Dienstag, 29. Dezember 2015

Das „E - Health - Gesetz“ und das Marsjahr 2016

Wie jedes Jahr, so auch 2015, wurden kurz vor Weihnachten die Ergebnisse der vom Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der DAK durchgeführten Befragung der Deutschen zu ihren guten Vorsätzen für 2016 verkündet, (in Klammern zum Vergleich Ergebnisse von 2015):

Quelle: 123rf
Weniger Stress, d. h. Stress weitgehend vermeiden, nehmen sich 62% (60%) der Befragten vor.
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Es wird wohl nicht nur an den  beruflichen Stress gedacht, sondern – kurz vor Weihnachten – auch an den Stress bei der Besorgung und Auswahl der Geschenke. Denn es wird gekauft, als gäbe es kein morgen. Wie die GfK ermittelt hat, rechnet der Einzelhandel 2015 mit 15 Milliarden Umsatz nur durch Geschenke - 9% mehr als 2014. Und der Handelsverband Deutschland rechnete zu Beginn der Weihnachtssaison mit 11 Milliarden Euro Umsatzplus nur aus dem Online-Handel.

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61% (55%) wünschen sich zwar mehr Zeit mit der Familie und Freunden, aber 51% (48%) möchten auch mehr Zeit für sich selbst haben. Gar nicht so verkehrt meinen Experten, sogar in der Weihnachtszeit nicht von der Hand zu weisen. Deshalb gab es fachgerechte Tipps. So beispielsweise, sich von familiären Pflichtbesuchen nicht das Weihnachtsfest vermasseln lassen, sondern diese zeitlich etwas eingrenzen, um ein wenig Freizeit für sich selbst abzugewinnen.

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Die klassischen Vorsätze wie „sich gesund ernähren“  mit 51% (48%)
oder „abnehmen zu wollen“ mit 35% (34%) behalten ihren Rang auf der Liste guter Vorsätze, genauso wie Tabak  mit 10% (12%)- oder Alkoholverzicht mit 14% (12%) ihre hinteren Plätze verteidigen.

Im Grunde betreffen die guten Vorsätze nach wie vor den Körper und die Seele, sie vielleicht etwas mehr als in dem vergangenen Jahr oder sogar in den vergangenen Jahren gesund zu erhalten und ihre Gesundheit zu fördern.

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Mehr Gesundheit als Vorsatz bedeutet nichts anderes als verstärkt auf Eigenverantwortung  zu setzen. Und zur Eigenverantwortung gehört nicht nur freiwillig für gesunde Lebens- und Ernährungsgewohnheiten vorzusorgen, sondern (für den Fall des Falles) auch Kenntnisse über mögliche Maßnahmen zur individuellen Einflussnahme zu erlangen, denn nur so kann jeder selbstverantwortlich die Unterstützung notwendiger Maßnahmen einleiten.
Bei der heutigen demografischen Entwicklung, mit dem Wunsch nach möglichst vielen „guten Lebensjahren“, gar nicht so einfach. Der Wust an notwendigen medizinisch Fach-übergreifenden Informationen scheint  eine komplizierte Materie zu sein.
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Der Schein trügt! Man sollte es nicht vergessen, dass wir im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnologie leben, deren Einsatz die Einbringung medizinischer Dienstleistungen in Überwindung räumlicher Entfernungen ermöglicht und somit die Verfügbarkeit umfassenderen medizinischen Wissens auch in der Fläche verbessert.  Es ist das Tätigkeitsfeld der Telemedizin (Fern-Medizin), manchmal auch Gesundheitstelematik (Gesundheits-Fern-Informatik) genannt,  aus der wiederum eine neue Wortschöpfung entstand: gematik.
Die Bedeutung der Telemedizin für das Gesundheitswesen hat die Bundesregierung längst erkannt und  im Rahmen der e-Health-Initiative Telemedizinprojekte unterstützt.
So wurde bei der Berliner Charité eine Studie gefördert, die ihren Nutzen für Patienten mit Herzschwäche erforscht.




Der Schlüssel, der das Betreten digitaler Datenautobahnen der Telemedizin ermöglichen soll, gibt es schon seit dem 1. Januar 2015. Es ist die elektronische Gesundheitskarte, (eGK). Was noch fehlte, damit das Potential der Gesundheitskarte erkennbar wird, waren die eigentlichen Autobahnen für den Verkehr digitaler Daten: die Vernetzung.

