (Lebensmittel -Informationsverordnung (LMIV), i. Kr. getreten am 13.12.2014).
Wir wissen jetzt, dass gesundheitsbezogene Angaben zulässig sind, sofern sie den HCVO-Verwendungsbestimmungen entsprechen, und in die der Verordnung beigefügten Listen der zugelassenen Angaben aufgenommen wurden. Die Angaben basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammengestellt, (EFSA).
Hier einige Beispiele
Es ist wissenschaftliche bewiesen, dass zuckerfreier Kaugummi mit Carbamid wirksamer die Säuren des Zahnbelags als zuckerfreier Kaugummi ohne Carbamid neutralisiert.
Für eine zulässige Werbung mit dieser Aussage und um eine bessere Verständigung der Verbraucher zu erreichen, hat nun der Hersteller zu beachten, dass für die gemachte gesundheitsbezogenen Verwendungsangabe eine der in der HCVO- Liste zusammengefassten Bedingung für diese Verwendungsangabe beigefügt ist:
„zuckerfreier Kaugummi mit Carbamid. Neutralisiert die Säuren des Zahnbelags wirksamer als zuckerfreier Kaugummi ohne Carbamid. Art der Anwendung: Der Kaugummi sollte nach dem Essen oder Trinken mindestens 20 Minuten lang gekaut werden“.
Walnüsse essen viele sehr gerne.
Und es ist gut so, weil sie erwiesenermaßen dazu beitragen, die Elastizität der Blutgefäße zu verbessern. Die Angabe „Walnüsse verbessern die Elastizität der Blutgefäße“ ist zulässig, aber nur mit Hinweis auf die Verzehrmenge von „30 g Walnüsse am Tag oder für Lebensmittel, die eine tägliche Verzehrmenge von 30 g Walnüssen gewährleisten“.
Fleisch und Fisch trägt bei Verzehr mit anderen eisenhaltigen Lebensmitteln zu einer verbesserten Eisenaufnahme bei. Damit die Angabe zulässig ist (und für den Verbraucher klar ist), muss sie an die Angabe zur Verzehrmenge gekoppelt sein, bei der sich die positive Wirkung einstellt:
"Fleisch und Fisch. Bei Verzehr mit anderen eisenhaltigen Lebensmitteln trägt zu einer verbesserten Eisenaufnahme bei. Art der Anwendung: 50 g Fleisch oder Fisch zusammen mit einem oder mehreren Lebensmitteln verzehren, die nicht-Häm-Eisen enthalten!!!
Studien zufolge tun Omega-3- Fettsäuren unserem Organismus viel Gutes. Dies wurde auch von der EFSA berücksichtigt und in der HVCO-Liste zur Wirkung von Omega-3- Fettsäuren bzw. zu den Omega-3-Fettsäuren gehörenden Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) mehrere Claims zugelassen.
So beispielsweise könnte eine zulässige Verwendungsangabe dieser Fettsäuren lauten: „EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei“. Vorausgesetzt: eine tägliche Aufnahme von 250 mg EPA und DHA."
Durch die VO vom 12.06.2013 zur Ergänzung der erst am 13.12. 2012 i. Kr. getretenen HCVO wurde die Liste der zugelassenen Angaben erweitert. Zur Wirkung von Omega-3- Fettsäuren finden sich nunmehr weitere Claims, die sich auf den Triglyceridspiegel im Blut und Blutdruck beziehen.
Mit der Angabe zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels darf nur mit dem Hinweis geworben werden, dass: „eine tägliche Gesamtaufnahme von 5 g EPA und DHA kombiniert aus Lebensmitteln enthaltenden EPA und DHA nicht überschritten werden darf“.
Die Verwendungsbedingung, die sich auf die Angabe zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bezieht, lautet: eine tägliche Aufnahme von 3 g EPA und DHA.
