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Zu den allgemeinen Pflichtangaben gehören u. a. Angaben über das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum.
Wie alle verpflichtenden Informationen über Lebensmittel werden die Angaben über das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, wie vorgeschrieben, in einer für uns Verbraucher „ leicht verständlichen Sprache“ formuliert: „mindestens haltbar bis …“ oder „zu verbrauchen bis…“
Sollte man meinen!
Der kleine sinngemäße Unterschied in der Formulierung beider Begriffe scheint jedoch nicht immer richtig aufgefasst zu werden. Und eben dieser kleine anscheinend unverständliche Unterschied soll einer der triftigsten Gründe für die sündhafte Lebensmittelverschwendung darstellen. Anfragen an die Verbraucherzentralen würden zeigen, dass über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) häufig Unsicherheit besteht. Aus diesem Grund sollen Verbraucher zum Teil das MHD mit dem Verbrauchsdatum gleich setzen und es als „Verfallsdatum“, sprich „gut für die Tonne“, interpretieren!
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Das MHD, ist ein Datum, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften (seine Zusammensetzung, seinen Genusswert, also in Geruch oder Geschmack) behält:
Mindestens haltbar bis ...
- ... gibt an, bis zu welchem Tag, Monat oder Jahr das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält
- ... gilt nur für die original verschlossene Packung. Das Öffnen führt dazu, dass Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Mikroorganismen Zugang zum Lebensmittel haben und damit zu einem beschleunigten Verderb führen können
- ... gilt nur bei sachgemäßem Transport vom Lebensmittelgeschäft nach Hause und fachgerechter Lagerung der Produkte, insbesondere bei Einhaltung der eventuell mit dem MHD angegebene Kühlempfehlung.
Anders das Verbrauchsdatum. Dieses kennzeichnet den letzten Tag, an dem ein Lebensmittel verzehrt werden sollte (verbraucht = bis nichts mehr davon vorhanden ist):
Zu verbrauchen bis…
• ... ist anzugeben bei einigen leicht verderblichen Lebensmitteln, die durch Keime sehr leicht verderben und die dann nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, (wie Hackfleisch, frische Bratwurst und andere frische Fleischprodukte, frisches Geflügel, geräucherter Fisch, Feinkostsalate, bereits geschnittene Salate)
• … gilt, bei strenger Einhaltung der angegebenen Lagerungsbedingungen, (z.B. Kühlung inklusive Kühltemperatur). Wichtig ist auch die Beachtung der Kühlkette beim Transport der Produkte vom Geschäft nach Hause
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen diese Lebensmittel nicht mehr verkauft werden.
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollte das Produkt nicht mehr verzehrt werden.
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Kein MHD brauchen: frisches ungeschältes Obst und Gemüse, Zucker, Essig, Salz, Kaugummi, bestimmte alkoholhaltige Getränke und solche Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden
Eine Richtlinie soll noch in Arbeit sein, welche die Liste der Ausnahmen vom MHD auf Nudeln, Reis, Mehl erweitere. Was sinnvoll erscheint, wie auch die Verbraucherzentrale Hamburg darauf hinweist, da diese Nahrungsmittel bei trockener Lagerung viele Monate nach dem MHD haltbar seien.
Beherzigt man ein paar Experten-Tipps, kann man der Verschwendung von Lebensmitteln im Alltag noch einfacher Herr werden:
- Bewusst einkaufen, d. h. nur so viel einkaufen, wie man vor Ablauf de MHD voraussichtlich verbrauchen wird. Ein Einkaufzettel könnte dabei helfen, die Prozedere sinnvoll zu gestalten;
- Vorräte kontrollieren. Denn richtig lagern schützt vor Verderb und ermöglicht Vorräte als sinnvolle Ergänzung auf den Speiseplan zu setzen - sollten sie eine „sinnliche“ Kontrolle
überstanden haben;
- von großen, günstig angebotenen Packungen nicht verführen lassen. Sie werden teuer, wenn anschließend ein Teil davon im Müll landet. Wenn bei aller Planung doch etwas übrig bleibt, dann einfrieren oder weiter verwerten
Neben diesen altbekannten Empfehlungen gibt es aber auch zeitgemäße Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen im Haushalt: die Initiative „Zu gut für die Tonne“, zum Beispiel. Es geht dabei um Kochideen für die kreative Resteküche - mit der kostenlosen Smartphone- und Tablet-App des BMEL. Die App schränkt die Auswahl automatisch auf mögliche Kombinationen ein und wirft passende Kochrezepte aus. Mehr als 450 Reste-Rezepte von Sterneköchen, prominenten Kochpaten und Hobbyköchen sind mittlerweile online. Die Rezeptdatenbank wird ständig neu bestückt und lässt sich innerhalb der Anwendung per Knopfdruck aktualisieren.
