Dienstag, 29. Dezember 2015

Das „E - Health - Gesetz“ und das Marsjahr 2016

Wie jedes Jahr, so auch 2015, wurden kurz vor Weihnachten die Ergebnisse der vom Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der DAK durchgeführten Befragung der Deutschen zu ihren guten Vorsätzen für 2016 verkündet, (in Klammern zum Vergleich Ergebnisse von 2015):

Quelle: 123rf
Weniger Stress, d. h. Stress weitgehend vermeiden, nehmen sich 62% (60%) der Befragten vor.
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Es wird wohl nicht nur an den  beruflichen Stress gedacht, sondern – kurz vor Weihnachten – auch an den Stress bei der Besorgung und Auswahl der Geschenke. Denn es wird gekauft, als gäbe es kein morgen. Wie die GfK ermittelt hat, rechnet der Einzelhandel 2015 mit 15 Milliarden Umsatz nur durch Geschenke - 9% mehr als 2014. Und der Handelsverband Deutschland rechnete zu Beginn der Weihnachtssaison mit 11 Milliarden Euro Umsatzplus nur aus dem Online-Handel.

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61% (55%) wünschen sich zwar mehr Zeit mit der Familie und Freunden, aber 51% (48%) möchten auch mehr Zeit für sich selbst haben. Gar nicht so verkehrt meinen Experten, sogar in der Weihnachtszeit nicht von der Hand zu weisen. Deshalb gab es fachgerechte Tipps. So beispielsweise, sich von familiären Pflichtbesuchen nicht das Weihnachtsfest vermasseln lassen, sondern diese zeitlich etwas eingrenzen, um ein wenig Freizeit für sich selbst abzugewinnen.

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Die klassischen Vorsätze wie „sich gesund ernähren“  mit 51% (48%)
oder „abnehmen zu wollen“ mit 35% (34%) behalten ihren Rang auf der Liste guter Vorsätze, genauso wie Tabak  mit 10% (12%)- oder Alkoholverzicht mit 14% (12%) ihre hinteren Plätze verteidigen.

Im Grunde betreffen die guten Vorsätze nach wie vor den Körper und die Seele, sie vielleicht etwas mehr als in dem vergangenen Jahr oder sogar in den vergangenen Jahren gesund zu erhalten und ihre Gesundheit zu fördern.

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Mehr Gesundheit als Vorsatz bedeutet nichts anderes als verstärkt auf Eigenverantwortung  zu setzen. Und zur Eigenverantwortung gehört nicht nur freiwillig für gesunde Lebens- und Ernährungsgewohnheiten vorzusorgen, sondern (für den Fall des Falles) auch Kenntnisse über mögliche Maßnahmen zur individuellen Einflussnahme zu erlangen, denn nur so kann jeder selbstverantwortlich die Unterstützung notwendiger Maßnahmen einleiten.
Bei der heutigen demografischen Entwicklung, mit dem Wunsch nach möglichst vielen „guten Lebensjahren“, gar nicht so einfach. Der Wust an notwendigen medizinisch Fach-übergreifenden Informationen scheint  eine komplizierte Materie zu sein.
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Der Schein trügt! Man sollte es nicht vergessen, dass wir im Zeitalter der Informations- und Kommunikationstechnologie leben, deren Einsatz die Einbringung medizinischer Dienstleistungen in Überwindung räumlicher Entfernungen ermöglicht und somit die Verfügbarkeit umfassenderen medizinischen Wissens auch in der Fläche verbessert.  Es ist das Tätigkeitsfeld der Telemedizin (Fern-Medizin), manchmal auch Gesundheitstelematik (Gesundheits-Fern-Informatik) genannt,  aus der wiederum eine neue Wortschöpfung entstand: gematik.
Die Bedeutung der Telemedizin für das Gesundheitswesen hat die Bundesregierung längst erkannt und  im Rahmen der e-Health-Initiative Telemedizinprojekte unterstützt.
So wurde bei der Berliner Charité eine Studie gefördert, die ihren Nutzen für Patienten mit Herzschwäche erforscht.




Der Schlüssel, der das Betreten digitaler Datenautobahnen der Telemedizin ermöglichen soll, gibt es schon seit dem 1. Januar 2015. Es ist die elektronische Gesundheitskarte, (eGK). Was noch fehlte, damit das Potential der Gesundheitskarte erkennbar wird, waren die eigentlichen Autobahnen für den Verkehr digitaler Daten: die Vernetzung.