Unter den zusätzlich durch VO von 2013 aufgenommenen Claims sind auch Bestimmungen hinsichtlich zulässiger gesundheitsbezogener Angaben für getrocknete Pflaumen, da diese nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer normalen Darmfunktion beitragen können. Die Angabe ist zulässig nur mit dem Hinweis, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 100 g getrockneter Pflaumen einstellt.
Der starke Wille unser eins sich ausgewogen zu ernähren, macht Produkte mit Angaben wie „fettarm“, „zuckerarm“, „“energiearm“, „reich an Vitaminen“ oder Produkte mit dem allgemeinen Hinweis leicht / light sehr begehrenswert.
Nach i. Kr. treten der HCVO kann der Hersteller mit „fettarm“ das Produkt nur dann anpreisen, wenn es weniger als 3 g Fett pro 100 g oder weniger als 1,5 g Fett pro 100 ml enthält.
Oder: ein Produkt gilt nur dann als ein zulässiges „zuckerarmes“ –Produkt, wenn es nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g bzw. bei flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker pro 100 ml enthält, usw.…….
Eine unspezifische Angabe wie „leicht / light“ muss schon spezifiziert werden. D. h. sie muss dieselben Bedingungen erfüllen wie die Angabe „reduziert“. Für „weniger Fett“ bedeutet das, dass die Reduzierung des Fett-Anteils mindestens 30% gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmachen muss.
Bei Angaben zu Zucker bedeutet z. B. „zuckerfrei“, dass das Produkt nicht mehr als 0, 5 g Zucker pro 100g oder 100ml enthält. Zudem hat die Angabe mit einem Hinweis auf die Eigenschaft, die das Lebensmittel „leicht“ macht, einherzugehen: „Pizza light mit weniger Fett“ oder „Limo light ohne Zucker“.
Eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe, ohne dass ihr eine in der HCVO-Liste enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden ist, kann sich gegebenenfalls zu einem mittelkatastrophalen Fauxpas entwickeln. So wie es einer Brauerei ergangen ist.
Die Brauerei hat ihr alkoholfreies Bier auf den Sixpacks-Verpackungen und den Rückenetiketten mit den Angaben „vitalisierend“, „erfrischend“, „isotonisch“ geworben. Auf Flaschenetiketten waren die berühmten Boxer Vitali und Wladimir Klitschko abgebildet. Der Kläger hat die Werbung mit „vitalisierend“ für unzulässig gehalten, da sie gesundheitsbezogen sei und die Beklagte ihr keine spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt habe.
Das Gericht gab dem Kläger Recht und die beanstandete Werbung für alkoholfreies Bier mit dem Begriff „vitalisierend“ untersagt.
Laut Gericht bringe der Begriff „vitalisierend“ für den Verbraucher eine Verbesserung des Gesundheitszustands zum Ausdruck. Und, obwohl das alkoholfreie Bier des Beklagten Stoffe enthalte, die in den Listen der HCVO mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben beschrieben würden (Magnesium, Vitamin B2),habe die Beklagte der unspezifischen Angabe „vitalisierend“ keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe beigefügt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Seit dem Inkrafttreten der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) am 13.12.2014 ist in der Europäischen Union einheitlich vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss: die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, das Einfrierdatum, die Nettofüllmenge, der Firmenname, die Nährwertkennzeichnung. Zudem wurden spezielle Pflichtangaben verpflichtend: Kennzeichnung von Imitaten, Kennzeichnung bestimmter koffeinhaltiger Getränke, Nanokennzeichnung entsprechender Zutaten, Pflichtangaben auf Verpackungen von Lebensmitteln im Internethandel usw., usw., usw.
Trotz allem ist das Upgrade unserer unentbehrlichen Mittel zum Leben noch lange nicht abgeschlossen.
Die Listen im Anhang der HCVO von Dezember 2012 ist zwar von 220 zugelassenen Gesundheitsangaben auf 250 gewachsen, jedoch sind von EFSA immer noch nicht alle eingegangenen Anträge abschließend bewertet.