Der Startschuss für die digitale Vernetzung unseres Gesundheitswesens ist nun am 4.12.2015 gegeben worden. An diesem Tag ist vom Bundestag „Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“, kurz das „E-Health-Gesetz“, beschlossen worden, das Anfang 2016 in Kraft treten soll.
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Das „E-Health-Gesetz“ sieht vor, den schrittweise Einsatz elektronischer Medien (der Telematik) im Gesundheitswesen. Der Einsatz soll Mitte 2016 beginnen und Mitte 2018 beendet sein. D. h.: Ab diesem Zeitpunkt sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik – Infrastruktur angeschlossen sein.
Dank Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien soll laut gematik-Experten die diagnostische und therapeutische Praxis vereinfacht und das Recht des Versicherten auf Eigenverantwortung verstärkt werden.
 Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:
-    Mehr Medikationssicherheit, indem eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker  angelegt werden kann.
Dadurch sollen unnötige Doppeluntersuchungen wie auch unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang entsteht ab Oktober 2016 für Versicherte der Anspruch auf einen Medikationsplan. Der Arzt sei verpflichtet, den Patienten über diesen Anspruch aufzuklären, den Medikationsplan zu erstellen und diesen dem Patienten aushändigen. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein;
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-    Notfalldaten sollen ggf. auf der Gesundheitskarte hinterlegt werden können.
 So können Versicherte  ab 2018 in den Notfalldaten wichtige Informationen über Allergien oder Vorerkrankungen speichern lassen, die dann im Ernstfall schnell verfügbar sind;
-    Mehr medizinische Informationen für eine bessere Diagnose und Therapie
Das E-Health - Gesetz ermöglicht den Einstieg in die elektronische Patientenakte
Bis Ende 2018 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten der Patienten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen wie z. B. Notfalldaten oder Medikationsplan in einer solchen elektronischen Patientenakte für den Patienten bereitgestellt werden. Patienten können dann ihren Behandler, Apotheker über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren.
-    Mehr Selbstbestimmung und Transparenz durch das Patientenfach
Patienten erhalten ab 2018 einen Anspruch darauf, dass ihre auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ein elektronisches Patientenfach aufgenommen werden. In diesem Patientenfach können online auch eigene Daten wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen abgelegt werden. Patienten können auf diese Weise ihre Daten künftig auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Damit sind die Patienten über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert und können besser als bisher über ihre Gesundheit mitentscheiden. Dies ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
-    Mehr Leistungen durch die Telemedizin
 Nicht nur medizinische Anwendungen, sondern auch zusätzliche medizinische Leistungen der Telemedizin sollen die medizinische Versorgung verbessern.
So wird ab 1.4.2017 die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen  möglich sein, und ab 1.7.2017 die Online-Videosprechstunde.

Zur Vervollständigung des  zügigen digitalen Transfers von Gesundheitsdaten und Sicherstellung eines vertrauenswürdigen Zugriffs auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und Dienste im Rahmen der Telematikinfrastruktur sieht das „E-Health-Gesetzt“ neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)  auch die Einführung eines elektronischen Heilberufsausweises, Health Professional Card (HPC) bzw. auf Deutsch eHbA  vor -  die Grundlage von elektronischen Ausweisen im Arzt-, Apotheken-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbereich. Der Besitz des eHBA ist derzeit nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch mit Umsetzung  der gematik obligatorisch.

Doch bei all der positiven Seiten eines digitalen Fluss gesundheitlicher Daten hat die Sache auch einen Haken: der Versicherte muss darauf vertrauen können, dass seine Diagnosen, Befunde, Therapieabläufe nicht in die falsche Hände geraten.
Politiker, Ärzteverbände, Krankenkassen weisen darauf hin, den Datenschutz besonders wichtig zu nehmen.
Gematik-Zuständige sollen Lösungen entwickelt haben, die funktionierende Abläufe im Gesundheitswesen garantieren, sogar wenn technische Störungen auftreten sollten. Und der Zugang zu den Daten werde über eine sichere Kommunikationsinfrastruktur realisiert. Sie stelle sicher, das nur Berechtigte den  Zugang zur Infrastruktur erhalten.
Zudem: der Patient hat die Datenhoheit. Jeder gesetzlich Versicherte benötigt zwar eine elektronische Gesundheitskarte, um Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können.  Jedoch kann jeder darüber entscheiden, welche medizinische Anwendungen der Gesundheitskarte er nutzen möchte, welche seiner medizinischen Daten gespeichert werden und welche Informationen er an behandelnden Arzt oder Apotheker weitergibt.