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Aktive und intelligente Verpackungen werden immer öfter die Verbraucher von der Last des kleinen Unterschieds MHD / Verbrauchsdatum befreien und ihm somit in Kampf gegen die sündhafte Lebensmittelverschwendung beistehen.
Mit aktiven Verpackungen können aufgrund verschiedener aktiver Systeme nicht nur die Qualität verpackter Lebensmittel verbessert, sondern auch ihre Haltbarkeit verlängert werden.
So z.B. die FEUCHTIGKEITSREGULATION. Mittels feuchtregulierender Verpackungsmaterialein können die verpackten Lebensmittel trocken gehalten werden - wie dies bei Verpackungen von Frischfleischprodukten unter Schutzgas weit verbreitet ist.
Oder die SAUERSTPFFABSORPTION um noch ein beispiel zu nennen.
Mikroorganismen in oder auf Lebensmittel, führen den Verderb des Lebensmittels herbei (gut für die Tonne) und verursachen bei Verzehr zum Teil Erkrankungen, zum Beispiel des Magen-Darm-Traktes. Um diese Prozesse zu unterbinden, wurden Verpackungen entwickelt, die das Wachstum von Keimen hemmen. Dabei wirken Silberverbindungen, organische Säuren oder andere Konservierungsmittel antimikrobiell.
Das Problem: Da die Bestandteile aktiver Verpackungen nicht gekennzeichnet werden müssen, erfahren Verbraucher auch in diesem Fall nicht, bei welchen Produkten diese Technik bereits zum Einsatz kommt. Grundsätzlich dürfen aber nur zugelassene Stoffe eingesetzt werden.
Die intelligenten Verpackungen lassen erkennen, ob ein kritischer Grenzwert wie Frische, Temperatur, Zeit, überschritten ist.
Es gibt FRISCHEINDIKATOREN wie Sauerstoff- oder Schwefeldioxid-Indikatoren, die in Flaschen ihre Farbe ändern, wenn der Inhalt nicht mehr genießbar ist.
Oder die ZEIT-TEMPERATUR-INDIKATOREN durch deren Einsatz angezeigt werden kann, ob tiefgefrorene Produkte durchgängig gefroren waren oder ob bei empfindlichen Lebensmitteln die Kühlkette immer eingehalten wurde, (Verbrauchsdatum).
Was aber mit Produkten, die von dem kleinen Unterschied unberührt bleiben, da sie von der Pflicht zur Angabe des MHD befreit sind, (wie z. B. Obst, Gemüse). Zu viel davon gekauft, zuhause zu lange gelagert, verschimmeln sie und landen in dem Müll. Eine „Strafgebühr“ gefällig, zum Aufrütteln? XY Euro, wenn die Abfalltonne z % Lebensmittelmüll enthält.
Vor kurzem war ein Bericht im Nachrichtenmagazin , (Heft 31, 28.07.2016): “Wer nicht aufisst, zahlt Strafe“!
Es ging um asiatische Restaurants. Bundesweit versuchen immer mehr asiatische All-you-can-eat-Lokale die Gäste zu disziplinieren: wer sich am Büffet zu viel nimmt und am Ende die Teller nicht leer zurücklässt, muss zahlen. Die Strafen sollen unterschiedlich hart ausfallen: Das „Yangtse“ in Hürth soll 2 Euro pro 100 g Überfüllung verlangen, das Kölner „Sushi am Ring“ bis zu 6 Euro pro Portion.
In der Zwischenzeit sollen auch die Manager von Spitzenhotels die Entwicklung asiatischer Sanktionen verfolgen. Denn an ihren Frühstücksbüffets kennen sie diese Verschwendung ebenfalls.
Im Grunde genommen könnte man zusammenfassend sagen, dass ein großer Teil der Lebensmittel nach Produktion, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Lagerung vernichtet werden.Und bei der Vernichtung ist der Verbraucher dabei. Der Grund hierfür? Weil Verbraucher möglicherweise noch das MHD falsch verstehen und dann als Vorsichtsmaßnahme viele Lebensmittel in die Tonne befördern.
Diese Verschwendung bedeutet nicht nur Geldverschwendung, sondern sie löst laut Verbraucherzentralen auch ökologisch eine Kettenreaktion aus: Verschwendung von Rohstoffen,die zu einer unnötigen Verknappung führe, was wiederum die Preise in die Höhe treibe.
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„Im Deutschen reimt sich Geld auf Welt; es ist kaum möglich, dass es einen vernünftigeren Reim gebe“
1742-1790
… und ein vernünftigeres Argument um seine Konsumgewohnheiten zu verändern. Besser als eine etwaige "Strafgebühr“