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Aber Abweichungen von normalem Schönheitsideal auszugleichen und es der jeweiligen Mode anzupassen, den Zeichen des naturbedingten Alterungsprozesses entgegen zu wirken, all das, kann vorerst mithilfe von Kosmetika erreicht werden.
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Es ist so schön, dass es sie gibt- sagten wir uns und würden auch heute voller Inbrunst sagen, wären wir vor kurzem nicht von der Nachricht „Stiftung Warentest warnt vor Mineralöle in kosmetischen Produkten“ aufgerüttelt worden.
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Für den Bruchteil von Sekunden schwebten manch einem vielleicht Begriffe wie Benzin, Diesel, Schmieröle vor dem geistigen Auge. Aber natürlich geht es nicht darum. Die von Stiftung Warentest gemeinten Übel(täter)-Mineralöle betreffen die MOSH- und MOAH- Fraktionen des Erdöls.
Alle 25 von der Stiftung Warentest untersuchten kosmetische Produkte wie Lippenpflegemittel, Körperpflege - und Hairstylingprodukte, Cremes, Vaseline waren mit den Mineralölgemischen namens MOSH und MOAH belastet.
Diese Mineralöle bestehen aus gesättigten Kohlenwasserstoffen, MOSH, (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) sowie komplexen, aromatischen Kohlenwasserstoffen, MOAH, (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons). Sie sind Bestandteil von hochraffinierten Mineralölprodukten, deren Anteil an aromatischen Verbindungen minimiert wurde.
Die nach Raffination entstandene MOSH –Fraktion könne jedoch nicht von dem Verdacht auf eine eventuelle gesundheitliche Gefährdung frei gesprochen werden. Laut Stiftung Warentest seien Studien bekannt, wonach die über die Nahrung aufgenommenen MOSH sich in einzelnen Organen und Geweben, wie z. B. Leber, Niere, Milz, Fettgewebe anreichern können. Konsequenz für Kosmetika: bestimmte Anteile der MOSH -Fraktion könnten bei oraler Aufnahme von kosmetischen Produkten wie die Lippenpflegeprodukte als potentiell besorgniserregend gehalten werden.
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Nicht nur Lippenpflegemittel sondern auch Kosmetika deren Anwendung durch Auftragen auf die Haut erfolgt - Hautcreme, Hautlotionen, Körper- und Gesichtsreinigungsmittel, Sonnenschutzmittel, Selbstbräuner, Deodorantien, Antitranspirantien, Vaseline, Babyöl - waren laut Stiftung Warentest mit Mineralölen belastet. Die Vaselinen erreichten Spitzenwerte.
Hier stellte sich die Frage eines potentiellen Gesundheitsrisikos durch die Aufnahme über die Haut.Vor dem Hintergrund einer möglichen oralen Aufnahme von MOSH liege es nahe, dass Produkte, die explizit für Abschürfungen, raue und rissige Haut gedacht sind, sich aufgrund der geschädigter Hautbarriere in Körper anreichern könnten, so die Stiftung Warentest.
Eine potentiell krebserregende Wirkung eines Mineralölgemisches steht im Zusammenhang mit seinem Gehalt an aromatischen Kohlenwasserstoffen. So gesehen, könnten MOAH-Fraktionen laut Stiftung Warentest prinzipiell auch krebserregende Aromaten enthalten. Und diese könnten grundsätzlich bei Aufnahme über die Haut bioverfügbar werden und so eine Gesundheitsgefahr darstellen.
So bedenklich, und trotzdem wird seit sehr vielen Jahren dieses komplexe Gemisch aus MOSH und MOAH, bei dem allerdings die Hauptfraktion mit dem größten Anteil die MOSH bilden, in Kosmetika eingesetzt. Denn sie haben Vorteile: sie verursachen u. a. keine Allergien, oxidieren nicht an der Luft, sind somit lange haltbar und sind preisgünstig. Außerdem haben sie in kosmetischen Mitteln vielfältige Funktionen - als Hautschutz, Antistatikum, Weichmacher, Lösungsmittel oder Viskositätsregulator.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, hat sich mit dem Thema „Mineralöle in Kosmetika“ befasst.
Aus der Sicht des BfR seien nach heutigem Kenntnisstand gesundheitliche Risiken durch die Aufnahme von Mineralölen aus kosmetischen Mitteln über die Haut unwahrscheinlich.
Vorhandene Daten zur Aufnahme von MOSH über die Haut würden darauf hindeuten, dass höher visköse Öle über die Haut kaum durch die Haut in den Organismus durchdringen können.
Die dermale Aufnahme von MOAH ist von der Viskosität des Vehikels MOSH abhängig. Auch wenn MOAH grundsätzlich über die Haut bioverfügbar werden können, würden sie anschließend aber vermutlich im Körper metabolisiert (verstoffwechselt) und danach ausgeschieden, so das BfR. D. h.: sie würden sich im Körper nicht anreichern. Bei mineralölhaltigen Produkten, die der EU-Kosmetikverordnung genügen, muss sowieso ein entsprechendes krebserregendes Potential ausgeschlossen werden.
