Schön sein, schon beim 1. Anblick einen ästhetischen Ausdruck vermitteln, Sinne und Empfindungen anderer angenehmen berühren oder schöner mit Goethe sagen: „Schönheit ist überall ein gar willkommener Gast“.
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Und tatsächlich! Wenn auch Schönsein (noch) nicht ein MUSS geworden ist, ist Schönheit empfehlenswert, weil sie heutzutage für Erfolg steht. Mittlerweile ist diese Erkenntnis
geschlechterübergreifend. Ob Weiblein oder Männlein, es wird geglättet
und geschnipselt, was das Zeug hält. Die Anwendung von mehr oder weniger
scharfen Utensilien wie Spritze, Laser oder Skalpell hat
Hochkonjunktur.
Aber Abweichungen von normalem Schönheitsideal
auszugleichen und es der jeweiligen Mode anzupassen, den Zeichen des
naturbedingten Alterungsprozesses entgegen zu wirken, all das, kann
vorerst mithilfe von Kosmetika erreicht werden.
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Dazu gehören
reinigende, ernährende Flüssigkeiten, Puder, Cremes, Seifen, Gels
enthaltend Fette, Glycerin, Farbstoffe, Kräuterextrakte, Vitamine,
Hormone, Duftstoffe, nicht zu vergessen Lippenpflegeprodukte, Rouge,
Eyeliner, Wimperntusche, Selbstbräuner und, und, und….
Es ist so schön, dass es sie gibt- sagten wir uns und würden auch heute
voller
Inbrunst sagen, wären wir vor kurzem nicht von der Nachricht „Stiftung Warentest warnt vor Mineralöle in kosmetischen Produkten“ aufgerüttelt worden.
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Für
den Bruchteil von Sekunden schwebten manch einem vielleicht Begriffe
wie Benzin, Diesel, Schmieröle vor dem geistigen Auge. Aber natürlich
geht es nicht darum. Die von Stiftung Warentest gemeinten
Übel(täter)-Mineralöle betreffen die MOSH- und MOAH- Fraktionen des
Erdöls.
Alle 25 von der Stiftung Warentest untersuchten kosmetische Produkte
wie Lippenpflegemittel, Körperpflege - und Hairstylingprodukte, Cremes,
Vaseline waren mit den Mineralölgemischen namens MOSH und MOAH belastet.
Diese Mineralöle bestehen aus gesättigten Kohlenwasserstoffen,
MOSH, (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) sowie komplexen, aromatischen Kohlenwasserstoffen,
MOAH,
(Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons). Sie sind Bestandteil von
hochraffinierten Mineralölprodukten, deren Anteil an aromatischen
Verbindungen minimiert wurde.
Die nach Raffination entstandene
MOSH –Fraktion könne
jedoch nicht von dem Verdacht auf eine eventuelle gesundheitliche Gefährdung frei gesprochen werden. Laut Stiftung Warentest seien Studien bekannt, wonach die über die Nahrung aufgenommenen MOSH sich in einzelnen Organen und Geweben, wie z. B. Leber, Niere, Milz, Fettgewebe anreichern können. Konsequenz für Kosmetika: bestimmte Anteile der
MOSH -Fraktion könnten bei oraler Aufnahme von kosmetischen Produkten wie die
Lippenpflegeprodukte als potentiell besorgniserregend gehalten werden.
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Trotz Minimierung der aromatischen Verbindungen durch Raffination kann die verbleibende
MOAH-Fraktion
bestimmte Anteile an aromatischen Stoffen enthalten, die von Efsa
(Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bei Aufnahme über die
Nahrung als potentiell krebserregend erachtet werden. Übersetzt
bedeutet es, dass für uns Verbraucher die Aufnahme von MOAH über die
orale Aufnahme von Lebensmitteln resultieren kann. Und übertragen auf
kosmetische Mittel bedeutet es weiter, dass die
orale MOAH - Aufnahme
für beispielsweise
Lippenpflegeprodukte relevant sein kann. Aufgetragen auf die Lippen, werden sie abgeleckt und dann geschluckt.