Alles in allem soll die neue Telematikinfrastruktur  i. V. m. der eGK und dem eHbA maßgeblich dazu beitragen, nicht nur qualitativ, sondern auch  zeitlich Arbeitsabläufe medizinischer Anwendungen und Leistungen  zu optimieren. Davon werden  Arzt und Patient nur profitieren: die auf eine Seite gelöste Zeitproblematik könnte auf der anderen Seite dazu führen, dass der Arzt dem Patienten mehr Zeit widmen kann - dem Patienten, immerhin Träger potentieller Vergütungsgrundlagen aufgrund seiner freiwilligen finanziellen Selbstverantwortlichkeit.

Das Jahr 2016 steht vor der Tür. Aus astrologischer Sicht wird es ein Marsjahr sein.

MARS
Johann Baptist um 1721
Wikipedia
Was sagen die Sterne im Marsjahr 2016 im Hinblick auf unsere Gesundheit?
Bei den alten Griechen und Römern galt Mars als Kriegsgott.
Nach heutiger Sicht der Astrologen soll aber Mars Entscheidungsfreude, Neuanfänge, Initiative fördern. Aber, es gibt ein ABER:  Je nachdem, welche Planeten / Sternzeichen Mars tangieren, könnten seine positiven Aspekte beeinträchtigt werden. Und Mars werde 2016 in Waage stehen, was dazu führen soll, das  er seine Energie nicht optimal entfalten kann. Aber, es gibt noch ein ABER: mit geeigneten Mitteln
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könnten  gesundheitliche oder persönliche Probleme vorgebeugt werden.
Und wir haben ab 2016 ein geeignetes Mittel: das „E-Health-Gesetz“! Auch wenn die Telemedizin
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den Arzt und Facharzt vor Ort nicht überflüssig macht, kann es eine sinnvolle Ergänzung sein.
Ein irdisches uns wohlgesinntes Mittel  und positive himmlische Einflüsse unterstützen uns beim Erhalt und bei der Förderung der Gesundheit. Was will man mehr?

E I N  G U T E S   N E U E S   J A H R  2016!  

Mittwoch, 9. Dezember 2015

A – wie ALARA

Es klingt so melodisch – ALARA!
Dahinter steckt allerdings ein pragmatisches Prinzip, das ALARA-Prinzip, was As Low As Reasonably Achievable bedeutet bzw.  „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“  und zwar bezogen auf Acrylamidgehalte in Lebensmitteln.  Mit anderen Worten:  Lebensmittel sollten so hergestellt werden, dass der Gehalt an Acrylamid so niedrig wie möglich ist.

Der Auslöser dieser Maßnahme waren Berichte Schwedischer Wissenschaftler im Jahr 2002 über den Nachweis von Acrylamid in einer Vielzahl von Lebensmitteln.
Untersuchungen in Tierstudien sollen gezeigt haben, dass Acrylamid bei hoher Dosierung im Futter die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung von Erbgutveränderungen und Tumoren erhöhen würde.

Acrylamid
Diese Erkenntnisse  beförderten Acrylamid allemal in die Klasse der unerwünschten Stoffe in Lebensmitteln.
Die toxikologische Wirkung von  Acrylamid auf den Menschen ist jedoch nicht abschließend geklärt:   Acrylamid gilt nach wie vor als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“, jedoch haben epidemiologische Untersuchungen noch keinen Zusammenhang zwischen Acrylamid in unserer Nahrung und dem Auftreten verschiedener Krebsarten feststellen können, wie es dem von der  Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Juni 2015 veröffentlichte  Gutachten zu entnehmen ist. 
Solange das Risiko durch Acrylamid in Lebensmitteln nicht abschließend geklärt ist, gilt beim Umgang mit Acrylamid aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes das ALARA-Prinzip.

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Zu diesen Lebensmittelgruppen, die potenziell stärker belastet sein und aufgrund ihrer hohen Verzehrshäufigkeit und Verzehrsmenge wesentlich zur  erhöhten Aufnahme von Acrylamid beitragen könnten,  gehören im Wesentlichen verzehrfertige Pommes frites, Kartoffelchips, Brot und trockene Backerzeugnisse, Kaffee, Kekse, Cracker, Knäckebrot und ähnliches (Lebkuchen).

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Seit den Berichten schwedischer Wissenschaftler im Jahr 2002  konnten behördliche Anstrengungen  zur Minimierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln nennenswerte positive Entwicklungen verzeichnen.

