Lange Zeit hatte das Cannabis seinen Bekanntheitsgrad Tatsachen zu verdanken, dass es zur Herstellung von Produkten für den Industriebedarf und zur Gewinnung von Rauschmitteln wie Haschisch und Marihuana (aus getrockneten Blättern, Blüten und Blütenständen) diente.
Im Laufe der Zeit haben weltweite Studien zu der Annahme geführt, dass Cannabis ein sehr breites therapeutisches Spektrum haben könnte.
In diesem Sinne wurden Hunderte Bestandteile von Cannabis, sogenannten CANNABINOIDEN, identifiziert. Unter den Cannabinoiden, denen derzeit hauptsächlich therapeutische Effekte zugeschrieben werden, sind CANNABIDIOL, (CBD) und TETRAHYDROCANNABINOL, (THC).
Bei der Gewinnung von Cannabis-Produkten für medizinische Zwecke spielt die Hanfsorte eine große Rolle. Es gibt verschiedene Sorten, die entweder einen höheren Gehalt an nicht psychoaktivem / nicht berauschendem CBD oder aber an psychoaktivem /berauschendem THC haben.
So beispielsweise hat die Sorte CANNABIS Indica einen höheren Gehalt an CBD, die Sorte CANNABIS Sativa einen höheren Gehalt an THC zu CBD.
Vor diesem Hintergrund empfahl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Mitgliedsstaaten der UN eine Neueinstufung von Cannabis.
Und der Rat der EU hat im Vorfeld der Abstimmung auf UN-Ebene beschlossen, Empfehlungen der WHO zu folgen – also dafür zu stimmen, dass Cannabis neugestuft werden soll. Ziel der Neustufung war wohlgemerkt nicht, die Tür für Cannabis als Genussmittel aufzustoßen, sondern den medizinischen Mehrwert von Cannabis und der in der Pflanze enthaltenen Cannabinoiden anzuerkennen.
In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit 2017 legal. Der Anbau und der Vertrieb werden dabei von der am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelten Cannabisagentur überwacht, die Abgabe erfolgt über Apotheken.
Mittlerweile ist Cannabis in verschiedenen Ländern entkriminalisiert. Derzeit haben Portugal, die Niederlande, Spanien, die Schweiz, Russland, Tschechien, Belgien und Jamaika Regelungen getroffen, die Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis in kleinen Mengen höchstens als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Die Niederlande sind Vorreiter in Sachen Cannabis: Seit 1976 sind Besitz, Konsum und Verkauf von bis zu fünf Gramm in "Coffee Shops" erlaubt. Anbau und Verkauf im großen Stil sind verboten, in diesem Bereich sind vor allem kriminelle Banden tätig.
Die Niederlande waren 2003 auch das erste Land der EU, das die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubte.
Und es ist kein April-Scherz: Seit dem 1. April ist in Deutschland der Cannabiskonsum entkriminalisiert!
Mit anderen Worten: Seit dem 1. April ist in Deutschland der Cannabiskonsum für Erwachsene legal.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
• Verkauf für Erwachsene ab 18 Jahren
• Verkauf soll kontrolliert werden
• Verkauf nur in lizenzierten Geschäften (in den Modellregionen)
• Bis zu drei Pflanzen sollen Privatpersonen für den Eigenanbau erlaubt werden
Ziel des Gesetzes: die kontrollierte Abgabe an Erwachsene und gleichzeitig den maximalen Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Pro Tag dürfen nun an Erwachsene maximal 25 Gramm Cannabis, pro Monat 50 Gramm abgegeben werden. Die Abgabe an Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, bleibt beispielsweise der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis für Minderjährige verboten und die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige eine Straftat.
Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben.
Vor diesem Hintergrund soll in einem ersten Schritt bundesweit der private Eigenanbau und der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen / Cannabis – Clubs ermöglicht werden.
Über diese Anbauvereinigungen soll Cannabis nur an Mitglieder zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden dürfen.
In einem zweiten Schritt soll auch der kommerzielle Anbau, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften im Rahmen eines regionalen Modellversuchs ermöglicht werden. Das Projekt soll fünf Jahre lang laufen.
Dadurch sollen die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt untersucht werden.
Die Hanfpflanze namens Cannabis hat es weit gebracht: Von einer Industrie-Nutzpflanze über Produkte für medizinische Zwecke zum legalen Genussmittel.
Und das Genussmittel CANNABIS darf nun laut CANNABIS-GESETZ öffentlich genossen werden.
Das Gesetz sieht jedoch auch vor, wo CANABIS nicht genossen werden darf.
So z. B, im Abstand von rund 100 m zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten. Der Nachweis zu dem „gesetzlichen Abstand“ liegt im Einzelfall bei den Behörden.
Oder: Laut Gesetz ist beim Besitz von Cannabis das Gewicht maßgebend, ob es zu zum Strafmaß kommen muss: 21g sind erlaubt, ab 30g wird der Fall als Straftat gewertet. Geht es beispielsweise um 21,9 oder 30,05 g? Analytische Waagen werden benötigt.
Die Kontrollbehörden sind nicht zu beneiden.
Und es gibt noch weitere offenen Fragen.
Aber „Kommt Zeit, kommt Rat“! Denn laut Bundesregierung soll das Gesetz und damit das legale Cannabis - Rauchen auf gesellschaftliche Auswirkungen überprüft werden. Nach zwei Jahren soll ein Zwischenbericht veröffentlicht werden, nach vier Jahren ein Abschlussbericht.
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