Die Verordnung sorgt auch für eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, eine verbesserte Allergenkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel und die obligatorische Allergeninformation bei loser Ware.
Alle diese Angaben sind bereits verpflichtend, mit Ausnahme der Nährwertkennzeichnung, die zwar verwendet, jedoch erst ab Dezember 2016 obligatorisch sein wird.
Sind die Süßstoffe überhaupt in der langen Liste der kennzeichnungspflichtigen Angaben vorgesehen? Ja, Süßstoffe sind vorgesehen, und zwar in der Zutatenliste, wo sie allerdings einen besonderen Status einnehmen: im Gegensatz zu den übrigen Zutaten müssen die ZUSATZSTOFFE AUSDRÜCKLICH ZUGELASSEN SEIN.
Und nach EU-Recht kann ein Lebensmittelzusatzstoff nur zugelassen werden, wenn er in den vorgeschlagenen Gebrauchsmengen nach verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt. In vielen Fällen gilt die Zulassung nur für bestimmte Lebensmittel.
Nach Prüfung und Zulassung erhalten die Stoffe eine europaweit einheitliche E-Nummer.
Derzeit sind etwa 330 Zusatzstoffe erlaubt.
• Farbstoffe: E 100-180
• Konservierungsstoffe: E 200-297
• Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385
• Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495
• Säuerungsmittel u. a.: E 500-586
• Geschmacksverstärker: E 620-650
• Süßstoffe u. a.: E 950-1521
Eine E-Nummer stellt daher auch immer eine Garantie dar, dass der Zusatzstoff eine eingehende Untersuchung durch die EFSA (European Food Safety Authority / Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) und europäischen Regulierungsapparate erfolgreich durchlaufen hat.
Für ihre Kennzeichnung wird der Klassenname vorangestellt gefolgt entweder von der Substanzbezeichnung oder der E-Nummer.
So sieht eine korrekte Angabe für den Süßstoff ASPARTAM aus:
„Süßstoff: E951“ oder „Süßstoff: Aspartam“.
Da wir endlich bei den Süßstoffen gelangt sind, hier die Liste der bereits
zugelassenen Süßstoffe, Stand Januar 2015 /Auszug aus der Liste der Zusatzstoffe, die derzeit EU-weit verwendet werden dürfen.
E-Nummer
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Verkehrsbezeichnung
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Erläuterungen
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E 950
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Acesulfam-K
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synthetischer Süßstoff, Ausgangsstoff:
4-Chlorophenol
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E 951
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Aspartam
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synthetischer Süßstoff, bestehend aus
Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin
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E 952
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Cyclamat
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synthetischer Süßstoff, hergestellt aus Chlorsulfonierung
von Cyclohexylamin
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E 954
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Saccharin
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synthetischer Süßstoff aus Toluol
hergestellt (das u.a. auch im Benzin enthalten ist)
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E 955
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Sucralose
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synthetischer Süßstoff, entstanden durch
Chlorierung von Saccharose
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E 957
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Thaumatin
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natürlicher Süßstoff, ein Stoffgemisch aus
6 Proteinen in den Beeren einer westafrikanischen Pflanze
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E 959
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Neohesperidin DC
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natürlicher Süßstoff, gewonnen aus den
Flavonoiden der Zitrusfrüchte
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E 960
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Steviolglycosid
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Extrakt aus dem
Stevia-Kraut
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E 961
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Neotam
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synthetischer Süßstoff, Verbindung von
Aspartam und Dimethylbutyraldehyd
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E 962
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Aspartam-Acesulfamsalz
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Verbindung E 950 mit E 951
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E 965
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Maltit
Maltitsirup
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Zuckeraustauschstoff, ähnlicher
Energiegehalt wie Haushaltszucker, braucht aber kein Insulin, um verwertet zu
werden, daher geeignet für Diabetiker
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E 966
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Ladit
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Zuckeraustauschstoff, aus Milchzucker
hergestellt
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E 967
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Xyllit
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Zuckeraustauschstoff, Süßkraft nur wenig
geringer als die von Haushaltszucker
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E 968
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Erythrit
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Zuckeralkohol, Zuckeraustauschstof
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E 969
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Advantam
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Synthetisches Süßungsmittel mit sehr hoher
Süßkraft
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„Süßstoff: Steviolglycosid“ oder „Süßstoff: E 960“ !
