Quelle: 123rf |
Quelle:123rf |
Quelle.123rf |
Quelle:123rf |
oder „abnehmen zu wollen“ mit 35% (34%) behalten ihren Rang auf der Liste guter Vorsätze, genauso wie Tabak mit 10% (12%)- oder Alkoholverzicht mit 14% (12%) ihre hinteren Plätze verteidigen.
Im Grunde betreffen die guten Vorsätze nach wie vor den Körper und die Seele, sie vielleicht etwas mehr als in dem vergangenen Jahr oder sogar in den vergangenen Jahren gesund zu erhalten und ihre Gesundheit zu fördern.
Quelle:123rf |
Bei der heutigen demografischen Entwicklung, mit dem Wunsch nach möglichst vielen „guten Lebensjahren“, gar nicht so einfach. Der Wust an notwendigen medizinisch Fach-übergreifenden Informationen scheint eine komplizierte Materie zu sein.
Quelle: 123rf |
Der Schein trügt! Man sollte es nicht vergessen, dass wir im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnologie leben, deren Einsatz die Einbringung medizinischer Dienstleistungen in Überwindung räumlicher Entfernungen ermöglicht und somit die Verfügbarkeit umfassenderen medizinischen Wissens auch in der Fläche verbessert. Es ist das Tätigkeitsfeld der Telemedizin (Fern-Medizin), manchmal auch Gesundheitstelematik (Gesundheits-Fern-Informatik) genannt, aus der wiederum eine neue Wortschöpfung entstand: gematik.
Die Bedeutung der Telemedizin für das Gesundheitswesen hat die Bundesregierung längst erkannt und im Rahmen der e-Health-Initiative Telemedizinprojekte unterstützt.
So wurde bei der Berliner Charité eine Studie gefördert, die ihren Nutzen für Patienten mit Herzschwäche erforscht.
Der Schlüssel, der das Betreten digitaler Datenautobahnen der Telemedizin ermöglichen soll, gibt es schon seit dem 1. Januar 2015. Es ist die elektronische Gesundheitskarte, (eGK). Was noch fehlte, damit das Potential der Gesundheitskarte erkennbar wird, waren die eigentlichen Autobahnen für den Verkehr digitaler Daten: die Vernetzung.
Der Startschuss für die digitale Vernetzung unseres Gesundheitswesens ist nun am 4.12.2015 gegeben worden. An diesem Tag ist vom Bundestag „Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“, kurz das „E-Health-Gesetz“, beschlossen worden, das Anfang 2016 in Kraft treten soll.
Quelle:123rf |
Dank Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien soll laut gematik-Experten die diagnostische und therapeutische Praxis vereinfacht und das Recht des Versicherten auf Eigenverantwortung verstärkt werden.
Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:
- Mehr Medikationssicherheit, indem eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker angelegt werden kann.
Dadurch sollen unnötige Doppeluntersuchungen wie auch unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang entsteht ab Oktober 2016 für Versicherte der Anspruch auf einen Medikationsplan. Der Arzt sei verpflichtet, den Patienten über diesen Anspruch aufzuklären, den Medikationsplan zu erstellen und diesen dem Patienten aushändigen. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein;
Quelle:123rf |
So können Versicherte ab 2018 in den Notfalldaten wichtige Informationen über Allergien oder Vorerkrankungen speichern lassen, die dann im Ernstfall schnell verfügbar sind;
- Mehr medizinische Informationen für eine bessere Diagnose und Therapie
Das E-Health - Gesetz ermöglicht den Einstieg in die elektronische Patientenakte
Bis Ende 2018 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten der Patienten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen wie z. B. Notfalldaten oder Medikationsplan in einer solchen elektronischen Patientenakte für den Patienten bereitgestellt werden. Patienten können dann ihren Behandler, Apotheker über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren.