Eine neue Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben zu Kohlenhydraten ist am 27.01.2015 i. Kr. getreten. Und ab April 2015 muss auch unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden.
Hersteller von Lebensmitteln sind nicht zu beneiden.
Und wir, die Verbraucher, müssen auch einige Hürden nehmen.
Fleisch und Fisch trägt bei Verzehr mit anderen eisenhaltigen Lebensmitteln zu einer verbesserten Eisenaufnahme bei, unter der Voraussetzung, dass „50 g Fleisch oder Fisch zusammen mit einem oder mehreren Lebensmitteln verzehrt werden, die nicht-Häm-Eisen enthalten!!! Ob der Verbraucher auf Anhieb begreift, was das „nicht-Häm-Eisen“ bedeutet? Eine in tierischen Nahrungsmitteln vorkommende Verbindung von Eisen mit dem Protein Ferritin, dank der das Spurenelement Eisen trotz seiner schlechten Löslichkeit biologisch verfügbar bleibt.
Die leckeren iglo Omega-3 Fischstäbchen enthalten pro 100 g durchschnittlich 0,2 g Omega-3-Fettsäuren (EPA, DPA, DHA). Zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels darf man „eine tägliche Gesamtaufnahme von 5 g EPA und DHA kombiniert aus Lebensmitteln enthaltenden EPA und DHA nicht überschreiten“ bzw. ist zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks „eine tägliche Aufnahme von 3 g EPA und DHA erforderlich". Wenn man genau hinschaut, enthalten die Stäbchen in 0,2 g EPA, DHA und DPA= Docosapentaensäure . Wie viele Stäbchen darf man nun bedenkenlos essen?
Der Pfad der wissenschaftlichen Erkenntnis ist unendlich. Wenn wir eine Frage beantwortet haben, tun sich neue Fragen auf.
Wie konnte man bis dato so blind im Dickicht von…...
Es sind nur ein paar Stoffe, über die mittlerweile jeder verständige Durchschnittsverbraucher im Bilde sein dürfte.
Aber Angesicht der Infoflut, die gegenwärtig auf uns im Zusammenhang mit diesen unentbehrlichen Mitteln zum Leben niederprasselt, hat man den Eindruck, uns bis dato blind in einem Dickicht aus Kohlenhydraten, Proteinen & Co. bewegt, auf Geratewohl mal da, mal dort etwas herausgepickt, vertilgt … und trotzdem (dem Glück sei Dank) überlebt zu haben.
Wenn dem so ist, dann ist damit nun endlich Schluss! Dank weit umfassender Regelungen werden nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel auf sicheren Boden der wissenschaftlichen Tatsachen gestellt, („Health Claims Verordnung“ (HCVO), i. Kr. getreten am 14.12.2012) und durch europaweit einheitliche und klare Vorgaben zu ihrer Kennzeichnung für eine qualitätsgesicherte Informationsvermittlung Sorge getragen, (Lebensmittel -Informationsverordnung (LMIV), i. Kr. getreten am 13.12.2014).
Wir wissen jetzt, dass gesundheitsbezogene Angaben zulässig sind, sofern sie den HCVO-Verwendungsbestimmungen entsprechen, und in die der Verordnung beigefügten Listen der zugelassenen Angaben aufgenommen wurden. Die Angaben basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammengestellt, (EFSA).
Kaugummi-Dragée |
Hier einige Beispiele
Es ist wissenschaftliche bewiesen, dass zuckerfreier Kaugummi mit Carbamid wirksamer die Säuren des Zahnbelags als zuckerfreier Kaugummi ohne Carbamid neutralisiert.