Der Startschuss für die digitale Vernetzung unseres Gesundheitswesens ist nun am 4.12.2015 gegeben worden. An diesem Tag ist vom Bundestag „Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“, kurz das „E-Health-Gesetz“, beschlossen worden, das Anfang 2016 in Kraft treten soll.
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Das „E-Health-Gesetz“ sieht vor, den schrittweise Einsatz elektronischer Medien (der Telematik) im Gesundheitswesen. Der Einsatz soll Mitte 2016 beginnen und Mitte 2018 beendet sein. D. h.: Ab diesem Zeitpunkt sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik – Infrastruktur angeschlossen sein.
Dank Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien soll laut gematik-Experten die diagnostische und therapeutische Praxis vereinfacht und das Recht des Versicherten auf Eigenverantwortung verstärkt werden.
 Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:
-    Mehr Medikationssicherheit, indem eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker  angelegt werden kann.
Dadurch sollen unnötige Doppeluntersuchungen wie auch unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang entsteht ab Oktober 2016 für Versicherte der Anspruch auf einen Medikationsplan. Der Arzt sei verpflichtet, den Patienten über diesen Anspruch aufzuklären, den Medikationsplan zu erstellen und diesen dem Patienten aushändigen. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein;
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-    Notfalldaten sollen ggf. auf der Gesundheitskarte hinterlegt werden können.
 So können Versicherte  ab 2018 in den Notfalldaten wichtige Informationen über Allergien oder Vorerkrankungen speichern lassen, die dann im Ernstfall schnell verfügbar sind;
-    Mehr medizinische Informationen für eine bessere Diagnose und Therapie
Das E-Health - Gesetz ermöglicht den Einstieg in die elektronische Patientenakte
Bis Ende 2018 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Daten der Patienten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen wie z. B. Notfalldaten oder Medikationsplan in einer solchen elektronischen Patientenakte für den Patienten bereitgestellt werden. Patienten können dann ihren Behandler, Apotheker über diese wichtigen Gesundheitsdaten informieren.
-    Mehr Selbstbestimmung und Transparenz durch das Patientenfach
Patienten erhalten ab 2018 einen Anspruch darauf, dass ihre auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ein elektronisches Patientenfach aufgenommen werden. In diesem Patientenfach können online auch eigene Daten wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen abgelegt werden. Patienten können auf diese Weise ihre Daten künftig auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Damit sind die Patienten über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert und können besser als bisher über ihre Gesundheit mitentscheiden. Dies ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
-    Mehr Leistungen durch die Telemedizin
 Nicht nur medizinische Anwendungen, sondern auch zusätzliche medizinische Leistungen der Telemedizin sollen die medizinische Versorgung verbessern.
So wird ab 1.4.2017 die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen  möglich sein, und ab 1.7.2017 die Online-Videosprechstunde.

Zur Vervollständigung des  zügigen digitalen Transfers von Gesundheitsdaten und Sicherstellung eines vertrauenswürdigen Zugriffs auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und Dienste im Rahmen der Telematikinfrastruktur sieht das „E-Health-Gesetzt“ neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)  auch die Einführung eines elektronischen Heilberufsausweises, Health Professional Card (HPC) bzw. auf Deutsch eHbA  vor -  die Grundlage von elektronischen Ausweisen im Arzt-, Apotheken-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbereich. Der Besitz des eHBA ist derzeit nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch mit Umsetzung  der gematik obligatorisch.

Doch bei all der positiven Seiten eines digitalen Fluss gesundheitlicher Daten hat die Sache auch einen Haken: der Versicherte muss darauf vertrauen können, dass seine Diagnosen, Befunde, Therapieabläufe nicht in die falsche Hände geraten.
Politiker, Ärzteverbände, Krankenkassen weisen darauf hin, den Datenschutz besonders wichtig zu nehmen.
Gematik-Zuständige sollen Lösungen entwickelt haben, die funktionierende Abläufe im Gesundheitswesen garantieren, sogar wenn technische Störungen auftreten sollten. Und der Zugang zu den Daten werde über eine sichere Kommunikationsinfrastruktur realisiert. Sie stelle sicher, das nur Berechtigte den  Zugang zur Infrastruktur erhalten.
Zudem: der Patient hat die Datenhoheit. Jeder gesetzlich Versicherte benötigt zwar eine elektronische Gesundheitskarte, um Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können.  Jedoch kann jeder darüber entscheiden, welche medizinische Anwendungen der Gesundheitskarte er nutzen möchte, welche seiner medizinischen Daten gespeichert werden und welche Informationen er an behandelnden Arzt oder Apotheker weitergibt.

Alles in allem soll die neue Telematikinfrastruktur  i. V. m. der eGK und dem eHbA maßgeblich dazu beitragen, nicht nur qualitativ, sondern auch  zeitlich Arbeitsabläufe medizinischer Anwendungen und Leistungen  zu optimieren. Davon werden  Arzt und Patient nur profitieren: die auf eine Seite gelöste Zeitproblematik könnte auf der anderen Seite dazu führen, dass der Arzt dem Patienten mehr Zeit widmen kann - dem Patienten, immerhin Träger potentieller Vergütungsgrundlagen aufgrund seiner freiwilligen finanziellen Selbstverantwortlichkeit.

Das Jahr 2016 steht vor der Tür. Aus astrologischer Sicht wird es ein Marsjahr sein.

MARS
Johann Baptist um 1721
Wikipedia
Was sagen die Sterne im Marsjahr 2016 im Hinblick auf unsere Gesundheit?
Bei den alten Griechen und Römern galt Mars als Kriegsgott.
Nach heutiger Sicht der Astrologen soll aber Mars Entscheidungsfreude, Neuanfänge, Initiative fördern. Aber, es gibt ein ABER:  Je nachdem, welche Planeten / Sternzeichen Mars tangieren, könnten seine positiven Aspekte beeinträchtigt werden. Und Mars werde 2016 in Waage stehen, was dazu führen soll, das  er seine Energie nicht optimal entfalten kann. Aber, es gibt noch ein ABER: mit geeigneten Mitteln
Quelle.123rf
könnten  gesundheitliche oder persönliche Probleme vorgebeugt werden.
Und wir haben ab 2016 ein geeignetes Mittel: das „E-Health-Gesetz“! Auch wenn die Telemedizin
Quelle:123rf
den Arzt und Facharzt vor Ort nicht überflüssig macht, kann es eine sinnvolle Ergänzung sein.
Ein irdisches uns wohlgesinntes Mittel  und positive himmlische Einflüsse unterstützen uns beim Erhalt und bei der Förderung der Gesundheit. Was will man mehr?