Das bereits 2002 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL gemeinsam mit den Bundesländern, der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Landwirtschaft (BMFL)  aus vorsorglichen Gründen des Verbraucherschutzes  entwickelte nationale  ACRYLAMID- Minimierungskonzept führte  im anno Domini 2011 erstmals zur Verabschiedung  der EU-Empfehlung zur Untersuchung von Acrylamid in Lebensmitteln,  mit der Konsequenz, dass europaweit geltende Acrylamid-Richtwerte das Licht der Welt erblickten.
Die Acrylamid-Richtwerte 2011 wiederum wurden durch Empfehlungen des Jahres 2013 aktualisiert.
Diese beinhalten gegenüber der früheren Version bedeutende Änderungen.
So wurden  im Vergleich zu 2011 Richtwerte  einiger Produkte (Knäckebrot, Brot auf Weizenbasis, Frühstückcerealien und Säuglinks- bzw. Kleinkindnahrung) abgesenkt.
Des Weiteren wurden Richtwerte auf weitere Lebensmittelgruppen ausgeweitet, die bekanntermaßen eine erhöhte Acrylamid-Belastung aufweisen. Nun gelten Acrylamid-Richtwerte auch für LEBKUCHEN, Kartoffelpuffer und sonstige Kartoffelsnackprodukte (Kartoffelsticks z.B.)

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Die Lebkuchen - die  Renner  der Advents- und Weihnachtszeit, diese süßen Versuchungen mit oder ohne Oblatenunterlage, die aus Massen oder Teigen gebacken werden, und bei denen neben den Hauptzutaten Honig, Mehl, Nüssen und/oder Mandeln eine Vielzahl unterschiedlichsten Gewürzen zur Anwendung kommen.
Die Lebkuchen, die wegen ihren Acrylamidgehalt alle Jahre wieder, und so auch dieses Jahr in die Schlagzeilen kamen. Die Schgzeile 2015 war aber eine beruhigende Schlagzeile:  Lebkuchen enthalten weniger Acrylamid!

So lag der Arcylamidgehalt bei der Hälfte von 450 in den Jahren 2013 und 2014 untersuchten Proben unterhalb von 200 µg/kg, d.h. weit unter dem aktuell geltenden EU-Richtwert von 1000 µg/kg und  auch deutlich unter den  Werten der Jahre 2003 bis 2008 mit 230 bis 430 µg/kg.
Die niedrigsten Acrylamidgehalte mit rund 100 µg/wurden bei "braunen Lebkuchen“ gefunden - ein Zehntel des EU-Richtwertes. In etwa 30 Prozent der Proben lagen die Gehalte sogar unterhalb der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze.
In etwa 10 Prozent aller Lebkuchenproben wurde der EU-Richtwert überschritten. Dabei handelt es sich oftmals um Spezialitäten, die aufgrund ihrer Herstellung bzw. Rezeptur höhere Acrylamidgehalte aufweisen können. Auch hier konnten die Gehalte jedoch deutlich reduziert werden: Traten noch vor einigen Jahren maximale Acrylamidgehalte von über 5000 µg/kg auf, so lagen die höchsten Werte nunmehr bei etwa 1500 µg/kg.
Wie auch der Honiglebkuchen, dessen hoher Acrylamidgehalt auf den hohen Anteil an Glukose und Fruktose im Honig zurückzuführen ist.

Was hat dazu geführt?
Einen besonders großen Einfluss auf die Acrylamidbildung soll bei Lebkuchen das verwendete Backtriebmittel haben, so die Experten. Zur Herstellung von Lebkuchen wurde traditionell Hirschhornsalz (Ammoniumbicarbonat, ABC-Trieb) verwendet. Durch Verzicht auf Ammoniumsalze und deren Ersatz durch handelsübliches Backpulver oder Natron könne die Acrylamid-Bildung bei der Lebkuchenherstellung deutlich reduziert werden. Außerdem würden zunehmend weichere und feuchtere Lebkuchensorten angeboten, die herstellungs- und rezepturbedingt deutlich niedrigere Acrylamidgehalte aufweisen als trockenere, relativ harte Sorten.

Das ALARA-Prinzip führte dazu, dass auch wichtige Erkenntnisse zu verschiedenen  Zubereitungstechniken und weiteren Faktoren wie z. B. der Auswahl und Lagerung von Rohstoffen gewonnen wurden, was die Lebensmittelindustrie in die Lage versetzt, die Entstehung von Acrylamid weitgehend zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken. Denn eine längere Lagerung erhöhe grundsätzlich bei allen potentiell mit Acrylamid belasteten Lebensmitteln die Menge an Vorläufersubstanzen, aus denen Acrylamid entsteht, so die Ernährungswissenschaftler.
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Was wünschenswert ist, da in der Advents- und Weihnachtszeit, wie auch in der Zeit davor und danach, nicht nur Acrylamid-haltige Lebkuchen verzehrt werden.Es gibt eineVielfalt anderer Acrylamid-Aufnahmequellen.

