Quelle: Wikipedia |
Viren sind nichts anderes als die kleinsten und einfachsten , sich selbst reproduzierbaren Einheiten / Partikeln. Sie sind auf lebenden Wirtstellen angewiesen, besitzen keinen eigenen Stoffwechsel und gehören einer bestimmten Größenordnung an.
So auch die Coronaviren mit ihren 120 bis 160 nm große Viruspartikeln, die sowohl Tieren als auch Menschen infizieren und beim Menschen vor allem Erkrankungen der Atemwege auslösen. Coronaviren haben sehr unterschiedliche Übertragungsfähigkeiten. So können sie über TRÖPFCHENINFEKTION und durch KONTAKT- Haut- oder Schleimhautkontakt oder über infizierte Gegenstände, Lebensmitteln übertragen werden – aber auch über eine SCHMIERINFEKTION, d.h. eine Übertragung des Krankheitserregers durch Berührung eines Gegenstandes oder Menschen.
Als wahrscheinlicher Ursprung für Coronaviren gelten die Fledermäuse. Zahlreiche ihrer Vertreter übertragen den Erreger auf andere Tierarten, die wiederum die Übertragung auf Menschen ermöglichen.
Quelle:Wikipedia |
Ein genetisch mit dem SARS-CoV eng verbundenes Virus, das MERS-CoV führte 2012 erneut zu schweren Erkrankungen des Respirationstrakts, insbesondere im mittleren Osten. Daher der Name der Erkrankung Middle East Respiratory Syndrome / Mittlerer-Osten-Atemwegsyndrom.
Nun wurde im Dezember 2019 ein neues mit dem SARS-CoV verwandtes Virus identifiziert, das SARS-CoV-2, das für die ursprüngliche Epidemie der Lungenerkrankung COVID-19 in der chinesischen Provinz Hubei verantwortlich ist, die sich dann über die chinesischen Grenzen hinaus zur aktuellen Pandemie entwickelte..
Auch COVID-19 löst eine Erkrankung der Atemwege aus, die schwere und schwerste Folgen haben und sogar zum Tode führen kann. Hinzu kommt, dass es gegen COVID-19 derzeit weder antivirale Medikamente, noch einen Impfstoff gibt.
COVID-19 erreichte Deutschland Ende Januar 2020.
Von Anfang an verfolgten die Anstrengungen von Regierung, Behörden des Gesundheitssystems in Deutschland das Ziel, die rasante Zunahme täglicher Neuinfektionen zu verlangsamen. Eine wichtige Maßnahme dabei: die Reduzierung sozialer Kontakte. Damit könne laut RKI eine Überlastungen im Gesundheitssystem vermieden, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdeten Gruppen getroffen sowie die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen ermöglicht werden.
Die Empfehlungen des RKI umfassen eine 3-Stufen Strategie.
Eindämmung
Schutz besonders gefährdeter Personen
Folgenminderung weiterer negativer Auswirkungen auf die Gemeinschaft
Robert-Koch-Institut |
So gab es beispielsweise ein junger Mann in Baden-Württemberg, der nach einem Aufenthalt in Mailand zurückkehrte und positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Oder die Mitarbeiter des Auto-Zulieferers WEBASTO in Bayern. Sie hatten während verschiedener Meetings Kontakt mit einer Chinesin, die zurück in China positiv auf Coronavirus getestet wurde. Und dann gab es das NRW-Cluster nach dem Karneval.
Um die Ausbreitung des Virus in solchen Fällen zu verhindern, sei i. S. der Eindämmungsstrategie/(Containment) notwendig, die Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Dies gelinge, wenn die ermittelten Kontaktpersonen von Erkrankten für die Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) in häuslicher Quarantäne untergebracht werden.
Da aber immer mehr Fälle in Deutschland auftraten, die nicht mehr auf einen bereits bekannten Fall zurückgeführt werden konnten, musste die Eindämmungsstrategie geändert werden. Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern, sollten sich die Maßnahmen i.S. d. Schutzstrategie /(Protection, Schutz von Risikogruppen) stärker auf den Schutz von Gruppen konzentrierten, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Dabei zielen die Maßnahmen auf Reduzierung von sozialen Kontakten, um Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich so weit wie möglich zu vermeiden.
In dieser Phase wurden Schulen und Kitas bundesweit geschlossen und mehrere Bundesländer schränkten das öffentliche Leben noch weiter ein.
Aber, obwohl Menschenansammlungen nur mit einem bestimmten Anzahl an Teilnehmern erlaubt war, versammelten sich wie gehabt viele Menschen in manchen Parks und öffentlichen Plätzen, eng beieinander stehend, trotz der Ansteckungsgefahr- und die „Friday for Future“- Jugend feierte öffentliche „Corona-Partys“.