E I N  G U T E S   N E U E S   J A H R  2016!  

Mittwoch, 9. Dezember 2015

A – wie ALARA

Es klingt so melodisch – ALARA!
Dahinter steckt allerdings ein pragmatisches Prinzip, das ALARA-Prinzip, was As Low As Reasonably Achievable bedeutet bzw.  „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“  und zwar bezogen auf Acrylamidgehalte in Lebensmitteln.  Mit anderen Worten:  Lebensmittel sollten so hergestellt werden, dass der Gehalt an Acrylamid so niedrig wie möglich ist.

Der Auslöser dieser Maßnahme waren Berichte Schwedischer Wissenschaftler im Jahr 2002 über den Nachweis von Acrylamid in einer Vielzahl von Lebensmitteln.
Untersuchungen in Tierstudien sollen gezeigt haben, dass Acrylamid bei hoher Dosierung im Futter die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung von Erbgutveränderungen und Tumoren erhöhen würde.

Acrylamid
Diese Erkenntnisse  beförderten Acrylamid allemal in die Klasse der unerwünschten Stoffe in Lebensmitteln.
Die toxikologische Wirkung von  Acrylamid auf den Menschen ist jedoch nicht abschließend geklärt:   Acrylamid gilt nach wie vor als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“, jedoch haben epidemiologische Untersuchungen noch keinen Zusammenhang zwischen Acrylamid in unserer Nahrung und dem Auftreten verschiedener Krebsarten feststellen können, wie es dem von der  Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Juni 2015 veröffentlichte  Gutachten zu entnehmen ist. 
Solange das Risiko durch Acrylamid in Lebensmitteln nicht abschließend geklärt ist, gilt beim Umgang mit Acrylamid aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes das ALARA-Prinzip.

Quelle:123rf
Zu diesen Lebensmittelgruppen, die potenziell stärker belastet sein und aufgrund ihrer hohen Verzehrshäufigkeit und Verzehrsmenge wesentlich zur  erhöhten Aufnahme von Acrylamid beitragen könnten,  gehören im Wesentlichen verzehrfertige Pommes frites, Kartoffelchips, Brot und trockene Backerzeugnisse, Kaffee, Kekse, Cracker, Knäckebrot und ähnliches (Lebkuchen).

Quelle:123rf
Seit den Berichten schwedischer Wissenschaftler im Jahr 2002  konnten behördliche Anstrengungen  zur Minimierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln nennenswerte positive Entwicklungen verzeichnen.

Das bereits 2002 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL gemeinsam mit den Bundesländern, der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Landwirtschaft (BMFL)  aus vorsorglichen Gründen des Verbraucherschutzes  entwickelte nationale  ACRYLAMID- Minimierungskonzept führte  im anno Domini 2011 erstmals zur Verabschiedung  der EU-Empfehlung zur Untersuchung von Acrylamid in Lebensmitteln,  mit der Konsequenz, dass europaweit geltende Acrylamid-Richtwerte das Licht der Welt erblickten.
Die Acrylamid-Richtwerte 2011 wiederum wurden durch Empfehlungen des Jahres 2013 aktualisiert.
Diese beinhalten gegenüber der früheren Version bedeutende Änderungen.
So wurden  im Vergleich zu 2011 Richtwerte  einiger Produkte (Knäckebrot, Brot auf Weizenbasis, Frühstückcerealien und Säuglinks- bzw. Kleinkindnahrung) abgesenkt.
Des Weiteren wurden Richtwerte auf weitere Lebensmittelgruppen ausgeweitet, die bekanntermaßen eine erhöhte Acrylamid-Belastung aufweisen. Nun gelten Acrylamid-Richtwerte auch für LEBKUCHEN, Kartoffelpuffer und sonstige Kartoffelsnackprodukte (Kartoffelsticks z.B.)

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Die Lebkuchen - die  Renner  der Advents- und Weihnachtszeit, diese süßen Versuchungen mit oder ohne Oblatenunterlage, die aus Massen oder Teigen gebacken werden, und bei denen neben den Hauptzutaten Honig, Mehl, Nüssen und/oder Mandeln eine Vielzahl unterschiedlichsten Gewürzen zur Anwendung kommen.
Die Lebkuchen, die wegen ihren Acrylamidgehalt alle Jahre wieder, und so auch dieses Jahr in die Schlagzeilen kamen. Die Schgzeile 2015 war aber eine beruhigende Schlagzeile:  Lebkuchen enthalten weniger Acrylamid!

So lag der Arcylamidgehalt bei der Hälfte von 450 in den Jahren 2013 und 2014 untersuchten Proben unterhalb von 200 µg/kg, d.h. weit unter dem aktuell geltenden EU-Richtwert von 1000 µg/kg und  auch deutlich unter den  Werten der Jahre 2003 bis 2008 mit 230 bis 430 µg/kg.
Die niedrigsten Acrylamidgehalte mit rund 100 µg/wurden bei "braunen Lebkuchen“ gefunden - ein Zehntel des EU-Richtwertes. In etwa 30 Prozent der Proben lagen die Gehalte sogar unterhalb der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze.
In etwa 10 Prozent aller Lebkuchenproben wurde der EU-Richtwert überschritten. Dabei handelt es sich oftmals um Spezialitäten, die aufgrund ihrer Herstellung bzw. Rezeptur höhere Acrylamidgehalte aufweisen können. Auch hier konnten die Gehalte jedoch deutlich reduziert werden: Traten noch vor einigen Jahren maximale Acrylamidgehalte von über 5000 µg/kg auf, so lagen die höchsten Werte nunmehr bei etwa 1500 µg/kg.
Wie auch der Honiglebkuchen, dessen hoher Acrylamidgehalt auf den hohen Anteil an Glukose und Fruktose im Honig zurückzuführen ist.

