Quelle: Wikipedia |
Eine analoge Entwicklung ist heute in unserem digitalen Zeitalter zu beobachten.
Der besagte private Bereich einer Person oder ihre „Privatsphäre“ ist PRIVAT. Betreten verboten!
Sie ermöglicht jedem, ohne äußere Einflüsse sein Recht auf physische und geistige Individualität wahrzunehmen und zu pflegen bzw. zu entfalten. Das Recht auf Privatsphäre gilt in allen modernen Demokratien als Menschenrecht.
Quelle: Wikipedia |
Die digitale Technologie entwickelt sich rasant. Das bedeutet, dass dem Staat für unsere Sicherheit immer neuen Überwachungstechnologien zur Verfügung stehen werden, verbunden mit einer Menge an persönlichen Daten, in einer bis dato unvorstellbaren Maße. Fragt ein Kind seine Eltern was „Privatsphäre“ bedeute, da fällt ihnen die Antwort gar nicht so leicht - auch heute schon nicht.
Und das ist nicht alles!
Digitale Alltagsgeräte, ausgestattet mit Sensoren und einer digitalen Schnittstelle zur Datenübertragung, überschwemmen den Markt. Aus dieser Perspektive betrachtet, wird die Frage nach „Privatsphäre“ besonders schwer zu beantworten sein.
Denn holt man sich Sensoren ins Haus, muss man damit rechnen, dass man selbst viele Daten von sich preisgibt. Eine Kontrolle darüber an welche Anbieter die persönlichen Daten weitergeleitet wurden und was weiter damit passiert, sei oft nicht möglich sagen IT-Experten, Hackerangriffe nicht mitberücksichtigt.
Quelle: Verbraucherzentrale |
Vernetzte Puppen, Teddybären den Kindern schenken, die mit ihnen sprechen oder sogar Monopoly spielen können. Ein wahres Erlebnis!
Verbraucherschützer warnen jedoch vor dem „Internet der Spielsachen“. Denn oft ließe sich nicht nachverfolgen, wie vernetzte Puppen, Teddybären private Daten aus Gesprächen sammelten, analysierten, bearbeiteten, speicherten. EU-Forscher sagen, dass dafür zwar prinzipiell künftig die neue EU - Datenschutzverordnung gelte. Hinweise darauf könnten aber in langen Datenschutzerklärungen versteckt werden, so dass die Eltern sie nicht wahrnähmen.
Es sei jedoch keine Alternative, auf die smarten Spielzeuge zu verzichten. Die Erwachsenen müssten versuchen zu verstehen, wie ein solches Spielzeuge funktioniere und wie Missbrauch verhindert werden könnte. Die Hersteller müssten allerdings verpflichtet werden, Sicherheit nach dem Stand der Technik einzubauen und dies regelmäßig zu kontrollieren - so die Experten.
Ansonsten
könnten interaktive Spielzeuge in Deutschland, die nicht einer
Sicherheitsprüfung standhalten, das Schicksal der Puppe „Cayla“ erleiden: Sie
wurde von der Bundesnetzagentur Anfang des Jahres verboten. Begründung:
Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten
unbemerkt weiterleiten können, würden die Privatsphäre der Menschen gefährden.
Das gelte auch und gerade für Kinderspielzeug.
Quelle: 123rf |
Bepackt mit Laptop, Tüten und Tütchen, mit unterwegs gemachten Besorgungen, muss eine Frau nicht mehr in die Tiefen einer Handtasche nach Schlüssel herumwühlen. Das Smartphone öffnet das Schloss.
Die smarte Heizung kann über eine App auf dem Smartphone gesteuert, Fenster aus der Ferne geöffnet und geschlossen werden.
Haus, Wohnung, können über Bewegungssensoren und Webcams überwacht werden. Registriert der Sensor eine Bewegung, obwohl der Besitzer nicht zu Hause ist, wird eine warnende SMS geschickt.
Was aber, wenn die Smart-Home-Technik von einem Hacker geknackt werde, der dann eine etwaige Alarmanlage lahmlegen, Schlösser öffnen könne …?
Hierbei komme es auf Voreinstellungen des Systeme und gute Informationen an, sagt der IT-Experte.