Für eine zulässige Werbung mit dieser Aussage und um eine bessere Verständigung der Verbraucher zu erreichen, hat nun der Hersteller zu beachten, dass für die gemachte gesundheitsbezogenen Verwendungsangabe eine der in der HCVO- Liste zusammengefassten Bedingung für diese Verwendungsangabe beigefügt ist:
„zuckerfreier Kaugummi mit Carbamid. Neutralisiert die Säuren des Zahnbelags wirksamer als zuckerfreier Kaugummi ohne Carbamid. Art der Anwendung: Der Kaugummi sollte nach dem Essen oder Trinken mindestens 20 Minuten lang gekaut werden“.
Walnüsse |
Und es ist gut so, weil sie erwiesenermaßen dazu beitragen, die Elastizität der Blutgefäße zu verbessern. Die Angabe „Walnüsse verbessern die Elastizität der Blutgefäße“ ist zulässig, aber nur mit Hinweis auf die Verzehrmenge von „30 g Walnüsse am Tag oder für Lebensmittel, die eine tägliche Verzehrmenge von 30 g Walnüssen gewährleisten“.
Fleisch und Fisch trägt bei Verzehr mit anderen eisenhaltigen Lebensmitteln zu einer verbesserten Eisenaufnahme bei. Damit die Angabe zulässig ist (und für den Verbraucher klar ist), muss sie an die Angabe zur Verzehrmenge gekoppelt sein, bei der sich die positive Wirkung einstellt:
"Fleisch und Fisch. Bei Verzehr mit anderen eisenhaltigen Lebensmitteln trägt zu einer verbesserten Eisenaufnahme bei. Art der Anwendung: 50 g Fleisch oder Fisch zusammen mit einem oder mehreren Lebensmitteln verzehren, die nicht-Häm-Eisen enthalten!!!
Studien zufolge tun Omega-3- Fettsäuren unserem Organismus viel Gutes. Dies wurde auch von der EFSA berücksichtigt und in der HVCO-Liste zur Wirkung von Omega-3- Fettsäuren bzw. zu den Omega-3-Fettsäuren gehörenden Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) mehrere Claims zugelassen.
So beispielsweise könnte eine zulässige Verwendungsangabe dieser Fettsäuren lauten: „EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei“. Vorausgesetzt: eine tägliche Aufnahme von 250 mg EPA und DHA."
Durch die VO vom 12.06.2013 zur Ergänzung der erst am 13.12. 2012 i. Kr. getretenen HCVO wurde die Liste der zugelassenen Angaben erweitert. Zur Wirkung von Omega-3- Fettsäuren finden sich nunmehr weitere Claims, die sich auf den Triglyceridspiegel im Blut und Blutdruck beziehen.
Mit der Angabe zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels darf nur mit dem Hinweis geworben werden, dass: „eine tägliche Gesamtaufnahme von 5 g EPA und DHA kombiniert aus Lebensmitteln enthaltenden EPA und DHA nicht überschritten werden darf“.
Die Verwendungsbedingung, die sich auf die Angabe zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bezieht, lautet: eine tägliche Aufnahme von 3 g EPA und DHA.
getrocknete Pflaume |
Unter den zusätzlich durch VO von 2013 aufgenommenen Claims sind auch Bestimmungen hinsichtlich zulässiger gesundheitsbezogener Angaben für getrocknete Pflaumen, da diese nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer normalen Darmfunktion beitragen können. Die Angabe ist zulässig nur mit dem Hinweis, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 100 g getrockneter Pflaumen einstellt.
Der starke Wille unser eins sich ausgewogen zu ernähren, macht Produkte mit Angaben wie „fettarm“, „zuckerarm“, „“energiearm“, „reich an Vitaminen“ oder Produkte mit dem allgemeinen Hinweis leicht / light sehr begehrenswert.
Nach i. Kr. treten der HCVO kann der Hersteller mit „fettarm“ das Produkt nur dann anpreisen, wenn es weniger als 3 g Fett pro 100 g oder weniger als 1,5 g Fett pro 100 ml enthält.