Was hat dazu geführt?
Einen besonders großen Einfluss auf die Acrylamidbildung soll bei Lebkuchen das verwendete Backtriebmittel haben, so die Experten. Zur Herstellung von Lebkuchen wurde traditionell Hirschhornsalz (Ammoniumbicarbonat, ABC-Trieb) verwendet. Durch Verzicht auf Ammoniumsalze und deren Ersatz durch handelsübliches Backpulver oder Natron könne die Acrylamid-Bildung bei der Lebkuchenherstellung deutlich reduziert werden. Außerdem würden zunehmend weichere und feuchtere Lebkuchensorten angeboten, die herstellungs- und rezepturbedingt deutlich niedrigere Acrylamidgehalte aufweisen als trockenere, relativ harte Sorten.

Das ALARA-Prinzip führte dazu, dass auch wichtige Erkenntnisse zu verschiedenen  Zubereitungstechniken und weiteren Faktoren wie z. B. der Auswahl und Lagerung von Rohstoffen gewonnen wurden, was die Lebensmittelindustrie in die Lage versetzt, die Entstehung von Acrylamid weitgehend zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken. Denn eine längere Lagerung erhöhe grundsätzlich bei allen potentiell mit Acrylamid belasteten Lebensmitteln die Menge an Vorläufersubstanzen, aus denen Acrylamid entsteht, so die Ernährungswissenschaftler.
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Was wünschenswert ist, da in der Advents- und Weihnachtszeit, wie auch in der Zeit davor und danach, nicht nur Acrylamid-haltige Lebkuchen verzehrt werden.Es gibt eineVielfalt anderer Acrylamid-Aufnahmequellen.

 Die behördliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse  haben ergeben, dass beispielsweise bei Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen  frittierte Kartoffelerzeugnisse, Brot, Kekse und andere Produkte auf Kartoffel-oder Getreidebasis  den höchsten Beitrag als lebensmittelbedingte Acrylamid-Aufnahmequelle darstellen. Bei Erwachsenen und älteren Personen kommen zusätzlich Kaffee und Kaffee-Ersatzprodukte hinzu.

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Die Lebensmittelindustrie weiß mittlerweile was sie zu tun hat: Dem ALARA-Prinzip Rechnung tragen.
Nicht umsonst wurden einige Acrylamid-Richtwerte 2011 im Jahr 2013 abgesenkt. Ziel dieser Richtwertabsenkungen war eine verstärkte Durchführung  von Betriebskontrollen, infolge von Richtwert-Überschreitungen und damit verbunden eine verstärkte Umsetzung von Minimierungsstrategien der Lebensmittelhersteller,  die Acrylamidgehalte weiter zu senken.

Wie kann aber einer selbst  seine Acrylamid-Aufnahme reduzieren?
Indem man eine Art  individuelles ALARA-Prinzip berücksichtigt, und zwar die Faustregel „vergolden statt verkohlen“ gelten lässt. Der Hintergrund: das Ausmaß der Acrylamidbildung hängt stark von der Temperatur ab, bei der die Bräunungsreaktion zwischen den Zucker-und Eiweißbausteinen stattfindet: sie beginnt bei 120 °C und steigt bei 170 bis 180 °C sprunghaft an. So gesehen die Empfehlungen:
•    Acrylamidreiche Lebensmittel wie Kartoffelchips, Salzstangen, Erdnuss-Flips. Pommes frites, Cracker, Kekse, Lebkuchen, Knäckebrot, Crunchy-Müsli, Kartoffelpuffer sowie Kaffee, löslichen Kaffee und Getreidekaffee maßvoll verzehren.
•    Schonende Garmethoden wie Dünsten und Dämpfen bevorzugen.
•    Beim Frittieren nicht über 175 °C erhitzen.
•    Beim Braten nach kurzem Anbraten die Temperatur verringern.
•    Beim Backen die Temperatur so niedrig wie möglich wählen, nicht mehr als 180 °C (Umluft) bzw. 200 °C (Ober- und Unterhitze).
•    Besonders wirksam: Das Rauchen aufgeben, denn es ist die größte Acrylamidquelle.

Auch gut zu wissen: die Orientierungshilfe für ein maßvollen Verzehr Acrylamid-haltiger Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein interaktives 

BfR-Acrylamidrechenprogramm 

entwickelt, mit dem sich die individuelle mittlere Acrylamidaufnahme pro Tag und Kilogramm Körpergewicht ermitteln lässt. Das Programm berücksichtigt ausgewählte Lebensmittel mit hohen Acrylamidgehalten.
Hierbei sollte laut BfR
Toastbrot nur angeben werden, wenn es vorher getoastet wurde und
Müsli nur,  wenn es geröstet ist, (Knusper-, Granola- oder Crunchy-Müsli).
Das  „Diagramm“ verdeutlicht die prozentualen Anteile der verzehrten Lebensmittel an der Acrylamidaufnahme,
die  „Auswertung“ stellt die eigentliche Auswertung der eingegebenen individuellen Daten dar, (beide unten links).