Man kann diesen Süßstoff auf diese Weise kennzeichnen, da Steviolglycoside seit dem 2. Dezember 2011 in der EU zur Verwendung als Zusatzstoff für bestimmte Lebensmittel (z. B. alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte, Konfitüren, Desserts, Tafelsüßen) zugelassen sind.
Die zum „Süßstoff: E 960“ gewordenen Steviolglycoside werden aus den Blättern der „Stevia rebaudiana“
Wikipedia |
Um den „Süßstoff: E 960“ herzustellen, werden die getrockneten und zerkleinerten Stevia-Blätter mit Wasser oder Alkohol versetzt. So werden die Steviolglycoside freigesetzt. Anschließend werden die gelösten Stoffe mit Salzen ausgefällt (von der Flüssigkeit abgetrennt) und mit speziellen Harzen entfärbt. Dieser Extrakt wird anschließend gereinigt und mit Alkoholen wieder kristallisiert. Die Schritte müssen teilweise mehrmals wiederholt werden, bis das Endprodukt den Reinheitsanforderungen entspricht.
Steviosid,/Wikipedia |
Demzufolge hat der Süßstoff laut EU-Reinheitsaufforderungen einen Gehalt von ≥ 95% an Steviolglycosiden aufzuweisen, davon mindestens 75% Steviosid und /oder Rebaudiosid A. Für die einzelnen Lebensmittelkategorien sind jeweils unterschiedliche Verwendungshöchstmengen festgelegt. Bei Herstellung von Tafelsüße beispielsweise wird die Erreichung eines Extras mit möglichst hohem Gehalt an Rebaudiosid A angestrebt. Der Grund: Rebaudiosid A kommt von allen Stevia-Inhaltsstoffen am nahestehen der „Zuckersüße“, da sie keinen stark ausgeprägten Eigengeschmack hat.
Für Zusatzstoffe wird in der Regel durch umfangreiche Untersuchungen (verschiedene toxikologische Studien, die Laborversuche und Tierversuche einschließen) ein sogenannter ADI-Wert (acceptable daily intake / akzeptable tägliche Aufnahme).festgelegt. Er gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich verzehrt werden kann, ohne dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten.
Die Höchstmenge für Lebensmittel in der EU-Lebensmittelzusatzverordnung soll sickerstellen, dass nur Konzentrationen eingesetzt werden, die technologische erforderlich sind und keine Gefahr für die Gesundheit darstellen.
Für Steviolglycoside wurde von EFSA der ADI-Wert von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt.
Steviaextrakt, 123rf |
Steviatablettem, Wikipedia |
Steviapulver, 123rf |
Der Süßstoff Steviolglycosid (also der Extrakt aus dem Stevia-Kraut, kann man nicht oft genug sagen) ist 200-400mal süßer als Haushaltszucker. Ein Stevia-Produkt als reines Rebaudiosid A kann eine bis 450-fache Süßkraft von Zucker haben.
Steviolglycoside sind praktisch ohne Kalorien und nicht schädlich für die Zähne. Zudem sind sie für Diabetiker geeignet, da sie den Blutzuckerspiegel nicht beeinflussen.
Da Steviolglycoside ausreichend temperaturstabil sind, haben sie gegenüber dem Süßstoff Aspartam den Vorteil, zum Backen und Kochen einsetzbar zu sein.
Nach Aufnahme werden Steviolglycoside im Darm zu Steviol gespalten. Ein Teil des Steviols wird über den Stuhl ausgeschieden, der Rest wird in der Leber zu Steviol-Glucuronid umgewandelt und über den Harn ausgeschieden. Demnach werden Steviol - Metaboliten im Organismus nicht gespeichert.
