„Honi soit qui mal y pense“ würden die Franzosen sagen! Es ist genauso zutreffend auf Deutsch: „Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt“.
Vor dem Hintergrund eines zeitgleich verlaufenden Ereignisses - des Halbfinalspiels Deutschland / Italien, Anpfiff 20. 45 Uhr - wurde Ende Juni im Bundestag um 20.51 Uhr Punkt 21 der Tagesordnung aufgerufen, der das Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens" betraf. In der Rekordzeit von 57 Sekunden hat dann eine Hand voll von Parlamentariern den Entwurf zur Änderung des Meldegesetzes beschlossen.
Nach dem Gesetzesentwurf können Bürger zwar auch weiterhin vorbeugend Widerspruch gegen eine Weitergabe ihrer Daten einlegen - dieser gilt künftig aber nicht, wenn die Adresshändler vom Amt nur bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.
In der Zwischenzeit tobt in Deutschland die Debatte um das neue Meldegesetz. Und Brüssel kritisiert scharf. Die Bundesregierung distanziert sich. Sie hoffe, dass die ursprünglich von der Regierung selbst im Gesetzesentwurf eingebrachten und vom Bundestag geänderten Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren i. S. d. im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen doch noch geändert werden, und der Datenschutz darin einen größeren Raum erhalte.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst über das neue Gesetz entscheiden.