Das ALARA - Prinzip, As Low As Reasonably Achievable oder  „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ mit Bezug auf Acrylamidgehalte , steht uns zur Seite.
Einerseits, indem Lebensmittelunternehmen durch ALARA für immer weitere Senkung der Acrylamidgehalte entsprechender Produkte zu sorgen haben, und andererseits, indem der über ALARA  gut informierte heimisch Werkelnde ein paar Tipps beachtet, und so zu hohe Acrylamisgehalte vermeiden kann.
Im Hinblick auf eine möglichst geringe ernährungsbedingte Exposition ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung die teilweise unvermeidliche nahrungsbedingte Aufnahme unerwünschter Stoffe am ehesten auf ein Minimum reduzieren lässt -eine quasi von sich aus Erfüllung des ALARA- Prinzips. 

E I N  U N G E T R Ü B T E S  W E I H N A C H T S F E S T  2015!

Freitag, 20. November 2015

Soja, VWs und andere Fleisch ähnliche V- Produkte

Quelle: 123rf
Quelle:Wikipedia
Hülsenfrüchte sind grundsätzlich gesund. Und Sojabohnen sollen aufgrund einiger Eigenschaften, die sie gegenüber ihren Artgenossen aufweisen, gesünder als gesund sein:
-    sie haben einen durchschnittlichen Gehalt an Proteinen /Eiweißen von 38%. Und es sind essentielle Proteine, die dank ihrer Zusammensetzung vom Organismus sehr gut biologisch verwertbar sind (zu 98%). Sie sind wichtig für den  Zellaufbau, Regeneration der Zellen sowie die Energiereserven des Körpers;
-    sie enthalten mehr Proteine als Kohlenhydrate (rund 6%). Es geht dabei um „gute“ Kohlenhydrate, die von Organismus langsam verwertet werden. Der hohe Proteingehalt bei niedrigem Kohlenhydratgehalt macht Soja geeignet für Diäten.
-    sie haben im Gegensatz zu den sonst fettarmen Hülsenfrüchten einen verhältnismäßig hohen Fettgehalt von durchschnittlich 18%. Es sind allerdings „wertvolle“ Fette, bestehend überwiegend aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren, biologisch wertvoll da cholesterinsinkend;
-    sie enthalten knapp 22% Ballaststoffe und sind damit gut für die Verdauung,
-    sie enthalten wichtige Vitamine (B1, B2, E), Mineralstoffe (Kalium, Magnesium) und essentielle Spurenelemente (Eisen, Zink).
All diese Inhaltsstoffe und die Tatsache, dass  Sojabohnen gluten -, lactose -  und cholesterinfrei sind, dienen sie als Grundlage vieler Lebensmittel: Sojadrinks - die alternative Milch, Tofu - der alternative Quark aus Sojamilch, Tempeh -   das fermentierte Sojaprodukt, der alternative „Schimmelkäse“ à la Camembert, bei dessen Herstellung die gekochten und geschälten Sojabohnen von einem Pilz überwachsen werden und dabei einen Überzug aus Edelschimmel erhalten. Durch die Fermentation ist Tempeh im Gegensatz zu anderen Sojaprodukten reich an Vitamin B12, ein wichtiges Vitamin für die Reifung von roten Blutkörperchen.

Quelle:Wikipedia
Große Mengen an Soja werden bei der industriellen Öl- und Margarineherstellung eingesetzt. Durch die Ölraffination gewinnt man Lecithin, vom dem u.a. angenommen wird, dass es zur Senkung des Cholesterinspiegels beiträgt und sogar therapeutische Anwendung bei Störungen des Zentralnervensystems findet. Ein weiteres wichtiges Sojaprodukt ist das entfettete Sojamehl, nebst den Proteinkonzentraten daraus. Sie werden bei der Herstellung von Brot und Backwaren verwendet, in der Fleisch- und
Wurstwarenindustrie aber auch als Ausgangsmaterial für Fleischersatz.

Und da wären wir bei den VW’s - den „Vegetarischen Würsten“ - und  anderen V-Produkten, den "Vegetarischen - Fleischprodukten“, Fleischimitaten auf Soja-Basis, die ihrem fleischlichen Original  so täuschend ähnlich aussehen.
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Damit die Sojabohne zu Sojafleisch werden kann, muss sie einer sogenannten „Strukturierung“ unterzogen werden. D. h. zunächst wird das Protein aus der Sojabohne isoliert, entfettet unter hohem Druck  und manchmal Wärmezugabe. Das Ergebnis ist das TVP = das texturiertes Sojaprotein, (Textured Vegetable Protein).
Anschließend muss das TVP, ein Trockenprodukt, NUR mit Wasser eingeweicht UND durch Zugabe von Gewürzen, geschmacksverstärkenden Zutaten, Verdickungsmitteln, Konservierungsstoffen verarbeitet werden, um das optische Erscheinungsbild  und die geschmacklichen Eigenschaften des fleischlichen Originals zu erlangen.

Die Nahrungsmittelhersteller  erweisen eine  grenzenlose Kreativität, um Konsumenten Fleischimitate aus Sojaprodukten bereit zu stellen, die Fleisch so täuschend ähnlich sehen und schmecken. Mit dem Suchwort SOJA kann man auf Anhieb auf eine Liste mit insgesamt 1091 Sojaprodukten gelangen.

Darunter unzählige Beispielefür VWs , wie Soja-Bratwurst, Soja-Schinkenwurst, Soja-Knackwürstchen, Soja-Leberwurst als feine Leberwurst oder grobe Leberwurst oder Leberwurst nach Pfälzer Art, vegetarische Wienerle, Sojaleberkäse, Soja-Bratwurst …  … oder
 andere fleischähnliche V-Produkte, wie Sojaschnitzel, geschnetzeltes Soja, Veggie Hack, Veggie-Nuggets, vegetarisch gehacktes aus einer Mischung Soja und Weizeneiweiß, Burger vegan, Lasagne vegetarisch, vegetarisches Bolognese, Sojafleisch-Gulasch, Soja Frikassee, Soja-Kost nach Fleischwürfel Art, Sojafrikadelle, Soja-Steaks oder sogar Big Steak, Grillhendl u. a.m.

