Die medikamentöse Therapie gehört zu den wirksamsten und am häufigsten angewendeten ärztlichen Therapien.
Was heißt eigentlich ein Arzneimittel?
„Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder die im oder am menschlichen Körper angewendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen -/§ 2 Absatz 1 AMG/ Arzneimittelgesetz.
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Oder kurz gesagt: Arzneimittel in ihren vielfegten Zubereitungen gehören zu den wirksamsten und am häufigsten angewendeten ärztlichen Therapiemöglichkeiten. Diese medikamentöse Therapie soll krankhafte Beschwerden lindern oder heilen oder verhüten. Dabei soll sie allerdings nicht nur nutzen, sondern auch sicher sein.
Nun können die Arzneimittel NEBENWIRKUNGEN und WECHSELWIRKUNGEN haben.
NEBENWIRKUNGEN sind unbeabsichtigte schädliche Reaktionen, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimittels auftreten.
In den Beipackzetteln wird die Häufigkeit der Nebenwirkungen angegeben. Sie beruhen auf den Ergebnissen von klinischen Studien. Sie können, aber müssen nicht auftreten.
Diese Darstellung von Nebenwirkungen im Beipackzettel berücksichtigen jedoch nicht die Nebenwirkungen, die beispielsweise nach einer Überdosierung, falscher Anwendungsart oder einer nicht bestimmungsgemäßen Anwendung auftreten.
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Nach Schätzungen der WHO sollen in den Industriestaaten bis zu 10 Prozent aller Krankenhausaufnahmen auf derartige unerwünschte Neben – und Wechselwirkungen zurückzuführen sein.
Vor diesem Hintergrund betont die WHO die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.
Ein gutes Mittel dafür ist die MEDIKATIONSANALYSE.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapie den AKTIONSPLAN ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT / Aktionsplan AMTS ins Leben gerufen.
Im Rahmen des Aktionsplans AMTS wird u.a. die MEDIKATIONSANALYSE verankert.
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Dabei wird eine fachliche Einschätzung gegeben, ob die Medikamente in ihrer Gesamtheit optimal eingestellt sind. So lassen sich unerwünschte, womöglich sogar gefährliche Wechselwirkungen vermeiden oder Nebenwirkungen abmildern.
Apotheken können außerdem eine zusätzliche Betreuung bei ärztlich diagnostiziertem Bluthochdruck anbieten, wenn Patienten Blutdrucksenker einnehmen.
Darüber hinaus dürfen Apotheker und Apothekerinnen künftig Einweisungen zu Medikamenten zum Inhalieren bei Atemwegserkrankungen geben.
Es werden auch 2 spezielle Dienstleistungen angeboten: für Tumorpatienten, die eine orale Antitumortherapie erhalten und für Personen, die nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen haben, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen.
Die Krankenversicherungen tragen seit Mitte Juni dieses Jahres die Kosten für die Medikationsberatungen, und zwar einmal pro Jahr für alle, die dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen.
Die Medikationsberatung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker erbracht werden, wenn diese beziehungsweise dieser zuvor die erforderlichen Kenntnisse erworben hat.
Der Patient muss der Apotheke schriftlich bestätigen, dass er die Voraussetzungen zum Erhalt der Dienstleistung erfüllt.
Zeigt eine Person Interesse an einer Medikationsanalyse, wird ein Termin für ein Gespräch vereinbart.
Zum Termin muss die Person alle ihre Medikamente, auch Nahrungsergänzungsmittel und Präparate der Selbstmedikation, gegebenenfalls vorhandene Medikationspläne oder andere schriftliche Anweisungen sowie etwaige Entlassungsbriefe oder Arztbriefe mitbringen. Von den im Kühlschrank gelagerten Arzneimitteln sollen die Packungsbeilage oder Verpackung mitgebracht werden.
Bei der anschließenden Prüfung der Medikation unter pharmazeutischen Gesichtspunkten der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden dann in der Apotheke unter anderem Anwendungsprobleme, Wechsel- oder Nebenwirkungen oder auch etwaige vorliegende Doppelverordnungen von verschiedenen Ärzten geprüft. So entstehen Empfehlungen, wie der Medikationsplan angepasst werden kann.
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Die Ergebnisse der Medikationsanalyse werden dann in einem Abschlussgespräch besprochen.
Auch der behandelnde Arzt erhält, das Einverständnis der auftraggebenden Person vorausgesetzt, eine aktualisierte Fassung des Medikationsplans sowie einen kurzen Ergebnisbericht.
„Kaum einer, der heute die moderne Medizin kritisiert, wäre ohne sie noch am Leben“
Gerhard Kocher
*7. Februar 1939 in Bern
Schweizer Publizist, Politologe, Gesundheitsökonom, Aphoristiker