- Mehr Selbstbestimmung und Transparenz durch das Patientenfach
Patienten erhalten ab 2018 einen Anspruch darauf, dass ihre auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ein elektronisches Patientenfach aufgenommen werden. In diesem Patientenfach können online auch eigene Daten wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen abgelegt werden. Patienten können auf diese Weise ihre Daten künftig auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Damit sind die Patienten über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert und können besser als bisher über ihre Gesundheit mitentscheiden. Dies ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
- Mehr Leistungen durch die Telemedizin
Nicht nur medizinische Anwendungen, sondern auch zusätzliche medizinische Leistungen der Telemedizin sollen die medizinische Versorgung verbessern.
So wird ab 1.4.2017 die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen möglich sein, und ab 1.7.2017 die Online-Videosprechstunde.
Zur Vervollständigung des zügigen digitalen Transfers von Gesundheitsdaten und Sicherstellung eines vertrauenswürdigen Zugriffs auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und Dienste im Rahmen der Telematikinfrastruktur sieht das „E-Health-Gesetzt“ neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch die Einführung eines elektronischen Heilberufsausweises, Health Professional Card (HPC) bzw. auf Deutsch eHbA vor - die Grundlage von elektronischen Ausweisen im Arzt-, Apotheken-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbereich. Der Besitz des eHBA ist derzeit nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch mit Umsetzung der gematik obligatorisch.
Doch bei all der positiven Seiten eines digitalen Fluss gesundheitlicher Daten hat die Sache auch einen Haken: der Versicherte muss darauf vertrauen können, dass seine Diagnosen, Befunde, Therapieabläufe nicht in die falsche Hände geraten.
Politiker, Ärzteverbände, Krankenkassen weisen darauf hin, den Datenschutz besonders wichtig zu nehmen.
Gematik-Zuständige sollen Lösungen entwickelt haben, die funktionierende Abläufe im Gesundheitswesen garantieren, sogar wenn technische Störungen auftreten sollten. Und der Zugang zu den Daten werde über eine sichere Kommunikationsinfrastruktur realisiert. Sie stelle sicher, das nur Berechtigte den Zugang zur Infrastruktur erhalten.
Zudem: der Patient hat die Datenhoheit. Jeder gesetzlich Versicherte benötigt zwar eine elektronische Gesundheitskarte, um Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Jedoch kann jeder darüber entscheiden, welche medizinische Anwendungen der Gesundheitskarte er nutzen möchte, welche seiner medizinischen Daten gespeichert werden und welche Informationen er an behandelnden Arzt oder Apotheker weitergibt.
Alles in allem soll die neue Telematikinfrastruktur i. V. m. der eGK und dem eHbA maßgeblich dazu beitragen, nicht nur qualitativ, sondern auch zeitlich Arbeitsabläufe medizinischer Anwendungen und Leistungen zu optimieren. Davon werden Arzt und Patient nur profitieren: die auf eine Seite gelöste Zeitproblematik könnte auf der anderen Seite dazu führen, dass der Arzt dem Patienten mehr Zeit widmen kann - dem Patienten, immerhin Träger potentieller Vergütungsgrundlagen aufgrund seiner freiwilligen finanziellen Selbstverantwortlichkeit.
Das Jahr 2016 steht vor der Tür. Aus astrologischer Sicht wird es ein Marsjahr sein.
MARS
Johann Baptist um 1721
Wikipedia
|
Bei den alten Griechen und Römern galt Mars als Kriegsgott.
Nach heutiger Sicht der Astrologen soll aber Mars Entscheidungsfreude, Neuanfänge, Initiative fördern. Aber, es gibt ein ABER: Je nachdem, welche Planeten / Sternzeichen Mars tangieren, könnten seine positiven Aspekte beeinträchtigt werden. Und Mars werde 2016 in Waage stehen, was dazu führen soll, das er seine Energie nicht optimal entfalten kann. Aber, es gibt noch ein ABER: mit geeigneten Mitteln
Quelle.123rf |
Und wir haben ab 2016 ein geeignetes Mittel: das „E-Health-Gesetz“! Auch wenn die Telemedizin
Quelle:123rf |
Ein irdisches uns wohlgesinntes Mittel und positive himmlische Einflüsse unterstützen uns beim Erhalt und bei der Förderung der Gesundheit. Was will man mehr?
E I N G U T E S N E U E S J A H R 2016!