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Die Frage, die sich stellt: Wenn man schon die Absicht hat auf Fleischkonsum zu verzichten, warum müssen die pflanzlichen Ersatzprodukte die förmliche Gestaltung des ehemaligen fleischlichen Objekts der Begierde in seiner ganzen Vielfalt einnehmen? Das texturierte Sojaprotein TVP könnte genauso gut zu Blättern-, Blüten-, Wurzeln-, Stängeln  - Formen verarbeitet werden.

Oder gibt das Fleisch -„Original“ nach wie vor den Ton an und eröffnet somit der von ihm inspirierten Kopien die Möglichkeit der Entfaltung, zumal das Original so leicht und ohne Qualitätsverlust (!) kopiert werden kann? Die Frage muss anscheinend bejaht werden.
Nur so ist es zu erklären, warum Vegetarier, die kein Fleisch essen wollen, den Geschmack des (verarbeiteten) Fleisches mögen, und deshalb die traditionell bei der Zubereitung von Wurst und Fleisch verwendeten Geschmacksverstärker, Farb- und Aromastoffe, Konservierungsstoffe, Verdickungsmittel auch in den Soja-VWs und anderen Sojafleisch- Produkten  zu finden sind.

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Die aufgrund ihrer hochwertigen Proteingehalts, hohen Anteils an mehrfach ungesättigten Fettsäuren und Ballaststoffen, sowie dank vieler Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente sind die Fleischimitate eigentlich gut für die Gesundheit.
Allerdings mit dem Verarbeitungsgrad steigt bei den Produkten aus Fleischimitaten, wie bei ihren Vorbildern, die Zutatenliste, samt ihrer etwaiger „Nebenwirkungen“. Bei einigen VWs und Fleisch ähnlichen V-Produkten wie  Hackbällchen und Veggie-Nuggets soll ein Ökotest Rückstände von Weichmachern, Pestizide und gentechnisch veränderten Bestandteilen gefunden haben - auch bei Biowaren.
Bei dem aufwendigen Herstellungsprozess  können zudem ein Großteil an Mineralstoffen und Vitaminen verloren gehen. So kann es passieren, dass einem v(egetarischen)- Schweineschnitzel beispielsweise Vitamin B6 und Eisen zugesetzt werden.

Eine gesunde und vollwertige Ernährung ist nicht nur für eine ausreichende Energiezufuhr und Nährstoffaufnahme wichtig, sondern auch um die Leistungsfähigkeit, die Gesundheit durch optimale Ausbildung von Abwehrkräften und eine geregelte Verdauungstätigkeit aufrechtzuerhalten.

Die Empfehlungen der Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) für eine vollwertige Ernährung besagen u. a. einen mäßigen Fleisch- und Wurstwaren- Konsum. Manche Ernährungsexperten empfehlen auch für VWs und andere V-Produkte auf Sojabasis einen mäßigen Konsum: sie sollten nicht häufiger als ein- oder zweimal pro Woche gegessen werden. Denke man nur an den hohen Anteil an Ballaststoffen, gut für Verdauung. Jedoch ein zu viel des Guten könnte zur Blähungen führen. Der Grund für diese „Unannehmlichkeit“ könnte entweder das Fehlen eines  Enzyms bei manchen Menschen, das für die Spaltung der vorliegenden  glycosidischen Bindung  notwendig ist, oder ein fehlendes Transportprotein für den Transport durch die Zellmembran aus dem Darm in die Darmschleimhaut.

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DGE empfiehlt eine möglichst schonende Zubereitung der Lebensmittel. Das gilt ohne weiteres auch für die Soja Fleischimitate, sowohl für die VWs, als auch für die anderen V-Produkte: möglichst niedrige Temperaturen, soweit es geht kurz, mit wenig Wasser und wenig Fett – das erhält den natürlichen Geschmack, schont die Nährstoffe und verhindert die Bildung schädlicher Verbindungen.
Fazit: Ob Wurstwaren und Fleischwaren im Original oder aber ihre Kopien aus Fleischersatz mit Soja als Grundlage und als VWs (Vegetarische Würste) und weitere V-Produkte (Vegetarische - Fleischprodukte) auf den Markt gebracht, d.h. sowohl das Original als auch die  Kopien können bei Einhaltung von ein paar Regeln Bestandteil einer vollwertigen Ernährung sein. Gut für den Organismus. Dies lässt hoffen, dass uns ein Teil des dadurch vom Organismus erzielten Gewinns als Wohlbefinden-Dividenden ausgeschüttet wird. Wir können wiederum sie einbehalten. Oder aber nur einen Teil davon, und den Rest zur Aufrechterhaltung / Verbesserung unserer Leistungsfähigkeit investieren.

Mittwoch, 4. November 2015

Kann denn Fleischverzehr tödlich sein?

Quelle:123rf
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Es liegt an der multimedial in „Breaking News“-Manier oder als Schlagzeile verbreiteten Nachricht vom 26.10.2015, dass sich immer mehr Fleischgenießer diese Frage stellen.
Die Nachricht: Die Internationale Agentur für Krebsforschung, (IARC), eine Einrichtung der WHO, hat in einer neuen Studie den Verzehr von rotem Fleisch als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Die Gruppe „wahrscheinlich krebserregender Stoffe“ umfasst Stoffe, die zwar in Tierexperimenten Krebs verursacht haben, aber nur begrenzte Daten für ihre Gefährlichkeit bei Menschen liefern.