Coca Cola, Cherry, Vanilla, Lfe/ Wikipedia |
Denn schon ab 2012 wurden die Steviolglycoside zu „ kläglichen Resten einer vermeintlichen Wunderpflanze“, „Wundersüße ohne Wunder“ oder am harmlosesten zum „Zuckerersatz mit Haken“ degradiert.
Vor diesen Hintergrund kam die „grüne Coca Cola Life“ gerade richtig auf den Markt, die zuckerärmere Stevia-Variante des klassischen Erfrischungsgetränks, im wunderbaren Gewand, dargestellt als grünes Etikett mit Zutatenverzeichnis und Abbildung eines Steviakrauts.
„Wahre Zuckerbombe“, „Grüner Schwindel“ hieß es und die Verbraucherzentrale Hannover verpasste dem grünen Getränk rotes Licht! Denn statt 18 Zuckerwürfel (etwa 55 g), die eine klassische Coca-Cola in 0,5 l enthält, sind es bei der „grünen“ immerhin noch 11 Zuckerwürfel (34 g) pro 0,5 l. Und die von WHO empfohlene Zuckerhöchstmenge am Tag liegt für Frauen bei 25 g, für Männer bei 30 g.
Warum hat der Hersteller nicht mehr Steviolglycoside eingesetzt?
Um zu gewährleisten, dass die von der EFSA festgelegte akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert = 4 mg /kg Körpergewicht) nicht überschritten wird. Dies bedeutet, dass in den entsprechenden Lebensmitteln nur vergleichsweise geringe Mengen an Steviolglycosiden verwendet werden dürfen!
Laut Agrarwissenschaftler der Uni Hohenheim reiche aber diese Menge nicht aus, um das Erfrischungsgetränk ausschließlich mit Stevia zu süßen. So bleibt dem Hersteller nichts anderes übrig, als den Rest mit Zucker aufzufüllen. Die „grüne“ Cola hat allerdings eine Reduzierung des Zucker/Kalorien-Gehalts um fast 40% erreicht.
Oft werden Süßwaren mit bildlichen Darstellungen der Steviakraut oder dem Begriff Stevia versehen. Das könnte doch irreführend sein, da sie den trügerischen Eindruck einer Natürlichkeit vermittelten, und zudem sei die Pflanze selbst gar nicht als Süßstoff zugelassen. Das Landgericht Rostock sah dies anders, (Az.: 3 O 144/13). Die Begründung: dem rückseitig angebrachten Erklärungstext und dem Zutatenverzeichnis könne problemlos entnommen werden, dass das Produkt mit Steviolglycosiden gesüßt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Als Argument gegen den „natürlichen Ursprung“ der aus Steviakraut gewonnenen Steviolglycosiden wird es auch ausgeführt, dass sie längst nicht so natürlich seien, da ihr Herstellungsverfahren hochtechnisch und aufwendig sei. Sie seien nichts anderes als ein normaler Süßstoff.
Erstaunlicherweise werden in der Liste bereits zugelassener Süßstoffe unter E 957 „Thaumatin“ und unter E 959 „Neohesperidin DC“ als „natürliche Süßstoffe“ aufgeführt.
Die Ausbeute bei der Isolierung von „Thaumatin“ aus einer westafrikanischen Pflanze ist sehr gering: aus 1kg lassen sich nur 6 g Thaumatin isolieren. Aber 2012 gelang es an der Technischen Universität München gentechnisch veränderte Hefen zu erzeugen, die Thaumatin produzieren. Gehört nun Thaumatin weiterhin der Klasse zugelassener „natürlicher Süßstoffe“?
E 959 „Neohesperidin DC“ wird aus seiner Vorstufe hergestellt, dem Flavonoid Neohesperidin, das von Natur aus in Zitrusfrüchten vorkommt. Ob „Neohesperidin DC“ die Bewahrung seiner „Natürlichkeit“ einem weniger hochtechnischen und aufwendigen Herstellungsverfahren zu verdanken hat?
Hoffentlich wird der Süßstoff: E 960, ein Extrakt aus dem Steviakraut, nicht zu Tode geredet.
"Die Schlimmste aller Todesarten ist, zu Tode geredet zu werden" - sagte Mark TwainEs wäre schade!