Quelle:heise.de |
Fitness-Apps und Wearables liefern Informationen über Fitnessdaten, wie z. B. gelaufene Strecke, Puls, Herzfrequenz, Schlafdaten oder über den persönlichen Kalorienverbrauch und die allgemeine Essgewohnheiten. Mit anderen Worten: Diese digitalen Geräte lassen mit ihren Informationen Rückschluss auf (sensible) Gesundheitsdaten vom und für den Nutzer zu.
Bei einer Untersuchung von Fitness-Apps und Wearables hat allerdings die Verbraucherzentrale NRW erhebliche Datenschutzmängel festgestellt.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer informiert kaum einer der geprüften Anbieter Verbraucher in seinen Datenschutzerklärungen ausreichend über die genaue Verwendung dieser Daten. Die Mehrzahl der untersuchten Apps leite die Informationen an weitere Anbieter und binde auch Drittanbieter zur Analyse- und Werbedienste ein. Auch seien die Nutzer nicht im Klaren darüber, wie sicher die Datenübertragung vor ungewolltem Zugriff sei.
Quelle: 123rf |
Mittlerweile gibt es auch eine Reihe von digitalen Haushaltsgeräten, die das Leben erleichtern können.
Der Staubsauger-Roboter ist so ein Gerät.
Durch Sensoren angetrieben kann der Roboter nahtlos durch das Haus navigieren.
Man kann dem Roboter sagen, wann er reinigen soll - sogar, wenn man nicht zu Hause ist!
Man kann den Roboter auf eine Reinigung pro Tag oder bis zu sieben Mal pro Woche vorprogrammieren.
Quelle: Wikipedia |
Das Gerät kann Informationen zur Nutzungsstatistik erfassen und übertragen, beispielsweise zur Anzahl der Sitzungen, zur Geräterkennung, zum Standort. Die nahtlose Navigation durch die Räume ermöglicht die Erstellung einer detaillierten Karte des Zuhauses, die vom Anbieter an andere Smart-Home-Anbieter verkauft werden kann.
Na ja, wir sind nur Menschen und der Mensch lebt nicht von Brot allein. Butterbrot schmeckt besser!
Trotz allem ist die Abkehr von einer smarten Zukunft mit digitalen Alltagsgeräten undenkbar.
Die digitalen Alltagsgeräte bereichern unser Leben, es sind Technologien, die das tägliche Leben unterstützen und erleichtern. Dabei muss man aber die Verletzung der Privatsphäre nicht hinnehmen.
Voraussetzung hierfür sei Experten zufolge vor allem, die Umsetzung einer Sicherheitsphilosophie, die auf einem neuen Ansatz für die Verantwortungsübernahme in digitalen Bereich beruht: die Verursacher der Sicherheitsprobleme müssen die Last ihrer Beseitigung tragen - die Gerätehersteller und die Provider.
I. d. S.
sollten HERSTELLER von vernetzten Geräten,
verpflichtet werden, Sicherheit nach dem Stand der Technik einzubauen und dies regelmäßig zu kontrollieren. Vorhandene Gütesiegel könnten für vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Geräte sprechen,
verpflichtet werden, Sicherheitsupdates anzubieten, für aktuelle aber auch für ältere Versionen der Geräte, die noch im Einsatz sind. Bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht durch den Hersteller, ist dieser für Schäden haftbar zu machen, lehnt ein Anwender ein angebotenes Update ab, trägt er die Mitverantwortung für ein hohes Sicherheitsniveau des Gerätes;
sollten PROVIDER sicherstellen, dass nach dem Stand der Technik
unsichere Geräte eines einzelnen Kunden, nicht die anderen Internetnutzer gefährden können,
Angriffe aus dem Internet nicht bis zum Endkunden eindringen.
Ein neuer Ansatz für die Verantwortungsübernahme bei der Sicherheit vernetzter Geräte, für eine smarte Zukunft, in der ihr Nutzen und die Privatsphäre in friedlicher Koexistenz miteinander auskommen! Es ist ein Ansatz für ein hohes Ziel zum rechten Zweck!
Goethe, Zahme Xenien
„Jeder Weg zum rechten Zwecke, ist auch recht in jeder Strecke“