Die verarbeiteten Fleischwaren dagegen wurden als definitiv krebserregend  (qualitativ, aber nicht quantitativ) in die gleiche Kategorie wie Tabakrauchen eingestuft. Hier geht es um das Fleisch, das gesalzen, gepökelt, geräuchert  worden ist, um es schmackhafter oder haltbarer zu  machen.
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Die Einstufung basiere auf der Auswertung der Ergebnisse von mehr als 800 Studien der vergangenen zwei Jahrzehnte, bei denen mögliche kausale Zusammenhänge zwischen dem Verzehr von rotem Fleisch (Muskelfleisch von Rind, Schwein, Lamm, Kalb, Pferd, Ziege) bzw. verarbeitetem Fleisch (Wurst, Schinken, Salami, Räucherfleisch) und unterschiedlichen Krebserkrankungen untersucht worden sind.
Danach erhöhe der tägliche Konsum von 100g rotem Fleisch das Darmkrebsrisiko  um 17%.  der tägliche Konsum von 50g  Fleischwaren das Risiko auf Dickdarm- bzw. Mastdarmkrebs (Kolorektalkarzinom) zu erkranken  um 18%.

Worauf das Krebsrisiko beruht,  sei  laut IARC jedoch nicht im Einzelnen geklärt. Es gibt aber überzeugende Anzeigen dafür, dass beim Zubereiten uner hohen Temperaturen
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Substanzen entstünden (u.a. polyzyklische  aromatische Kohlenstoffe (PAK), Acrylamide, Nitrosamine), die als krebserregend eingestuft werden. Aus diesem Grund sei empfehlenswert die Lebensmittel bei möglichst niedrigen Temperaturen zu garen, soweit es geht kurz, mit wenig Wasser und wenig Fett, (vgl. Regel 8 DGE).

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Nehmen wir die Nitrosaminen.
Für ihre Entstehung müssen im Lebensmittel sowohl NITRIT als auch AMINE bestimmter  Struktur, sogenannte sekundäre Amine – die in vielen Lebensmitteln vorkommen -  vorhanden sein.
Etwa 95% der gepökelten, und Amine enthaltenden Wurst und Fleischwaren in Deutschland werden  laut Ernährungsexperten  mit Natriumnitrit = Nitritpökelsalz (E250) behandelt. Selbst in Bio-Wurst darf es mittlerweile enthalten sein.
Dieses Salz wird einerseits zur Stabilisierung der roten (Frische anmutenden) Farbe des Muskelfarbstoffs  zugefügt, und andererseits um den Befall der Fleischwaren durch den höchst gefährlichen Mikroorganismus CHLOSTRIDIUM BOTULINUM zu verhindern, der früher aufgrund seines sehr wirksamen Giftes für viele Todesfälle verantwortlich war.
Und dennoch seien Nitrosamine laut Untersuchungsbehörden in gepökelten Fleischwaren kaum noch nachweisbar und damit auch die Gesamtaufnahme aus der Nahrung deutlich gesenkt.
Das liege u.a. daran, dass bei Zugabe von Nitrit zu den Fleischwaren eine  Wartezeit bis zum Verzehr vorgeschrieben ist. Dadurch könne man davon ausgehen, dass ein Großteil des Nitrits  abgebaut ist.
Zudem setzen Wurst-und Fleischerzeuger ihren Produkten heute Ascorbinsäure (Vitamin C) und ihre Salze, die die Nitrosamin-Bildung hemmen.
Neben Vitamin C können auch Vitamin E, Selen sowie verschiedene sekundäre Pflanzenstoffe die Nitrosaminbildung hemmen. Sie reagieren selbst mit dem Nitrit und unterstützen zugleich die Reparaturmechanismen des Organismus. Mit einer Ernährung, die reichlich frisches Gemüse und Obst enthält, nimmt man ausreichend Schutzstoffe auf, (vgl. Regel 3 DGE).

Kann nun Fleischverzehr tödlich sein, oder etwas abgemildert ausgedrückt: Sollte man überhaupt noch Fleisch essen, und wenn ja, wieviel?

Es ist unbestritten, dass Fleisch ernährungsphysiologisch wertvoll ist. Es enthält biologisch hochwertige Proteine. Fleisch enthält Spurenelemente wie Eisen, Zink, Selen.
Besonders rotes Fleisch ist eine gute Quelle für leicht absorbierbares Eisen. Eisen wird für die Bildung von Hämoglobin in den roten Blutkörpern benötigt. Eisen findet sich in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln. Eisen tierischen Ursprungs (Häm-Eisen) wird jedoch besser aufgenommen als pflanzliches Eisen (Nicht-Häm-Eisen).
Ähnlich wie Hämeisen ist auch das im Fleisch enthaltene Zink leichter für den Organismus verfügbar als pflanzliches Zink. Es wird für Wachstum und Reproduktion sowie zur Wundheilung und zur Abwehr von Infekten benötigt.
Auch für Selen ist Fleisch eine wichtige Nahrungsquelle. Der Selengehalt des Bodens bestimmt, wieviel von diesem Spurenelement im Weidegras und Getreide enthalten ist, das den fleischliefernden Tieren gefüttert wird und somit letztendlich auch im Fleisch selbst vorhanden ist. Im menschlichen Organismus ist Selen unter anderem für bestimmte Proteine erforderlich, die als Antioxidantien und bei der DNA-Reparatur aktiv sind.
Fleisch enthält Vitamin D – u.a. verantwortlich für gesunde Knochen -  und viele B-Vitamine, dabei Vitamin B12, das zahlreiche Funktionen im Organismus erfüllt und zum Aufbau unseres genetischen Materials, der DNA, benötigt wird.
Quelle:123rf

