Dienstag, 25. Juni 2013

Die NSA und die Nahrungsmittel

Wir halten uns für (zumindest) durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, die sich gesund und ausgewogen ernähren wollen. Die Vielfalt der Angebote ist aber gewaltig, von  naturbelassenen Nahrungsmitteln bis hin zu den  industriell verarbeiteten. Dementsprechend vielfältig sind auch die Auswahlmöglichkeiten.

Gesunde Lebensmittel
In Kenntnis ihrer „inneren Werte“ gibt es für naturbelassene Nahrungsmittel seit Jahrzehnten wissenschaftliche Belege, dass sie der Gesundheit langfristig nutzen. Sie werden nicht beworben und trotzdem weiß der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, was er an ihnen hat.

Anders verhält es sich mit den industriell verarbeiteten Nahrungsmitteln. Die Problematik ist hier viel komplexer. Zum Glück werden wir damit nicht allein gelassen. Es gibt nationale und EU-weite Unterstützung.
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, dem deutlich gestiegenen Interesse der Verbraucher an nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel  Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund legte sie zum Schutz der Verbraucher vor irreführenden Nährwert-Angaben und irreführender Werbung zu gesundheitsbezogenen Aussagen einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.

Die ursprünglich zur Kennzeichnung des Gehalts an Nährstoffen geplante "Ampelkennzeichnung“ - rote, gelbe und grüne Punkte - erhielt rotes Licht. Sie sei irreführend. Wie die DGE seinerzeit zutreffend bemerkte: wie sollte den Fettgehalt eines Nahrungsmittels bewertet werden, das hauptsächlich aus ernährungsphysiologisch hochwertigem Rapsöl besteht?  Grün für den hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren, und gleichzeitig rot wegen des hohen Fettgehaltes? Welche Referenzperson wird gewählt, Kinder oder Erwachsene, Männer oder Frauen?

Da die Brüsseler Kontrahenten große Stücke auf den Verbraucher und seine Verständigkeit halten, kamen sie zu dem Schluss, ihm eine Verordnung zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mit detaillierten zahlenmäßigen Informationen zumuten zu können.
Diese nun geltende, numerische Kennzeichnung umfasst neben Brennwert, Angaben  zum Gehalt an  Nährstoffen -Kohlenhydraten, Proteinen, Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz auf 100g oder 100ml Produkt- auch Angaben zum Anteil dieser Stoffe an der „empfohlenen Tageszufuhr“ (GDA =  guideline daily amount). Als Bezugsgröße wurde die GDA  einer erwachsenen Frau zugrunde gelegt.
Diese Angaben sind auf Verpackungen  in einer gut lesbaren, mindestens 1,2 Millimeter großen Schrift anzubringen.
Quelle: bmelv.de
Nach Ablauf einer Übergangsfrist werden die Vorschriften ab dem Jahr 2016 verpflichtend.

Nicht nur, dass alle, die einkaufen gehen, ein Problem mit der bereits verwendeten  „gut lesbaren mindestens 1,2 Millimeter großer Schrift“ haben -  eine wahre Zumutung für die normale Sehstärke!
Verbraucherschützer bemängeln die geringe Übersichtlichkeit der Nährwerte-Angaben, wie auch die Tatsache, dass Angaben für Kinder oder ältere Menschen fehlen, wurde doch als Referenzperson  eine erwachsene Frau gewählt.

Der irreführenden Werbung zu besonderen gesundheitsfördernden und / oder krankheitsverhindernden Eigenschaften von Nahrungsmitteln wurde mit der „Health-Claims“-Verordnung vom 14.12.2012 einen gesetzlichen Riegel vorgeschoben.  Die meisten der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassenen Claims beziehen sich auf Vitamine und Mineralstoffe. Aber es wurden beispielsweise auch Phytosterine / Pflanzensterine zugelassen. Da  diese nachgewiesenermaßen den Cholesterinspiegel senken, dürfen die mit Pflanzensterinen versetzten Nahrungsmittel weiterhin so beworben werden.

