Mittwoch, 15. April 2015

Erklärung über die Aufklärung

123rf: Allergene Lebensmittel

Am 13.12.2015 ist die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) i. Kr. getreten, die Verordnung, die auf EU-Ebene mit klaren Kennzeichnungsregelungen für vereinheitlichte, transparente, verständliche und zugleich verbesserte  Informationen über den Inhalt, die Eigenschaften und Qualität der Lebensmittel sorgt.
So wurden  tatsächlich mit der LMIV (u. a.) gleichzeitig 2 kritische Sicherheitslücken geschlossen, indem die Angaben über  Allergene und die Angaben über unverträgliche Zusatzstoffe auf unverpackte Lebensmittel (lose Ware) verpflichtend geworden sind.
Wikipedia: Roggenmischbrot
123rf: Brot mit Erdnussbutter

Diese Angaben müssen nun gemacht werden
-    bei der losen Abgabe im Lebensmittelhandel (ob beim Bäcker, Metzger, am Obststand, an der Käsetheke oder in der Eisdiele)  und zwar in Aushängen oder Schildern, auf denen auch der Preis vermerkt ist
-    in Kantinen, Mensen oder anderen Orten der Gemeinschaftsverpflegung auf einen Aushang mit entsprechenden Hinweisen
-    in Restaurants und Imbissbuden auf der Speisekarte mit  entsprechenden Fußnoten
-    beim Einkauf im Internet-Handel in den Angebotslisten

Als Möglichkeit zur Umsetzung der neuen Kennzeichnungen auf unverpackte Ware in Gaststätten /Restaurants wird die Darstellung der verpflichtenden Allergen-Angaben mit Buchstaben, die der potentiell  unverträglichen Zusatzstoffe mit Zahlen angesehen. Der Auszug* (unten) aus einem rechtsunverbindlichen Musterbeispiel  für SPEISEKARTEN veranschaulicht es.
123 rf:Mango, Nudelsalat,Schweinefilet

Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind tatsächlich keine Modekrankheiten.
Deswegen wird es auch argumentiert, dass die Kennzeichnung von Allergenen und unverträglichen Zusatzstoffen auf lose Ware der Beginn einer wunderbaren Ära für die Lebensmittelallergiker und viele von Lebensmitteln-Unverträglichkeiten geplagten Menschen einläutet.

123 rf
123 rf:Capuccino
Diese Kennzeichnungen richten sich an alle am Markt Beteiligten. Ob
sie die spezifischen Zielwerte zutage fördern können, wird sich herausstellen.

Denn  wenn auch die Anbieter ihrer Dokumentationspflicht nachkommen, wird damit eine gewisse Unsicherheit nicht aus der Welt geschafft. Das unsichere Glied in der Kette von Herstellern, Händlern, Verbrauchern ist der Verbraucher, gerade derjenige, für den der gewaltige Kennzeichnungsaufwand betrieben wird.
123 rf: Wiener Schnitzel

Nach einigen Studien schätzt man beispielsweise, dass während ungefähr eine von drei Personen glaubt, auf bestimmte Lebensmittel "allergisch" zu sein, liegt die tatsächliche Verbreitung von Lebensmittelallergien bei nur rund 2% der erwachsenen Bevölkerung. Bei Kindern ist die Häufigkeit mit 3 bis 7% höher. Obwohl normalerweise 80 bis 90% der Kindheitsallergien auf Ei und Kuhmilch verschwinden können, pflegen Allergien auf Nüsse, Hülsenfrüchte, Fisch und Schalentiere bei betroffenen Personen während des ganzen Lebens anzuhalten.

Wie die Ergebnisse einer Umfrage von 2014 über die Häufigkeit von Lebensmitteln-Unverträglichkeiten  in der deutschen Bevölkerung ergaben, gibt es auch hier große Diskrepanzen zwischen Selbsteinschätzung des Befragten  und dem Anteil tatsächlich Betroffener zu verzeichnen. Die Ergebnisse der Befragung zeigten zwar bei Laktoseunverträglichkeit / -intoleranz  Übereinstimmung zwischen Selbsteinschätzung und dem tatsächlich Betroffenenanteil: 16 % zu 15 %. Bei Fruktoseunverträglichkeit / -intoleranz waren schon große Abweichungen - 10 % nach Angaben der Befragten zu  33 % Anteil der tatsächlich  Betroffenen, genauso bei Histaminunverträglichkeit /- intoleranz  mit 11% Selbsteinschätzung zu  3 % von Gesundheitsexperten geschätzter Anteil der Bevölkerung. Die größte Diskrepanz erwies sich bei den Angaben über  Glutenunverträglchkeit /-intoleranz: während 9 % der Befragten glaubten darunter zu leiden, liegt der tatsächliche Anteil bei  0,4 %.

Vor diesem Hintergrund und Anbetracht der Tatsache, dass sowohl die am Markt befindlichen Produkte als auch die Verbrauchererwartungen einem Wandel unterliegen, könnte eine immer aktualisierte Darlegung in der Sache „Unser täglich Brot & Co.“ als Orientierungshilfe zu besserem Verständnis  der Zusammenhänge dienen, und im Fall von Rechtsstreitigkeiten sogar für Gerichte zur Verfügung gestellt werden. Diese Darlegung könnte ggf. in Restaurants /Gaststätten der Speisekarte beigelegt werden, als

Erklärung über die Aufklärung

Ich (wir) erkläre(n) hiermit, dass ich (wir) über die gesundheitlichen Risiken der angebotenen Speisen und Getränke von

XY (dafür Zuständigem)

aufgeklärt wurde(n).