 Die behördliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse  haben ergeben, dass beispielsweise bei Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen  frittierte Kartoffelerzeugnisse, Brot, Kekse und andere Produkte auf Kartoffel-oder Getreidebasis  den höchsten Beitrag als lebensmittelbedingte Acrylamid-Aufnahmequelle darstellen. Bei Erwachsenen und älteren Personen kommen zusätzlich Kaffee und Kaffee-Ersatzprodukte hinzu.

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Die Lebensmittelindustrie weiß mittlerweile was sie zu tun hat: Dem ALARA-Prinzip Rechnung tragen.
Nicht umsonst wurden einige Acrylamid-Richtwerte 2011 im Jahr 2013 abgesenkt. Ziel dieser Richtwertabsenkungen war eine verstärkte Durchführung  von Betriebskontrollen, infolge von Richtwert-Überschreitungen und damit verbunden eine verstärkte Umsetzung von Minimierungsstrategien der Lebensmittelhersteller,  die Acrylamidgehalte weiter zu senken.

Wie kann aber einer selbst  seine Acrylamid-Aufnahme reduzieren?
Indem man eine Art  individuelles ALARA-Prinzip berücksichtigt, und zwar die Faustregel „vergolden statt verkohlen“ gelten lässt. Der Hintergrund: das Ausmaß der Acrylamidbildung hängt stark von der Temperatur ab, bei der die Bräunungsreaktion zwischen den Zucker-und Eiweißbausteinen stattfindet: sie beginnt bei 120 °C und steigt bei 170 bis 180 °C sprunghaft an. So gesehen die Empfehlungen:
•    Acrylamidreiche Lebensmittel wie Kartoffelchips, Salzstangen, Erdnuss-Flips. Pommes frites, Cracker, Kekse, Lebkuchen, Knäckebrot, Crunchy-Müsli, Kartoffelpuffer sowie Kaffee, löslichen Kaffee und Getreidekaffee maßvoll verzehren.
•    Schonende Garmethoden wie Dünsten und Dämpfen bevorzugen.
•    Beim Frittieren nicht über 175 °C erhitzen.
•    Beim Braten nach kurzem Anbraten die Temperatur verringern.
•    Beim Backen die Temperatur so niedrig wie möglich wählen, nicht mehr als 180 °C (Umluft) bzw. 200 °C (Ober- und Unterhitze).
•    Besonders wirksam: Das Rauchen aufgeben, denn es ist die größte Acrylamidquelle.

Auch gut zu wissen: die Orientierungshilfe für ein maßvollen Verzehr Acrylamid-haltiger Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein interaktives 

BfR-Acrylamidrechenprogramm 

entwickelt, mit dem sich die individuelle mittlere Acrylamidaufnahme pro Tag und Kilogramm Körpergewicht ermitteln lässt. Das Programm berücksichtigt ausgewählte Lebensmittel mit hohen Acrylamidgehalten.
Hierbei sollte laut BfR
Toastbrot nur angeben werden, wenn es vorher getoastet wurde und
Müsli nur,  wenn es geröstet ist, (Knusper-, Granola- oder Crunchy-Müsli).
Das  „Diagramm“ verdeutlicht die prozentualen Anteile der verzehrten Lebensmittel an der Acrylamidaufnahme,
die  „Auswertung“ stellt die eigentliche Auswertung der eingegebenen individuellen Daten dar, (beide unten links).

Das ALARA - Prinzip, As Low As Reasonably Achievable oder  „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ mit Bezug auf Acrylamidgehalte , steht uns zur Seite.
Einerseits, indem Lebensmittelunternehmen durch ALARA für immer weitere Senkung der Acrylamidgehalte entsprechender Produkte zu sorgen haben, und andererseits, indem der über ALARA  gut informierte heimisch Werkelnde ein paar Tipps beachtet, und so zu hohe Acrylamisgehalte vermeiden kann.
Im Hinblick auf eine möglichst geringe ernährungsbedingte Exposition ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung die teilweise unvermeidliche nahrungsbedingte Aufnahme unerwünschter Stoffe am ehesten auf ein Minimum reduzieren lässt -eine quasi von sich aus Erfüllung des ALARA- Prinzips. 

E I N  U N G E T R Ü B T E S  W E I H N A C H T S F E S T  2015!