Dann kam der Tag (17.03.2020), an dem das RKI die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland nicht mehr als „mäßig“ sondern als „hoch“ einschätzte. Das soll heißen, dass mit den im Rahmen der Folgenminderungsstrategie /(Mitigation) eingesetzten Maßnahmen einen Anstieg unkontrollierter Fälle zu verhindern gelte, um weitere negative Auswirkungen auf das soziale Leben möglichst gering zu halten. Dafür sei die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Quelle:Wikipedia |
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Die hier genannte Geltungsdauer für diese Maßnahmen gilt allerdings nicht mehr
Denn solange sich die Ausbreitung des SARS-CoV-2 in Deutschland nicht deutlich verlangsamt, will die Regierung keinen Zeitplan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität vorlegen.
Hintergrund: Sollten die Kontaktbeschränkungen nach Ostern gelockert werden, könnte der Höhepunkt der Corona-Epidemie bereits Anfang Juni erreicht sein. Das zeigen Berechnungen von Wissenschaftlern der Uni in Mainz und Hamburg.
Rund 1,1 Millionen Deutsche würden dann mit dem Coronavirus infiziert sein. Nach einer Phase, in der die Fallzahlen sinken würden, gingen sie voraussichtlich im August gegen null.
Von den 1,1 Millionen Infizierten würde ein Großteil die Krankheit überstanden haben. Die genesenen bilden Antikörper und haben folglich einen Immunschutz.
Diese Entwicklung von Immunitäten durch Auseinandersetzung mit dem Virus, von manchen Fachleuten „HERDENIMMUNITÄT“, von anderen „NATÜRLICHE IMMUNITÄT" genannt, hat einen Haken: Bei den heutigen Kenntnissen über das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 könne man noch nicht sagen, wie lange die gewonnene Immunität dauert.
Sollten die Kontaktbeschränkungen beibehalten werden, verschiebe sich der Höhepunkt der Krise um einen Monat.
So gesehen, ist 1 Woche nach Einführung des Maßnahmen kein Ende der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie in Deutschland in Sicht.
Medienberichten zufolge haben die Innenminister von Bund und Ländern am 29.03.2020 nach einer Telefonkonferenz die strikte Einhaltung der bestehenden Maßnahmen gefordert. Im Kampf gegen das Virus müssten die Kontaktbeschränkungen fortgeführt und durchgesetzt werden.
Und es ist gut so, denn es gibt Lichtblicke!
Am Sonntagabend, dem 29.03.2020, gab es 58.639 bestätigte Infizierte und 455 Tote. Das seien rund 10.000 Infizierte und 139 Todesfälle mehr als am Freitagabend. Die ZAHL der NEUINFIZIERTEN GING aber ZURÜCK. Waren es laut Behördenangaben von Mittwoch zu Donnerstag noch 5.800 neue Fälle, waren es von Samstag zu Sonntag nur noch 4.400.
Die am Dienstag, 31.03.2020, mit Corona bestätigten Infizierten stieg auf 62.500. Das sind rund 3.900 (3.963) Infizierte mehr als noch am Sonntagabend.
Demzufolge geht die Zahl der Neuinfektionen den 4. Tag in Folge leicht zurück.
Eine große ANTIKÖRPER STUDIE soll laut „Spiegel“ vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig in Zusammenarbeit mit den Deutschen Zentrum für Infektionsforschung, die Blutspendedienste, der NAKO-Gesundheitsstudie, dem Robert Koch-Institut und dem Institut für Virologie der Berliner Charité durchgeführt werden.
Die Wissenschaftler hoffen, ab April die ersten von geplanten mehr als 100.000 Blutproben auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersuchen zu können. Anschließend soll die Testung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um den weiteren Verlauf der Pandemie zu überwachen.
Erste Resultate werden für Ende April erwartet. Die Studienergebnisse könnten auch EINFLUSS darauf haben, WIE LANGE die von der Bundesregierung BESCHLOSSENEN KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN aufrechterhalten werden.
Neben den eingesetzten Maßnahmen, welche einen Anstieg unkontrollierter Fälle verhindern sollen, erwägt die Bundesregierung im Rahmen der Folgenminderungsstrategie das Corona-Virus durch ausgeweitete Tests unter Kontrolle zu bekommen - mithilfe von Smartphone-Daten, aber ohne Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.
Wie eine datenschutzkonforme Lösung aussehen könnte, beschreibt der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in der „WirtschaftsWoche“. Jeder hätte die Daten, wen er getroffen hat, zunächst auf seinem Handy und könnte sie im Falle einer Infektion teilen. Dabei würde eine freiwillig installierte App über die Bluetooths-Kennung registrieren, welche anderen Smartphones mit ebenfalls installierten Anwendungen in der Nähe waren.
Im Rahmen des Projekts Pan European Privacy Protecting ProximityTracing, / Paneuropäische Datenschutz-Kontrollverfolgung, PEPP-PT, arbeiten Behörden und Wissenschaftler aus verschiedenen europäischen Ländern an einer App, mit der Infektionsquellen verfolgt werden können.
Ein starker Entschluss verwandelt mit einem Schlage äußerstes Unheil in einen erträglichen ZustandStendhal