Mittwoch, 7. Dezember 2016

Was würde Knigge heute sagen?

Adolph Freiherr Knigge/Wikipedia
Es weihnachtet mal wieder, wie jedes Jahr, so auch im Jahr 2016.
In vielen Unternehmen findet in dieser Jahreszeit eine Veranstaltung mit gesellschaftlichem Charakter statt, eine Feier für Mitarbeiter - die Weihnachtsfeier!

Weihnachten  - Fest der Liebe!
 Was würde heute Herr Knigge, der Inbegriff für „Benimmregeln“ im Umgang mit sich selbst und mit Leuten in unterschiedlichsten Situationen, zu einer modernen erotischem Weihnachtsfeier sagen! Denn als Fest der Liebe dürfe sie doch auch erotische Beilagen haben!
Das dachte sich auch eine große Reederei, für die eine Agentur eine Adventsparty unter dem Motto „Planet of Love“ organisierte. Die 300 Angestellten dürften sich bei aphrodisierenden Austern, Striptease -Show und roten Herzen- Dekoration amüsieren.
Oder was würde Herr Knigge zu einer Weihnachtsfeier mit richtigem  sexuellem Touch sagen?
Wie die Weihnachtsfeier des FC Bayern zum Jahrtausendwechsel, als der „Kaiser“ Franz die Gelegenheit nutzte und einen unehelichen Sohn zeugte, der dann auch auf den Namen Noel getauft wurde.

Was würde Herr Knigge dazu sagen? Dank statistischen Ehebungen könnte man Herr Knigge beruhigen.
So ergab eine Umfrage aus dem Jahr 2015 zu den Flirtmöglichkeiten auf der Betriebsweihnachtsfeier, die laut Befragte zu weit gehen würden, folgendes Ergebnis:


        Flirtmöglichkeiten
  Frauen 

   Männer      

Gesamt
One-night-stand
68%
46%
57%
Schmusen
59
46%
52%
Grundsätzlich ein Flirt mit dem/der Vorgesetzten
18%
25%
21%
Küssen
21%
21%
21%
Intensiver Blickkontakt
8%
8%
8%
Eng umschlugen tanzen
6%
8%
7%
Leicht anzügliches Gespräch
5%
8%
6%
Ich finde alle der genannten Flirtmöglichkeiten in Ordnung
3%
10%
7%

Die Weihnachtsfeier auf betrieblicher Ebene sei grundsätzlich ein gutes Instrument, um das Betriebsklima  zu verbessern, Mitarbeiter  zu motivieren und sie auf neue Herausforderungen einzustellen. Sie soll nicht von Auswüchsen besonderer Art infrage gestellt werden - so die Experten.
Aber, es gibt ein Aber! Obwohl die betriebliche Weihnachtsfeier als Form zwangloser Geselligkeit des Miteinanders und Austausch der daran beteiligten Mitarbeiter verstanden wird, sei empfehlenswert, ein paar Regeln zu beachten.

Wenn auch Herr Knigge selbst uns nicht mehr einen vom ihm vorstellbaren Verhaltenscodex bei einer Firmen-Weihnachtsfeier beibringen kann, sind wir nicht allein. Es gibt Experten, die in seinem Sinne wirken, die Knigge –Experten.

Quelle:123rf
Hier beispielhaft ein paar ihrer grundsätzlichen  Tipps zum stilsicheren Verhalten bei der Weihnachtsfeier
Der richtige Ton
Sagen Sie dem Chef nie die Meinung! Erst recht, wenn diese kritisch ist. Ebenso tabu ist, zu fortgeschrittener Stunde um eine Gehaltserhöhung oder Beförderung zu bitten. Selbst im Suff ist das tödlich!
Keine zusätzlichen Gäste
Bringen Sie auch nicht unangemeldet zusätzliche Gäste mit – etwa den Partner oder einen Freund oder Freundin.
Keine Büffet-Rüpel
Ebenso fällt durch, wer geschmacklose Witze erzählt, niemanden grüßt, wie ein Rüpel durchs Büffet pflügt oder bereits stark angeschickert zur Party erscheint.
Klatsch und Tratsch
Seien Sie auch vorsichtig beim Smalltalk: Auf Weihnachtsfeiern wird zwar viel geredet, wer aber zu tief schürft oder das Gespräch auf das Leiden der Welt lenkt, sorgt mindestens für atmosphärische Störungen. Klatsch und Tratsch über Kollegen sollten Sie sich zudem verkneifen.
Vorsicht, Alkohol!
Quelle:123rf