Oder: ein Produkt gilt nur dann als ein zulässiges „zuckerarmes“ –Produkt, wenn es nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g bzw. bei flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker pro 100 ml enthält, usw.…….
Eine unspezifische Angabe wie „leicht / light“ muss schon spezifiziert werden. D. h. sie muss dieselben Bedingungen erfüllen wie die Angabe „reduziert“. Für „weniger Fett“ bedeutet das, dass die Reduzierung des Fett-Anteils mindestens 30% gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmachen muss.
Bei Angaben zu Zucker bedeutet z. B. „zuckerfrei“, dass das Produkt nicht mehr als 0, 5 g Zucker pro 100g oder 100ml enthält. Zudem hat die Angabe mit einem Hinweis auf die Eigenschaft, die das Lebensmittel „leicht“ macht, einherzugehen: „Pizza light mit weniger Fett“ oder „Limo light ohne Zucker“.
Eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe, ohne dass ihr eine in der HCVO-Liste enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden ist, kann sich gegebenenfalls zu einem mittelkatastrophalen Fauxpas entwickeln. So wie es einer Brauerei ergangen ist.
Die Brauerei hat ihr alkoholfreies Bier auf den Sixpacks-Verpackungen und den Rückenetiketten mit den Angaben „vitalisierend“, „erfrischend“, „isotonisch“ geworben. Auf Flaschenetiketten waren die berühmten Boxer Vitali und Wladimir Klitschko abgebildet. Der Kläger hat die Werbung mit „vitalisierend“ für unzulässig gehalten, da sie gesundheitsbezogen sei und die Beklagte ihr keine spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt habe.
Das Gericht gab dem Kläger Recht und die beanstandete Werbung für alkoholfreies Bier mit dem Begriff „vitalisierend“ untersagt.
Laut Gericht bringe der Begriff „vitalisierend“ für den Verbraucher eine Verbesserung des Gesundheitszustands zum Ausdruck. Und, obwohl das alkoholfreie Bier des Beklagten Stoffe enthalte, die in den Listen der HCVO mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben beschrieben würden (Magnesium, Vitamin B2),habe die Beklagte der unspezifischen Angabe „vitalisierend“ keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe beigefügt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Seit dem Inkrafttreten der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) am 13.12.2014 ist in der Europäischen Union einheitlich vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss: die Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, das Einfrierdatum, die Nettofüllmenge, der Firmenname, die Nährwertkennzeichnung. Zudem wurden spezielle Pflichtangaben verpflichtend: Kennzeichnung von Imitaten, Kennzeichnung bestimmter koffeinhaltiger Getränke, Nanokennzeichnung entsprechender Zutaten, Pflichtangaben auf Verpackungen von Lebensmitteln im Internethandel usw., usw., usw.
Trotz allem ist das Upgrade unserer unentbehrlichen Mittel zum Leben noch lange nicht abgeschlossen.
Die Listen im Anhang der HCVO von Dezember 2012 ist zwar von 220 zugelassenen Gesundheitsangaben auf 250 gewachsen, jedoch sind von EFSA immer noch nicht alle eingegangenen Anträge abschließend bewertet.
Eine neue Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben zu Kohlenhydraten ist am 27.01.2015 i. Kr. getreten. Und ab April 2015 muss auch unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden.
Hersteller von Lebensmitteln sind nicht zu beneiden.
Und wir, die Verbraucher, müssen auch einige Hürden nehmen.
Fleisch und Fisch trägt bei Verzehr mit anderen eisenhaltigen Lebensmitteln zu einer verbesserten Eisenaufnahme bei, unter der Voraussetzung, dass „50 g Fleisch oder Fisch zusammen mit einem oder mehreren Lebensmitteln verzehrt werden, die nicht-Häm-Eisen enthalten!!! Ob der Verbraucher auf Anhieb begreift, was das „nicht-Häm-Eisen“ bedeutet? Eine in tierischen Nahrungsmitteln vorkommende Verbindung von Eisen mit dem Protein Ferritin, dank der das Spurenelement Eisen trotz seiner schlechten Löslichkeit biologisch verfügbar bleibt.