Die zugelassene Werbung für Vitamine und Mineralstoffe bedeutet, dass der Hersteller sie lediglich verwenden darf, wenn  eine in der Verordnung festgelegte Mindestmenge in seinem Lebensmittel enthalten ist. Aber dann! Dann darf der Lebensmittelhersteller mit einem Bündel an Claims werben, wofür sein Produkt gut ist: für das Immunsystem, Blutgefäße, Knochen, Zähne, Zahnfleisch, Haut, Nervensystem, Stoffwechsel und die Seele, als Schutz vor Müdigkeit und oxidativen Stress.
Dass auf diese Weise auch Zucker- und Fettbomben aufgewertet werden können, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Die Konsequenzen für die Verbraucher bleiben nicht aus, z. B. dadurch, dass Übergewicht die Risiken für Herz-Kreislauferkrankungen erhöht.
Außerdem, wer häufig zu angereicherten Produkten greift, der riskiere damit unter Umständen eine Überversorgung mit bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen und bringe seinen Stoffwechsel aus dem Gleichgewicht, so die Verbraucherschützer.

Umstritten bleiben ebenfalls Lebensmittel, die wirksame Mengen an Pflanzensterinen in einer Tagesration enthalten, und eigentlich nur für Personen mit erhöhten Cholesterinwerten geeignet sind. Wie aber eine deutschlandweite repräsentative Befragung der Verbraucherzentralen und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ergab, bleiben Warn- und Gebrauchshinweise bei der Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatz von Pflanzensterinen unbeachtet. Sie werden regelmäßig von jedermann verzehrt, selbst von Vorschulkindern.

Trotz guter Absichten scheinen die EU-weiten regulatorischen Vorschriften für wissenschaftlich belegbare Nährwert-Angaben in Lebensmitteln unerwünschte Nebeneffekte aufzuweisen.

Mit den Health-Claims steht der Hersteller auch vor der Herausforderung, seine Werbung zu gesundheitsbezogenen Eigenschaften von Nahrungsmitteln an zugelassene Werbeaussagen anzupassen. Eine gewisse Kreativität, eine flexible Formulierung, „flexibility of wording“,  wird von der EU sogar erlaubt, allerdings ohne dass dabei der Bedeutungsinhalt der Aussage verloren geht.
 Inwiefern in neuformulierten Aussagen wie

 „fördert das Wohlbefinden“, „steigert die Leistungsfähigkeit“, „Dein Magen wird sich freuen“, „Was macht… die aus? Finde es raus“, „stärkt den Tag“, „Der Morgen macht den Tag“, „Frischer, Lecker, Leichter“, „Für Dich gebacken“……

der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher einen für den Produkt spezifischen Bedeutungsinhalt erkennen kann, wird zum Rätsel.
Ob durch den kreativen, fantasievollen Umgang mit den Health Clams -Vorschriften die Grenze des Erlaubten überschritten wurde? Fantasien sind nicht angreifbar, und sie kennen auch keine Grenzen.

Wie aber die Verbraucher vor Risiken schützen, entstanden trotz  Einhaltung gesetzlicher Vorschriften,  wie die fantasievolle Überschreitung des Erlaubten samt Konsequenzen abwehren?
Maßnahme, dein Name ist PROPHYLAXE.

Lebensmittel-Behörden kontrollieren zwar die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Und das BfR bewertet aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse die Risiken beim Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Es ist jedoch keine Prophylaxe!
Das Internet
Warum sich nicht in diesem Zusammenhang die Errungenschaften der IT-Kommunikationstechnologie zu Nutze machen und i. S. d. der NSA ein Organ namens NSA für den Bereich Lebensmittelindustrie ins Leben rufen?  NSA = Nutrition Security Agency bzw. BNS = Bundesamt für Nahrungsmittel Sicherheit.
IT-Kommunikationsprofis könnten auf Glasfaser zugreifen, um an Daten zu gelangen. Mit der Operation könnten Telefongespräche der Beteiligten gespeichert werden, und E-Mails und Inhalte aus ihren Netzwerken und aus sozialen Netzwerken, wo manche Vorlieben preisgegeben werden. Damit würden Informationslagen geschaffen, die eine bessere Analytik der Gefahreneinschätzung zulassen, was wiederum effektive,  prophylaktische Gegenmaßnahmen ermöglichen würde.

Wozu sonst sind Ausspähprogramme gut, wenn nicht zu unserem aller Wohl?