Überhaupt Alkohol: Wenn der Pegel steigt, wird die Zunge lockerer und der Mut zur Wahrheit steigt. Halten Sie sich damit unbedingt zurück. Kollegen zu beleidigen, ist schon ein schwerer Fauxpas. Aber lautstark über die unsägliche Weihnachtsansprache des Chefs herzuziehen, kann Sie den Job kosten.
Draufgänger
Auch der Ruf eines Draufgängers, der jeden Matrosen unter den Tisch trinken könnte, ist ein Pyrrhussieg. Die Kollegen sollen einem schließlich auch nach der Party mit Respekt begegnen und sich nicht ausschließlich an den Moment erinnern, als man über die Kurven der Praktikantin dozierte – oder schlimmer: sie examinierte.
Intimitäten
Intimitäten sind erst recht tabu! Auch wenn der Rahmen eine privatere Atmosphäre suggeriert: Es handelt sich bei der Weihnachtsfeier um eine betriebliche Veranstaltung. Damit gelten auch alle arbeitsrechtlichen Konsequenzen: sexuelle Belästigung, tätliche Angriffe, Verbalinjurien – all das ist abmahnfähig.
„Du, Herr Müller“
Achtung beim DU: Wenn der Chef nach dem sechsten Schnaps plötzlich „Du“ sagt, zählt das nur, wenn er sich am nächsten Tag noch daran erinnern mag. Ansonsten sagt man besser wieder „Sie“ zu ihm. Bitte niemals an das „Du“ erinnern!
Chef als Partyhengst
Dasselbe gilt für Zeugen einer zunehmend ausgelassenen Führungskraft: Wenn Sie beobachten wie der Chef auf den Tisch klettert, sich das Hemd aufreißt, um ausgelassen zu tanzen, sollten Sie sich zügig aus der Affäre stehlen. Manche Chefs neigen dazu, die Scham und das schlechte Gewissen am nächsten Tag jenen anzulasten, die das bezeugen könnten.
Spaßbremsen
Neben den Partylöwen gibt es allerdings auch die Gruppe der Spaßbremsen. Riesenfehler! Kollegen, die schweigend in der Ecke kauern, demonstrativ auf die Uhr schauen oder über Restaurant und Essen mäkeln, mag keiner. Solche augenfälligen Miesepeter sind womöglich nicht einmal teamfähig.
Führungskräfte auf Distanz
Schlimmer ist nur noch: gar nicht hingehen. So jemand entlarvt sich als eigenbrötlerisch. Gleiches gilt für einzelne Gruppen, die sich während der Party absondern und tuscheln – sei es als Abteilung oder als Horde von Alpha-Männchen. Chefs, die lieber unter sich bleiben, demonstrieren, dass sie den Kontakt zur Basis weder haben noch suchen und schaden so
Unfallschutz
Eine juristische Finesse noch zum Schluss: Als Gradmesser ab wann die betriebliche Feier wieder privat ist, gilt in der Regel die Anwesenheit des Chefs: Gehen die Vorgesetzten nach Hause und mit ihnen das Gros der Mitarbeiter, endet der betriebliche Charakter der Weihnachtsfeier und damit auch der Unfallschutz. Dasselbe gilt für den Heimweg: Der ist immer privat. Also aufpassen!

Quelle:123rf
Die betriebliche Weihnachtsfeier, die zwanglose Geselligkeit, mit Regeln, die man besser beachten sollte und manchen Regeln, denen man sogar eine besondere  Beachtung schenken sollte.
Wie der Alkohol-Konsum!
Der Pro(mille) - Anstand-Grenze sollte man die besondere  Beachtung schenken. Sie sollte nicht überschritten werden, damit - mehr oder weniger unwillkürlich - die leichten Fesseln der Gewohnheit nicht abgeschüttelt werden. Schon das würde helfen, die Grenze zwischen Distanz und Nähe (unangemessene Flirtmöglichkeiten inklusive) zu wahren und den gewöhnlich Rechtschaffenen von einem Sturz in peinliche Abgründe zu bewahren.

Oder der Klatsch und Tratsch!
Grundsätzlich wird darunter auf Verhaltensweisen hingewiesen, die man meiden sollte, um keine „atmosphärischen Störungen“ der Weihnachtsfeier zu verursachen.
Es fällt auch der Ausdruck SMALLTALK dabei. Und vertieft man sich in die Materie betreffend den     SMALLTALK, erfährt man von Knigge-Experten, dass der SMALLTALK mittlerweile einen hohen Stellenwert erlangt hat.
Denn ein gekonnt zwangloses Gespräch mit einem Gesprächspartner, der mit einem die gleiche Wellenlänge hat  - ein intensiver Blickkontakt sei dabei Zeuge -  kann Vertrauen schaffen, das erlaubt, besser über berufliche  Belange zu sprechen.





Aber, es gibt wieder ein Aber!
Wenn auch nüchtern betrachtet, eine Weihnachtsfeier auf betrieblicher Ebene kein Selbstzweck ist und nach Knigge-Experten  der ideale Tummelplatz für Karrieristen darstelle, damit sie ein Erfolg wird, sollte sie schlicht und einfach auch Spaß an der Freude bereiten, ein Ambiente schaffen, das das Beisammensein mit etwas lockereren Mitstreitern als im Arbeitsalltag genießen lässt. Das würde auch die Zustimmung des Herrn Knigge finden.


Quelle:123rf

In diesem Sinne
frohe Weihnachtsfeier 2016!