Ich (wir) wurde(n) hingewiesen auf

-    die Art der potentiellen Allergene und potentiell unverträglichen Zusatzstoffe
-    ihre Kennzeichnung mit Buchstaben bzw. Ziffern am Produkt und Getränk
-    Erläuterung der am Produkt und Getränk angebrachten Kennbuchstaben / Kennziffern in der Fußnote der Speisekarte.

Ich (wir) wurde(n) darauf hingewiesen, dass

-    genaue Erkenntnisse über eigene ungünstige Reaktionen auf Lebensmittel unabdingbare Voraussetzungen zur Abwehr von gesundheitlichen Schäden  sind
-    bei Unklarheiten bezüglich der Allergene und Zusatzstoffe  im Angebot auf der Speisekarte  die Bedienung verpflichtet ist, auf Nachfrage die notwendigen Informationen bereit zu halten oder sie mindestens einzuholen.

Ich (wir) gebe(n) meine (unsere) Erlaubnis für die Speicherung meiner (unserer) Daten, um meine (unsere) selbstbestimmte Bestell-Entscheidung verstärkt zu ermöglichen.

Geschäftsführung

Datum                                                                Unterschrift
                                                                        Antioxia Senfa         Seller Farba    

Verstärkte Möglichkeiten bei selbstbestimmter Bestell-Entscheidung. Das würde uns wirklich gut tun, wo das Leben ja sonst so voller Unmöglichkeiten ist!

* Auszug


S P E I S E K A R T E
Menge
Preis



Vorspeisen


Salat „Rhodos“, grüner Salat mit Feta, Oliven, Zwiebeln und Tomaten in Joghurtdressing 3,6,g

0, 00 €
Gemischter Blattsalat mit Kräuterdressing 3

0,00 €
Toast Hawaii (Vorderschinken) 7,11,a,g

0,00 €
Kleine Sushi – Auswahl (Lachs, Eistich, Gurke, Thunfisch, Surimi (Krebsfleischimitat) mit Wasabi und Gari (Ingwer) 1,2,3,11,12,16,b,c,d,l

0,00 €
……….


Suppen


Hühnersuppe mit Nudeln  4,a,c,i

0,00 €
Brokkolicrèmesuppe mit Kräutercroutons  4,8,a,g

0,00 €
……….


Hauptspeisen


Tortellini „Emiliana“ 2,4,7,a,c,g

0,00 €
Schnitzel Wiener Art (vom Schwein) mit Pommes 2,3,4,a,c,g

00,00 €
Kinderteller „Käpt‘n Crusty“, Spagetti mit Fischstäbchen in Tomatensauce 2,4,a,c

0,00 €
……..


Desserts


Gemischtes Eis 1,8,11,c,g

0,00 €
Bayerisch Crème an Heidelbeerspiegel mit Mandeltarte 11,a,c,g

0,00 €
……..


Nichtalkoholische Getränke


Cola 1,3,9, Fanta 1,3
0,3l
0,5l
0,00 €
0,00  
Cola light 1,3,9,12
0,3l
0,00 €
Energydrink 1,9,10,11,15
0,2l (Dose)
0,00 €
…….


Heißgetränke


Cappuccino 8,g
Tasse
0,00 €
Kaffee (schwarz)
Tasse
Haferl
Kännchen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
…….


Alkoholische Getränke


Bier


Fassbier (Helles )a
0,5 l
Maß
0,00 €
0,00 €
Fassbier (Hefeweizen) a
0,5 l
Maß
0,00 €
0,00 €
…..


Wein


Weißwein


2012er Weißwein (Marke/Herkunft),
Qualitätswein c,m
0,2l
0,75l
0,00 €
00,00 €
Rotwein


2013er Rotwein (Marke/Herkunft), Qualitätswein, herb g,m
0,2l
1l
0,00 €
00,00 €

Zeichenerklärung
Zusatzstoffe:
1 = mit Farbstoffen, 2 = mit Konservierungsstoffen, 3 = mit Antioxidationsmittel, 4 = mit Geschmacksverstärkern, 5 = geschwefelt , 6 = mit Schwärzungsmittel, 7 = mit Phosphat, 8 = mit Milcheiweiß, 9 = koffeinhaltig, 10 = chininhaltig, 11 = mit Süßungsmitteln, 12 = enthält eine Phenylalaninquelle, 13 = gewachst, 14 = mit Nitritpökelsalz, 15 = Taurin, 16 = Tartrazin (kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinflussen)
Allergene:
a = glutenhaltiges Getreide (Art des Getreides angeben), b = Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse, c = Eier und Eierzeugnisse, d = Fisch und Fischerzeugnisse,
e = Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse, f = Sojabohnen und Sojabohnenerzeugnisse, g = Milch und Milcherzeugnisse, h = Schalenfrüchte und Schalenfruchterzeugnisse (Mandeln, Haselnüsse, Cashewnüsse, Walnüsse, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- und Queenslandnüsse), i = Sellerie und Sellerieerzeugnisse, k = Senf und Senferzeugnisse, l = Sesamsamen und Sesamerzeugnisse, m = Schwefeldioxid und  Sulfide, n = Lupinen und Lupinenerzeugnisse, o= Weichtiere und Weichtiererzeugnisse.