Nicht
nur Lippenpflegemittel sondern auch Kosmetika deren Anwendung durch
Auftragen auf die Haut erfolgt - Hautcreme, Hautlotionen, Körper- und
Gesichtsreinigungsmittel, Sonnenschutzmittel, Selbstbräuner,
Deodorantien, Antitranspirantien, Vaseline, Babyöl - waren laut Stiftung
Warentest mit Mineralölen belastet. Die Vaselinen erreichten
Spitzenwerte.
Hier stellte sich die Frage eines potentiellen Gesundheitsrisikos durch die
Aufnahme über die Haut.Vor dem Hintergrund einer möglichen oralen Aufnahme von
MOSH
liege es nahe, dass Produkte, die explizit für Abschürfungen, raue und
rissige Haut gedacht sind, sich aufgrund der geschädigter
Hautbarriere in Körper anreichern könnten, so die Stiftung Warentest.
Eine
potentiell krebserregende Wirkung eines Mineralölgemisches steht im
Zusammenhang mit seinem Gehalt an aromatischen Kohlenwasserstoffen. So
gesehen, könnten
MOAH-Fraktionen laut Stiftung
Warentest prinzipiell auch krebserregende Aromaten enthalten. Und diese
könnten grundsätzlich bei Aufnahme über die Haut bioverfügbar werden und
so eine Gesundheitsgefahr darstellen.
So bedenklich,
und trotzdem wird seit sehr vielen Jahren dieses komplexe Gemisch aus
MOSH und MOAH, bei dem allerdings die Hauptfraktion mit dem größten
Anteil die MOSH bilden, in Kosmetika eingesetzt. Denn sie haben
Vorteile: sie verursachen u. a. keine Allergien, oxidieren nicht an der
Luft, sind somit lange haltbar und sind preisgünstig. Außerdem haben
sie in kosmetischen Mitteln vielfältige Funktionen - als Hautschutz,
Antistatikum, Weichmacher, Lösungsmittel oder Viskositätsregulator.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung,
BfR, hat sich mit dem Thema „Mineralöle in Kosmetika“ befasst.
Aus
der Sicht des BfR seien nach heutigem Kenntnisstand gesundheitliche
Risiken durch die Aufnahme von Mineralölen aus kosmetischen Mitteln über
die Haut unwahrscheinlich.
Vorhandene Daten zur Aufnahme von
MOSH über die Haut würden darauf hindeuten, dass höher visköse Öle über
die Haut kaum durch die Haut in den Organismus durchdringen können.
Die
dermale Aufnahme von
MOAH ist von der Viskosität des Vehikels MOSH
abhängig. Auch wenn MOAH grundsätzlich über die Haut bioverfügbar werden
können, würden sie anschließend aber vermutlich im Körper metabolisiert
(verstoffwechselt) und danach ausgeschieden, so das BfR. D. h.: sie
würden sich im Körper nicht anreichern. Bei mineralölhaltigen Produkten,
die der EU-Kosmetikverordnung genügen, muss sowieso ein entsprechendes
krebserregendes Potential ausgeschlossen werden.
Oral
aufgenommene
MOSH reichern sich in Körper an und bilden Knoten. Die
Befunde diesbezüglicher klinischen Studien seien allerdings u.a.
aufgrund des Fehlens einer begleitenden Entzündungsreaktion nicht klar.
Die langkettigen gesättigten Kohlenwasserstoffe in MOSH können eine
Kohlenstoffzahl C-Zahl von C16 bis C45 haben. Langkettigen Substanzen
mit einer C-Zahl über 35 gelten oral als schlecht bioverfügbar. Aus
diesem Grund empfehlen Experten, dass in Lippen- und Mundpflegeprodukten
nur Paraffine und Wachse eingesetzt werden sollen, die u.a. eine
Kohlenstoffkettenlänge von mindestens 25C-Atomen haben.
Das BfR
weist darauf hin, dass es noch Datenlücken bestehen. So beispielsweise
fehlen Daten zur lang andauernden und wiederholten Mineralölaufnahme
über die Haut oder hinsichtlich der möglichen oralen Aufnahme von
Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Lippenstiften und Handcremes.
Aus diesem Grund ist die BfR- Bewertung hinsichtlich den
gesundheitlichen Risiken mineralölhaltiger Kosmetika derzeit nur als
vorläufig anzusehen.
