Sonntag, 13. Oktober 2019

DIE multiple ampelartige Lebensmittelkennzeichnung, die ernährungsrelevante Informationen liefert,

auf einen

B
L
I
C
K
Die Regelungen  der am 13.12.2014  i. Kr. getretenen Lebensmittel - Informationsverordnung (LMIV) sehen umfassende Angaben zur Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln vor: Pflichtangaben, spezielle Pflichtangaben, von Unternehmen bereitgestellten freiwilligen Angaben, Güte / Qualitäts-Siegel. Gestattet sind weiterhin „Regionale Fenster“, die die regionale Herkunft des Produktes machen sollen. Und zu den Pflichtangaben gehören:
Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten, einschließlich Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen könnten, das Mindesthaltbarkeits-  oder Verbrauchsdatum, die Nettofüllmenge, der Firmenname, die Nährwertkennzeichnung.
Die tabellarische Darstellung von Nährwerten eines Lebensmittels, eigentlich schon freiwillig verwendet, wurde erst ab 13.12.2016 verbindlich.

Die Nährwerttabelle hat nun Angaben zum ENERGIEGEHALT, zu den Mengen an KOHLENHYDRATEN und davon ZUCKER, FETT und davon GESÄTIGTE FETTSÄUREN, EIWEISS und SALZ zu enthalten, immer auf 100 g oder 100 ml Produkt bezogen.
Angaben pro PORTION oder VERZEHREINHEIT wie SCHEIBE, STÜCK, RIEGEL sind weiterhin zulässig.
Nach wie vor kann freiwillig in der Nähwerttabelle den %-Anteil der Nährwerte an dem Richtwert für die (maximal) empfohlene Tageszufuhr abgegeben werden. Als Bezugsgröße für die empfohlene Tageszufuhr wird der durchschnittliche Tagesbedarf an Kalorien einer erwachsenen Frau (2.00 kcal)  festgelegt … um übermäßigem Konsum entgegenzuwirken, so die EUFIC, (European Food Information Council).

Diese Fülle an Angaben für Nährwertkennzeichnungen von Lebensmittelverpackungen sollen uns die Auswahl eines gesundheitsrelevanten Lebensmittels vermitteln -  wenn nicht auf den ersten, dann aber auf den zweiten Blick. Denn die Pflichtangaben werden an gut sichtbarer Stelle angebracht, gut lesbar, laut Vorgabe in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 mm bzw. bei kleinen Verpackungen von mindestens 9 mm.


Dennoch, bei der Fülle an Angaben für Nährwertkennzeichnungen ist nicht auszuschließen, dass selbst interessierte Verbraucher den Überblick verlieren.
Aus diesem Grund waren lange vor 2014 Experten-Stimmen zu hören, die sich für eine EU-weite verbindliche farbliche Nährwertkennzeichnung für die gesundheitsrelevanten Nährstoffe einsetzten. Die Farben GRÜN, GELB, ROT, ergänzt durch Zahlenwerte für den  jeweils niedrigen, mittleren oder hohen Gehalt des entsprechenden Nährstoffes wurden in Betracht gezogen. Deswegen der Name: AMPELKENNZEICHNUNG oder besser gesagt MULTIPLE AMPEL, da die Verpackung mehr als 3 Zeichen aufweist. 



Eine EU-weite farbcodierte Kennzeichnung kam trotzdem nicht zustande. Aus diesem Grund haben manche Länder Ampelkennzeichnungen auf nationaler Ebene als freiwillige Angabe  eingeführt.
Wie bereits 2004 Großbritannien mit der Multiple Traffic - Light- Kennzeichnung.
Sie basiert auf der Grundlage der Richtlinien der FOODS STANDARDS AGENCY, (FSA).
In dieser farbcodierter Kennzeichnung bedeutet Rot kein Verbot für den damit gekennzeichneten Nährstoff, sondern die Empfehlung für einen mäßigen / seltenerer Verzehr dieses Nährstoffes, Gelb - meistens eine richtige Wahl und Grün- die bessere Alternative.