Die leckeren iglo Omega-3 Fischstäbchen enthalten pro 100 g durchschnittlich 0,2 g Omega-3-Fettsäuren (EPA, DPA, DHA). Zur Aufrechterhaltung eines normalen Triglyceridspiegels darf man „eine tägliche Gesamtaufnahme von 5 g EPA und DHA kombiniert aus Lebensmitteln enthaltenden EPA und DHA nicht überschreiten“ bzw. ist zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks „eine tägliche Aufnahme von 3 g EPA und DHA erforderlich". Wenn man genau hinschaut, enthalten die Stäbchen in 0,2 g EPA, DHA und DPA= Docosapentaensäure . Wie viele Stäbchen darf man nun bedenkenlos essen?
Der Pfad der wissenschaftlichen Erkenntnis ist unendlich. Wenn wir eine Frage beantwortet haben, tun sich neue Fragen auf.
Wie konnte man bis dato so blind im Dickicht von…...
Montag, 5. Januar 2015
2015: das Jupiterjahr
Quelle: Wikipedia |
Nicht ganz, denn laut der aktuellen Forsa- Umfrage im Auftrag der DAK gelten auch für das Jahr 2015 die gleichen Top-Ten wie die Top-Ten der Vorjahre, in der Wertung gegenüber ihren jüngeren Gleichgesinnten nur geringfügig abweichend.
An 1. Stelle, mit 60 % der Befragten steht wie seit Jahren, der Wille den Stress zu vermeiden oder abzubauen, gefolgt mit 55 % derjenigen, die bewusst eine positive Beeinflussung ihres Stoffwechsels durch mehr Bewegung und Sport herbeiführen wollen.
Die Befragten sind über die Bedeutung des Begriffs FREI-ZEIT im Bilde, und wollen die Verwirklichung dieses Zeiterlebens in allen seinen Merkmalen: 55 % mehr Zeit für Familie / Freunde und bescheidenere 48 % für sich selbst.
Ähnlich wie in den Vorjahren dürfen 2015 klassische Vorsätze für eine gesunde Lebensführung nicht
Quelle: 123rf |
Etwas abgestumpft sind nach wie vor Tops wie „sparsamer sein“ (28 %), „weniger Alkohol trinken“ oder „mit Rauchen aufhören“ wie auch „weniger fernsehen“- nur jedem Achten schweben derartige Ziele vor den Augen.
Quelle: 123rf |
Trotz grundsätzlich gleichbleibender Vorsätze lassen sich erste Schritte in Richtung einer gesünderen, dem Nutzen der Gesellschaft dienenden und auf die Zukunft orientierten Verhaltensänderung verzeichnen.
Jeder Zweite in Deutschland will mehr Zeit für sich selbst. Da sollte man beispielsweise annehmen,
Quelle: Wikipedia |
Und sie wird genutzt. Nur so ist zu erklären, warum Deutsche nicht mehr so erpicht darauf sind, nur den „same procedure as every year“ walten zu lassen. Sie sind auch bereit „to proceed to“ anderen Verhaltensweise: Man will sich nicht nur gesund ernähren, man ist auch bereit zu einer anderen, hochwertigen Ernährung überzugehen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium spricht von einem „mentalen Wechsel“ der Deutschen, da immer mehr Verbraucher bereit seien, für gut erzeugte Lebensmittel mehr zu bezahlen. Das belege eine jüngste Verbraucher-Umfrage des Ministeriums. Sie zeige, dass 79 % der Verbraucher eine hohe bis sehr hohe Bereitschaft hätten, höhere Ausgaben in Kauf zu nehmen, wenn es einem selbst und dem Tierwohl nutzen sollte.