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Quelle:123rf |
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Was nun?
Ein Abweichen auf
Naturkosmetika wird
empfohlen. Pflanzen, nicht chemisch behandelte, die keine Konservierungsmittel enthalten! Natürlich hat der Bundesverband der
Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren,
Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V.,
BDIH,
in Zusammenarbeit mit Europäischen Naturkosmetik-Verbänden Standards
für Natur- und Biokosmetika erarbeitet. Sie beschreiben die
Anforderungen zu ihrer Gewinnung und Verarbeitung. Jedoch können viele
Pflanzen Allergene enthalten. Bei Lagerung ohne Konservierung können
unerwünschte Bestandteile wie Mikroorganismen oder ihre
Stoffwechselprodukte entstehen.
Fazit: Ob nun industriell hergestellt oder Naturprodukte, Kontrolle und Transparenz bei ihrer Kennzeichnung werden gefordert.
Die
Kontrollgrundlage für industriell hergestellte Kosmetika besteht. Es
ist die europaweit geltende EU-Kosmetik- VO Nr. 1223/2009. I. d. S.
setzt die
SICHERHEIT eines kosmetischen Mittels voraus, die Anfertigung eines sogenannten Sicherheitsberichts VOR seinem Inverkehrbringen.
Für
den
deutschen Markt trat am 16.07.2014 die „Verordnung zur Anpassung
kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die
EU-Kosmetik- VO Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel“ i. Kr. Damit ist
u.a. bei der Kennzeichnung eines kosmetischen Erzeugnisses der
Nenninhalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Verwendungszweck in deutscher
Sprache anzugeben.
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bvl.bund.de |
Wie auf Lebensmittelverpackungen die
Angaben von Zutaten des Lebensmittels zu den Pflichtangaben gehören, so
gehört auch die Liste mit den Bestandteilen eines kosmetischen
Erzeugnisses zu den Pflichtangaben. Sie heißen hier “Ingredients“.
Und da wird aber die Transparenz der Kennzeichnung etwas getrübt!
Die
Ingrediens werden nicht in deutscher Sprache, sondern mit ihren
INCI-Bezeichnungen (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients)
in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes zum Zeitpunkt der Herstellung
des kosmetischen Mittels aufgeführt, (zur Vergrößerung auf Bild klicken)
Und
damit nicht genug. Es gibt für einen und denselben Inhaltsstoff mehrere
Bezeichnungen. So tauchen auf den Etiketten der Kosmetikprodukte
verschiedene Begriffe für Mineralöle auf: Petrolatum (Ptr), Ceresin (C),
Cera Microcritallina (CM), Ozokerite (O), Parrafin (P). Parrafinum
Liquidum (PL). Oft wird auch schlicht Mineral Oil deklariert.
Das hängt mit den angewendeten industriellen Prozess zusammen, der bei der Bearbeitung der Rohöle verwendet wird.
Es
ist möglich, die im Rohöl enthaltenen gesättigten Kohlenwasserstoffe
abzutrennen und als Wachse in reiner Form zu isolieren. Es ist möglich
Weißöle herzustellen, bei denen aromatische Verbindungen nur in Spuren
enthalten sind.
Wenn Petrolatum beispielsweise höhere Anteile im
Produkt einnimmt, stellt es eine mögliche Quelle für
MOAH-Verunreinigungen im %-Bereich des kosmetischen Produkts dar. Der
Grund: es ist ein Gemisch aus einem flüssigen Mineralölprodukt mit
aromatischen Bestandteilen und Wachs.
Gesegnet sei das Smartphone!
Eine App könnte schon im Laden, mit sofort-Informationen Abhilfe
schaffen und die Geheimnisse hinter der INCI-Bezeichnung entlarven.
Es ist hier eine genauso leicht getrübte Kennzeichnungs-Transparenz, wie bei Angaben zum Gehalt von Salz, NaCl, im verpackten Brot. Da wird oft nur der Natriumgehalt in g/100 g angegeben. Erst wenn man diesen
Wert mit 2,5 multipliziert, hat man den Kochsalzwert in Prozent.
Warum? Jedoch ab 2016 wird….. Das ist aber eine andere Geschichte.