Bei  einer Mischkost bedeutet demnach Fleischkonsum u.a. die Zufuhr von Proteinen, einen hohen Gehalt an B-Vitaminen, Eisen, Zink, Selen. Die Proteine des Fleisches werden zu 95% genutzt und ein hoher
Proteingehalt der Nahrung führt zu einer besseren und länger anhaltenden Sättigung.
Damit der Organismus die positiven ernährungsphysiologischen Eigenschaften von Fleisch im Rahmen einer pflanzenbetonten Mischkost sinnvoll nutzen kann, kommt es auf die Ausgewogenheit bei der Lebensmittelauswahl an. So reiche nach DGE-Empfehlungen vollkommen aus, wenn der Anteil an Fleisch auf 300- 600g pro Woche beschränkt. Zudem sei weißes Fleisch (Geflügel) günstiger zu bewerten als rotes Fleisch, (vgl. Regel 4 DGE).
So gesehen, kann man nur wiederholt sagen: Fleisch in Maßen genossen bleibt ein wesentlicher Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung.

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Das Problem ist, dass  bei einer Kohortenstudie das Risiko für
bestimmte Krankheiten nur für Gruppen festgestellt werden kann, aber keine genauen Prognosen für einzelne Personen. Nun sind die verarbeiteten Fleischwaren  in der gleichen Kategorie wie Tabakrauchen eingestuft. Rauchen kann tödlich sein, aber der Altkanzler Helmut Schmidt*, Kettenraucher (mehr als 80 Jahre lang), kann am 23. Dezember seinen 97- zigsten Geburtstag feiern. Analogerweise könnte man sagen, durch den Konsum von verarbeiteten Fleischwaren  dürfte das Risiko des Einzelnen an Darmkrebs zu erkranken, gering sein. Aber das Risiko erhöht sich mit der Menge an konsumiertem Fleisch.
 Die WHO-Behörde muss es auch so gesehen haben. Denn nach der Warnung vor dem Verzehr von Wurst und rotem Fleisch vom 25.10.2015 erfolgte am 30.10.2015 die Klarstellung: Die WHO-Behörde fordere keinen völligen Verzicht auf Wurst und rotes Fleisch. Vielmehr sei die Schlussfolgerung gewesen, den Konsum dieser Produkte zu verringern, weil dies das Krebsrisiko senken könne.

Dass es grundsätzlich einen „Fleischtod“ geben kann, konnten wir der warnenden Nachricht vom 26.10.2015 entnehmen. Die Behörde zitierte darin Berechnungen des Global Burden of Disease Project  im Zusammenhang mit der Anzahl von Krebstodesfällen und verschiedenen Krebsarten.So seien jährlich 34.000 Krebstodesfälle durch Verzehr von Fleischwaren  und jährlich 50.000 Krebstodesfälle  von rotem Fleisch zu erklären. Zum Vergleich: Rauchen erzeuge jedes Jahr 1.000.000  Krebstodesfälle, der Alkoholkonsum 600.000 und die Luftverschmutzung 200.000 Krebstodesfälle.

Nüchtern betrachtet erscheint die Anzahl der Todesfälle durch den Verzehr von rotem Fleisch und Fleischwaren eine vernachlässigbare Größe im Vergleich zu den Raucher-Todesfällen.
Leider kann man aus diesem Grund bei einem „Fleischtod“ nicht vom sozialverträglichen Tod sprechen,wie beim  Nikotintod - von Ökonomen „death benefit“ genannt.
Denn wenn auch bei Nikotintod die medizinischen Kosten des Rauchens und zusätzlich Erwerbsminderungs-, Witwen- und Dienstunfähigkeitsbezüge bzw. -renten mit Milliarden zu Buche schlagen, beschert laut Ökonomen das kürzere Leben des Rauchers (weniger Renten, weniger Pensionen)  und die Milliarden an Tabaksteuern der öffentlichen Hand   ein sattes „death benefit“.
Da lohnt es sich zumindest die „10 Regeln“ der DGE zu beachten, um durch eine gesunde Lebensführung und ein möglichst  langes aktives Leben
für das eigene Wohl zu sorgen, 
zur Entlastung der Sozialkassen beizutragen (Beanspruchung weniger Sozialleistungen, da Bedingungen geschaffen, die ermöglichen, Alltagsbelastungen ohne wesentliche Einbußen  des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens bewältigen zu können)  und
seinen Beitrag zur Erzielung höherer Einnahmen der öffentlichen Hand zu leisten -
„life benefit“ eben, des Einzelnen und der Gesellschaft statt einem einseitigen „death benefit“.

 *Helmut Schmidt konnte seinen 97- zigsten Geburtstag nicht mehr feiern. Er starb am 10. November 2015  im Alter von 96 Jahren.
„Helmut Schmidt schien dem Schicksal des Alters nicht unterworfen zu sein.  Unermüdlich schrieb er Bücher, verfasste Artikel und meldete sich in Gesprächen mahnend zu Wort:  der rauchende Patriarch, der aus der Zeit gefallen schien, und immer alles besser wusste -  vor allem im Nachhinein“.
Quelle: aus dem Nachruf von Jacques Schuster, Welt Online