Mehr Zeit für Familie / Freunde! Bei derartig geselligen Zusammenkünften kann auch das Thema
Quelle: 123rf |
Und siehe da! Wie eine Umfrage der Hamburger BAT-Stiftung für Zukunftsforschung ergab, sei der STELLENWERT der Kinder wieder relativ hoch. 83 % der kinderlosen 18 bis 29 Jährigen möchte gerne Kinder haben. Auch über alle Altersklassen hinweg, wünsche sich eine knappe Mehrheit von 53 % der Kinderlosen ein Kind. Man gehe grundsätzlich davon aus, dass Frauen in Deutschland künftig wieder mehr Kinder bekommen werden.
Mehr Bewegung, Sport treiben, sind wohl nach bestem Wissen und Gewissen gewollte Tätigkeiten einer Mehrheit, sonst würden sie nicht Jahr für Jahr unter den Top-Ten der Vorsätze landen.
Trotzdem ist gerade bei diesem Vorsatz keine Bewegung in Richtung einer nachhaltigen Verhaltensweise erkennbar.
Das Gewollte alleine bietet keine Gewähr auf Nachhaltigkeit. Sie wird von der Masse derer abgebremst, die es nicht wahr haben wollen, dass der mit diesem Vorsatz erreichbare Zustand von „einem gesunden Geist in einem gesunden Körper“ gehegt und gepflegt werden muss.
Nun sind wir an der Schwelle des Jahres 2015, astrologisch gesehen ein Jupiterjahr.
Jupiter Quelle: Wikipedia |
Das ist die Chance: sich selbst etwas mehr hinein zu hören, was der Körper braucht, und dann mit Schwung, Entschlusskraft und Hilfe des Jahresregenten Jupiter lang gehegte gute Vorsätze in die Tat umzusetzen.
Nach astrologischen Prognosen soll man in kaum einem Jahr seine Gesundheit und sein Körperbewusstsein so positiv beeinflussen können, wie in einem Jupiterjahr. Jupiter zeige uns in 2015 viele Wege auf, wie wir Belastungen des Vorjahres abarbeiten können, wie wir regenerieren und gesunden können.
Da der Planet Jupiter aus astrologischer Sicht auch den guten Ratgebern, wie Ärzten, Heilpraktikern oder Psychologen zugeordnet sei, könne man in diesem Jahr dem Arzt seines Vertrauens begegnen.
Therapien und Kuren aller Art sollen im Jupiterjahr mehr als in anderen Jahren bringen.
Wer sein Leben etwas umstellen und schlechte Gewohnheiten aufgeben möchte, werde sich 2015 leichter tun.
Und dann klappt es bestimmt auch besser mit dem Vorsatz „mehr Bewegung“, „mehr Sport treiben“, weil im Rahmen regenerativer, stressreduzierender, entspannend wirkender Wellness - Maßnahmen immer mehr erleuchtete Followers ihre Potentiale und Belastungsgrenzen in physischer und mentaler Hinsicht erweitern werden - ach! so notwendige Zutaten unser aller Beitrags zu einer guten Konjunktur mit Wachstum von 2 oder 3 % oder mehr.
Aber Achtung! Jupiter bewirke Großzügigkeit, Lebensfreude. Dies könnte in Jupiterjahr 2015 manche von uns dazu verleiten, zu sehr dem Lebensgenuss hinzuzugeben. Etwas mehr Disziplin sei daher angesagt.
Alles in allem:
Es soll ein
g u t e s n e u e s J a h r
werden, für alle - wo uns sogar die Sterne Halt und Zuversicht geben und laut Astrologen sich die positiven Jupiter-Eigenschaften sowohl in den allgemeinen astrologischen Voraussagen für das ganze Jahr, wie auch in den Horoskopen für einzelne Sternzeichen finden.
Es bleiben nur noch 360 Tage, bis wir wissen, ob Jupiter seinem guten Ruf gerecht sein kann.
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