Die britische Multiple Traffic - Light- Kennzeichnung wurde bereits 2004 eingeführt, so dass viele Jahre darüber diskutiert werden konnte.
So beispielsweise sei zwar nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, DGE, die Signalwirkung dieser Kennzeichnung und die richtige Interpretation der Farbe für jeden Normalverbraucher erkennbar.
Laut DGE werfe jedoch diese Ampelkennzeichnung noch Fragen auf.
Wie sollte man beispielsweise den Fettgehalt eines Lebensmittels bewerten, das hauptsächlich aus ernährungsphysiologisch hochwertigem Rapsöl besteht? GRÜN für den hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren und gleichzeitig ROT wegen des hohen Fettgehalts?

Nun eine mit der britischen Kennzeichnung vergleichbare „multiple ampelartige“- Kennzeichnung wurde über ein Jahrzehnt später, am 07.11.2017 in Frankreich eingeführt.
 Ihr Name: NUTRI - SCORE®- l’information nutritionnelle en un coup d’œil / NUTRI - SCORE®- die ernährungsrelevante Information auf einen Blick.
 
Im Gegensatz zur britischen Kennzeichnung bei der der einzelne Nährstoff - Zucker, Salz, Fett und gesättigte Fettsäuren - bewertet wird, hat NUTRI - SCORE® nur eine Farbskala mit farblicher Abstufung, die in 5 Stufen, ein entsprechendes PRODUKT, d. h. die Zusammensetzung des gesamten Lebensmittels bewertet: von einem im dunklen grün unterlegten Bereich hervorgehobenen A für gesunde Lebensmittel bis zum hervorgehobenen E im dunklen rot unterlegten Bereich für ungesunde Lebensmittel.

Hinter dieser Farbskala mit ihrer 5- farblichen Abstufungen zur Bewertung eines Produkts steht die Nährwert - Bewertung seiner Inhaltsstoffe, ausgedrückt durch eine Punktzahl.
Die Nährwerte gesunder Nährstoffe, wie Gemüse, Obst, Nüsse, Proteine /Eiweiße und Ballaststoffe, erhalten jeweils 0 bis 5 Punkte.
Die Nährwerte ungesunder Nährstoffe, wie ein hoher Energiegehalt, gesättigte Fettsäuren, Gesamtzucker und Natrium (Maßstab für den Salzgehalt),  erhalten jeweils 0 bis 10 Punkte.       


Punkte
pro 100g
Gehalt an Obst, Gemüse,
Nüssen, Schalenfrüchten
           g
Ballaststoffe
         g       
Eiweiß
     g

0
≤ 40
  0,9
1,6
1
> 40
0,9
1,6
2
> 60
>  1,9
3,2
3

>  2,8
>  4,8
4

>  3,7
>  6,4
5
> 80
>  4,7
> 8


Punkte
pro 100g
Energie
     kJ
Gesamtzucker
          g
Gesättigte Fettsäuren
g
Natrium
mg
0
  335
  4,5
  1
  90
1
>  335
4,5
1
>  90
2
>  670
9
2
>  180
3
>  1005
> 13,5
>  3
>  270
4
>  1340
> 18
4
>  360
5
>  1675
> 22,5
>  5
>  450
6
>  2010
> 27
6
540
7
>  2345
> 31
7
630
8
> 2680
> 36
8
> 720
9
> 3015
> 40
9
> 810
10
> 3350
> 45
10
> 900

Die Gesamtpunktzahl eines Produkts ergibt sich dann aus der Differenz zwischen der Punktzahl ungesunder Nährstoffe und der Punktezahl gesunder Nährstoffe:
Gesamtpunktezahl =
(Summe  der Punktzahl ungesunder Nährstoffe) – (Summe  der Punktzahl gesunder Nährstoffe)
Die Zuordnung des Buchstaben erfolgt  dann aufgrund einer Skala von -15 bis +40.


Gesamtpunktzahl
Lebensmittel
Gesamtpunktzahl
Getränke
NUTRI - SCORE®
- 15 bis - 1
Wasser
    0 bis 2
  1
    3 bis 10
2 bis 5
   11 bis 18
6 bis 9
   19 bis 40
10 bis 40


Wie  NUTRI - SCORE® zustande kommt, wird hier beispielhaft an 2 Produkten der Fa. bofrost®
- „ Himbeer - Käse – Sahnetorte“ und „Mediterranes Fenchelgemüse“-  gezeigt.