Oral aufgenommene MOSH reichern sich in Körper an und bilden Knoten. Die Befunde diesbezüglicher klinischen Studien seien allerdings u.a. aufgrund des Fehlens einer begleitenden Entzündungsreaktion nicht klar. Die langkettigen gesättigten Kohlenwasserstoffe in MOSH können eine Kohlenstoffzahl C-Zahl von C16 bis C45 haben. Langkettigen Substanzen mit einer C-Zahl über 35 gelten oral als schlecht bioverfügbar. Aus diesem Grund empfehlen Experten, dass in Lippen- und Mundpflegeprodukten nur Paraffine und Wachse eingesetzt werden sollen, die u.a. eine Kohlenstoffkettenlänge von mindestens 25C-Atomen haben.
Das BfR weist darauf hin, dass es noch Datenlücken bestehen. So beispielsweise fehlen Daten zur lang andauernden und wiederholten Mineralölaufnahme über die Haut oder hinsichtlich der möglichen oralen Aufnahme von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Lippenstiften und Handcremes. Aus diesem Grund ist die BfR- Bewertung hinsichtlich den gesundheitlichen Risiken mineralölhaltiger Kosmetika derzeit nur als vorläufig anzusehen.
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Ein Abweichen auf Naturkosmetika wird empfohlen. Pflanzen, nicht chemisch behandelte, die keine Konservierungsmittel enthalten! Natürlich hat der Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V., BDIH, in Zusammenarbeit mit Europäischen Naturkosmetik-Verbänden Standards für Natur- und Biokosmetika erarbeitet. Sie beschreiben die Anforderungen zu ihrer Gewinnung und Verarbeitung. Jedoch können viele Pflanzen Allergene enthalten. Bei Lagerung ohne Konservierung können unerwünschte Bestandteile wie Mikroorganismen oder ihre Stoffwechselprodukte entstehen.
Fazit: Ob nun industriell hergestellt oder Naturprodukte, Kontrolle und Transparenz bei ihrer Kennzeichnung werden gefordert.
Die Kontrollgrundlage für industriell hergestellte Kosmetika besteht. Es ist die europaweit geltende EU-Kosmetik- VO Nr. 1223/2009. I. d. S. setzt die SICHERHEIT eines kosmetischen Mittels voraus, die Anfertigung eines sogenannten Sicherheitsberichts VOR seinem Inverkehrbringen.
Für den deutschen Markt trat am 16.07.2014 die „Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die EU-Kosmetik- VO Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel“ i. Kr. Damit ist u.a. bei der Kennzeichnung eines kosmetischen Erzeugnisses der Nenninhalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Verwendungszweck in deutscher Sprache anzugeben.
bvl.bund.de |
Und da wird aber die Transparenz der Kennzeichnung etwas getrübt!
Die Ingrediens werden nicht in deutscher Sprache, sondern mit ihren INCI-Bezeichnungen (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes zum Zeitpunkt der Herstellung des kosmetischen Mittels aufgeführt, (zur Vergrößerung auf Bild klicken)
Und damit nicht genug. Es gibt für einen und denselben Inhaltsstoff mehrere Bezeichnungen. So tauchen auf den Etiketten der Kosmetikprodukte verschiedene Begriffe für Mineralöle auf: Petrolatum (Ptr), Ceresin (C), Cera Microcritallina (CM), Ozokerite (O), Parrafin (P). Parrafinum Liquidum (PL). Oft wird auch schlicht Mineral Oil deklariert.
Das hängt mit den angewendeten industriellen Prozess zusammen, der bei der Bearbeitung der Rohöle verwendet wird.
Es ist möglich, die im Rohöl enthaltenen gesättigten Kohlenwasserstoffe abzutrennen und als Wachse in reiner Form zu isolieren. Es ist möglich Weißöle herzustellen, bei denen aromatische Verbindungen nur in Spuren enthalten sind.
Wenn Petrolatum beispielsweise höhere Anteile im Produkt einnimmt, stellt es eine mögliche Quelle für MOAH-Verunreinigungen im %-Bereich des kosmetischen Produkts dar. Der Grund: es ist ein Gemisch aus einem flüssigen Mineralölprodukt mit aromatischen Bestandteilen und Wachs.
Gesegnet sei das Smartphone! Eine App könnte schon im Laden, mit sofort-Informationen Abhilfe schaffen und die Geheimnisse hinter der INCI-Bezeichnung entlarven.
Es ist hier eine genauso leicht getrübte Kennzeichnungs-Transparenz, wie bei Angaben zum Gehalt von Salz, NaCl, im verpackten Brot. Da wird oft nur der Natriumgehalt in g/100 g angegeben. Erst wenn man diesen Wert mit 2,5 multipliziert, hat man den Kochsalzwert in Prozent. Warum? Jedoch ab 2016 wird….. Das ist aber eine andere Geschichte.