Freitag, 18. März 2016

Ostereier 2016

Osterfest und Ostereier! Ein Osterfest ohne bunt gefärbte, manchmal mit Motiven verzierte Eier ist kaum vorstellbar.

Quelle:123rf
Dank den Fortschritten der  Ernährungswissenschaft wissen wir (wieder), dass der relativ hohe Cholesterin-Gehalt in Eiern - der ihnen lange Zeit den schlechten Ruf bescherte -  kein Grund ist, auf Eier zu verzichten. Denn das im Ei enthaltene LECITHIN hemmt die Aufnahme des Cholesterins durch die Darmwand in den Körper. So wird das vom Organismus nicht aufgenommene Cholesterin wieder ausgeschieden.
Zudem ist laut Ernährungswissenschaftlern eine Zufuhr von Cholesterin durch die Nahrung bei 80 - 85% der Menschen unbedenklich, da  der Organismus selbst, sowohl das Nahrungscholesterin als auch die körpereigene Cholesterinsynthese steuern kann.
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Erbliche Faktoren, Übergewicht, Stress, Bewegungsmangel haben einen viel größeren Einfluss auf die Cholesterin-Werte im Blut.

Gesund sind sie also, die Eier, und nicht nur wegen Cholesterin - ein lebensnotwendiger Baustein (u.a.) für körpereigene Hormone, Vitamin D, Zellwände. Sie enthalten  auch wertvolle Proteine, die reich an essentiellen Aminosäuren sind, sind reich an Mineralstoffen (Kalium, Magnesium) sowie Spurenelementen (Eisen, Zink) und das  vor allem im Eigelb enthaltene Fett besteht zu zwei Drittel aus ungesättigten Fettsäuren. Das alles auf ein  durchschnittliches Ei (60g) bezogen, macht nur rund 80 kcal aus.

Bereits der Gedanke Ostern zu feiern, mit Ei-Genuss und ohne Gewissensbisse,  kann einem ein warmes Wohlgefühl vermitteln. Sogar wenn der „Ostertermin“, wie dieses Jahr, schon im März fällt, wenn …ja, wenn nicht aktuelle Medienberichte mit dem Thema „Ostereier“, kurz vor Ostern, wie eine kalte Dusche auf uns niedergeprasselt wären. Hintergrund: die Bestimmungen der Lebensmittel - Informationsverordnung, , LMIV,  i.Kr. getreten am 13.12.2014.

Anders als die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften, erstrecken sich die Bestimmungen  der LMIV auf VERPACKTE  LEBENSMITTEL, wie  verpackte gefärbte Eier, und UNVERPACKTE  LEBENSMITTEL, wie lose angebotene gefärbte Eier, die kurz vor Ostern in vielen Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien, auf Wochenmärkten angeboten werden.

Ob nun verpackt oder unverpackt –  Ostereier sind  gefärbte Lebensmittel!
Grundsätzlich dürfen zum Färben von Lebensmitteln nur zugelassene Farbstoffe eingesetzt werden  
Sie zählen laut LMIV zu den Zusatzstoffen, die in der Zutatenliste entsprechenden Lebensmittels, wie z. B.  von verpackten gefärbten Eiern, klar und deutlich mit dem Begriff „FARBSTOFF“ und dem speziellen Namen oder der entsprechenden E-Nummer genannt werden müssen.
Damit ist es bei diesen „Waren“ für  jedermann zumindest klar, dass es sich um einen Farbstoff handelt, der ein Zulassungsverfahren durchlaufen hat, auch wenn Begriffe wie Kurkumin, Cochenille, Indigokarmin, Chlorophylle oder entsprechend  E 100, E 120, E 132, E 140 nicht auf Anhieb als transparente Kennzeichnung aufgefasst werden können. Wer es genauer wissen will, kann in einer E-Nummernliste oder auf Websiten  erfahren, was dahinter steckt.

Quelle:123rf
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Anders sieht es bei lose angebotenen bunten Eiern aus. Sie müssen lediglich auf einem Schild neben der Ware den Hinweis „mit Farbstoff“ tragen. Eine ziemlich intransparente Kennzeichnung, die
sehr oft bei lose angebotenen Ostereiern auch fehlt- was mal ehrlich, gar nicht so schlimm ist. Denn, um zwischen  gefärbten  und ungefärbten Eiern  unterscheiden zu können, bedarf es weder eines Schildes, noch einer besonderen Auffassungskraft.
Was hier - mit oder ohne Schild -  auf der Strecke bleibt, ist ein Hinweis auf die Art des eingesezten Farbstoffs. Und das wird in den aktuellen Berichten zum Thema "Ostereier" bemängelt.