            Himbeer – Käse - Sahnetorte


Punkte
pro 100g
Gehalt an Obst, Gemüse,
Nüssen, Schalenfrüchten
           g
P
u
n
k
t
e
Ballaststoffe
         g       
P
u
n
k
t
e
Eiweiß
     g

P
u
n
k
t
e



29,5
0
0,8
0
3,7
2



Energie
kJ

     Zucker
g

Gesättigte Fettsäuren
     g

Na


628
1
18,3
4
3,1
3
9
0
   Gesamtpunktzahl: 8 2 = 6      also C



             Mediterranes Fenchelgemüse


Punkte
pro 100g
Gehalt an Obst, Gemüse,
Nüssen, Schalenfrüchten
           g
P
u
n
k
t
e
Ballaststoffe
         g       
P
u
n
k
t
e
Eiweiß
     g

P
u
n
k
t
e



98,3
5
1,9
1
0,8
0



Energie, kJ

     Zucker
          g

Gesättigte Fettsäuren
     g

Na


220,4
0
3
0
0,6
0
346
3
Gesamtpunktzahl: 36 =  - 3  also A

Die Himbeer - Käse  - Sahnetorte mit dem NUTRI - SCORE® C darf natürlich genossen werden, aber in Maßen. Das  Mediterrane – Fenchelgemüse mit dem NUTRI - SCORE® A  hat dank seiner Inhaltsstoffe eher einen positiven gesundheitlichen Einfluss.

Aber mit NUTRI - SCORE® kann man nicht nur die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels erkennen, sondern auch verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe vergleichen. So bekommt eine bofrost - „Rindfleischsuppe“ einen B, die "Schwäbische Festtagssuppe“ einen D, der Iglo Rahmspinat „Blubb“ einen A, dagegen der Iglo Blattspinat /Frischkäse einen C, die Müsliriegel „Corny free“ /Haselnuss einen B, dafür Corny Milch/Classsic einen E.
Viele weitere Produkt-Vergleiche werden  in der Fotostrecke der Verbraucherzentrale Hamburg veranschaulicht.

NUTRI - SCORE® soll auf der Vorderseite einer Verpackung platziert werden. Somit wird es ermöglicht,die Unterscheidung zwischen verschiedenen Produkten oder von Produkten innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihrer Nährwerte  auf einen Blick zu erkennen.

Deutschland hat auf sich warten lassen, mit der Entscheidung zu NUTRI - SCORE®.
Erst am 30.09.2019, nach dem das Max Rubner-Institut zu dem Ergebnis kam, dass unter vergleichbaren Verfahren  zur Kennzeichnung relevanter Nährstoffe in Lebensmitteln das NUTRI - SCORE® - Verfahren auf wissenschaftlichen Grundlagen beruht und bei einer Verbraucherbefragung das Verfahren eine 89%- Zustimmung fand, erklärte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft NUTRI - SCORE® zum Gewinner.
Diese Kennzeichnung gehört zu den sogenannten "erweiterten Nährwertkennzeichnungen". Sie sind freiwillige Angaben zusätzlich zu den bereits bestehenden Pflichtkennzeichnungen eines vorverpackten Lebensmittels.

Nach Erarbeitung der notwendigen Rechtsgrundlagen ist in Deutschland ab Sommer 2020  mit dem NUTRI - SCORE® zu rechnen.
Neben Frankreich wird NUTRI - SCORE® bereits in Belgien verwendet. In Spanien, Portugal, den Niederlanden und der Schweiz wird über die Verwendung von NUTRI - SCORE® diskutiert.

Der NUTRI - SCORE®, auf der Vorderseite der Verpackung platziert , wird es uns leicht machen,trotz der Fülle an Angaben für Nährwertkennzeichnungen und Einkauf im Eifer des täglichen Gefechts auf einen / den ersten Blick Produkte mit gesundheitsrelevanten Nährstoffen auszuwählen.