Unter den zugelassenen Lebensmittel-Farbstoffen befinden sich u.a. auch sogenannte Azofarbstoffe, die noch immer ein Thema kontroverser  Diskussionen sind. So sollen sie bei Menschen mit Lebensmitteln-Unverträglichkeiten allergieähnliche Symptome (Pseudoallergien) auslösen. Außerdem besteht der Verdacht, dass sie für Hyperaktivität bei Kindern verantwortlich sein könnten.
Aus diesem Grund ist seit dem 20.07.2010 bei Lebensmitteln, die bestimmte Azofarbstoffe verwenden, (z. B. Süßigkeiten) der zusätzliche Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ vorgeschrieben.
Dieser Warnhinweis entfällt bei Eierfarben und gefärbten Eiern (ob verpackt oder unverpackt), da die Schalen nicht zum Verzehr bestimmt sind und man der Ansicht ist, dass gefärbte Eier durch die aufgetragene Farbe stark versiegelt sind. Sollten die Farbstoffe durch Risse  in der Eierschale doch auf das Eiweiß gelangen, könnten sie zwar mitgegessen werden. Dies sei  jedoch laut Experten unbedenklich, da die möglicherweise aufgenommene Menge Farbstoff verschwindend gering ist.
Ein für unverpackte gefärbte Eier aufgestelltes Schild mit dem Begriff „Farbstoff“ kann in diesem Zusammenhang auch nicht viel bewirken.

Personen, die unter diesen Umständen Bedenken haben sollen, unverpackte gefärbte Eier zu kaufen, sollten sich an den Verkäufer wenden. Dieser ist laut LMIV verpflichtet, die notwendigen Informationen über die verwendeten Zusatzstoffe d.h. hier Farbstoffe bereit zu halten oder sie mindestens einzuholen.
Eine andere Möglichkeit wäre: die tatsächlich von Unverträglichkeit Geplagten sollten entweder selbst gefärbte Eier herstellen oder sie sich an verpackte gefärbte Eier orientieren. Dabei sollten sie sich, wenn auch keine Namen, dann  ein paar E-Nummern merken, um selbstgekaufte Eier-Farbstoffen oder verpackte gefärbte Eier von Eiern, die alternativ mit natürlichen Farben gefärbt wurden, unterscheiden zu können. Wie z. B.
                 Zugelassene Azofarbstoffe
       Zugelassene natürliche Farbstoffe
E-Nummern
Namen
E-Nummern
Namen
E 102
Tartrazin (gelb)
E 100
Kurkumin (Gelbwurz) (gelb)
E 104
Chinolingelb (gelb)
E 120
Cochenille (rot)
E 110
Gelborange S (orange)
E 132
Indigokarmin (blau)
E 122
Azorubin (rot)
E 140
Indigokarmin (blau)
E 151
Brillantschwarz (blau)
E 141
Kupferhaltiger Komplex der Chlorophylle (grün)

„Kalte Dusche“ kurz vor Ostern? Die Meldungen haben uns etwas aufgerüttelt, vielleicht auch angespornt, sich besser zu informieren und dann Vertrauen zu fassen. Man kennt das Motto „In God we trust“, in der immer weiter digitalisierten Welt gibt es auch das „D-Trust“ - die eServices der Bundesdruckerei, die ermöglichen, dass Sicherheit und Datenschutz gewährt bleiben.

Warum dann kein „B-Trust“, vertrauen auf B, mit B für BEWERTUNGS-und-ZULASSUNGFBEHÖRDE?
Da die Zulassung von Lebensmittel-Farbstoffen schon Jahrzehnte zurücklag und in zahlreichen Fällen inzwischen neue wissenschaftliche Daten zur Verfügung standen, wurden diese Stoffe seit 2007 von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hinsichtlich ihrer Sicherheit neu bewertet,(umgesetzt in deutsches Recht durch Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV )
Und tatsächlich: das „B-Vertrauen“  ist anscheinend da. Nicht nur, dass jeder Bundesbürger im Jahr 2015 durchschnittlich 233 Eier gegessen hat, im Ostermonat werden pro Haushalt zwei bis drei Eier mehr gekauft. Und wenn auch bunte Eier inzwischen über das ganze Jahr angeboten werden, nimmt der Konsum Im Ostermonat auch hier zu.
Eine Erhebung der GfK hat gezeigt, dass je später der Ostertermin ist, desto mehr Eier gekauft werden. Nun hat das Ostern 2016 einen frühen Termin. Sollte tatsächlich das Kaufvolumen in der  Osterzeit 2016 etwas schwächer ausfallen, als Trost für alle Beteiligten hier eine Bauernregel

„Ostern im März verheißt ein gutes Brotjahr“.
 




Also,
einem  unbeschwerten Ostern 2016
steht in jeder Hinsicht nichts im Wege.